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Startseite»Politik»Gutachten: Verfassungsrechtliche Zweifel am Gebäudemodernisierungsgesetz
Politik

Gutachten: Verfassungsrechtliche Zweifel am Gebäudemodernisierungsgesetz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 18, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 18.06.2026 • 16:38 Uhr

Wenn es an die Heizung geht, wird es heikel für die Politik. So auch beim geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz, das gegen das Grundgesetz verstoßen könnte. Ein neues Gutachten ist besonders für die Union unbequem.

Tina Handel

„Zweifel“ – das Wort steht fett gedruckt im neuen Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erstellt hat. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz könnte „Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft verschieben“, so fassen die Prüfer ihr Ergebnis, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, zusammen. Sie beziehen sich damit auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das klar macht: Wenn in den kommenden Jahren nicht genug für den Klimaschutz passiert, dann sind künftige Generationen in ihrer Freiheit zu sehr eingeschränkt.

Für Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ist das Gesetz eines ihrer wichtigsten Vorhaben. Es erlaubt auch künftig den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Die Regelungen sollen das sogenannte Heizungsgesetz von Robert Habeck (Grüne) ablösen. Das war eines der wichtigsten Wahlkampfversprechen der Union.

Auch Zweifel innerhalb der CDU

Doch nun mehren sich kritische Stimmen, die sagen: Das Gesetz könnte in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Für Reiche platzen diese neuen Zweifel mitten in eine länger geplante Türkei-Reise. Die Ministerin saß am Donnerstagnachmittag in einem Flugzeug dorthin und konnte noch nicht auf das Prüfergebnis reagieren.

Auf eine Anfrage verweist das Wirtschaftsministerium auf „mehrere Instrumente“ zur Erreichung der Klimaziele. „Diese werden mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz genutzt“, heißt es. Weder Europa- noch Verfassungsrecht gebe die Instrumente zum Erreichen der Klimaziele vor. Die Bundesregierung hat die Verfassungskonformität laut Ministerium geprüft.

Schon im Mai kamen aus Reiches eigener Partei Zweifel: Thomas Heilmann (CDU), Chef der Klimaunion, bezeichnete Reiches Pläne als „dringend verbesserungsbedürftig“. Darauf habe er auch das Wirtschaftsministerium frühzeitig hingewiesen. Nun hoffe er, dass im parlamentarischen Prozess wesentliche Änderungen vorgenommen werden, sagte Heilmann damals.

Inzwischen liegt das Gesetz im Bundestag, vor einer Woche fand die erste – heftig umkämpfte – Debatte statt. Reiche hat dabei ihre Sicht verteidigt: Statt Vorgaben brauche es „Eigenverantwortung“ der Haus- und Wohnungseigentümer, sagte sie: „Wir ersetzen Heizungszwänge durch Technologieoffenheit.“ Deutliche Kritik kam vor allem von linken und grünen Abgeordneten.

Grüne sehen eine „klare Warnung“

Das neue Gutachten hat die grüne Bundestagsfraktion beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben. Die Experten arbeiten überparteilich. Die Ergebnisse sind aus Sicht der Grünen aber eine „klare Warnung“, so formuliert es der Energiepolitiker Michael Kellner. Ohne weitreichende Änderungen drohe eine „Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht“. Die Union solle „ihren konstruierten Kampf gegen Robert Habeck aufgeben und sich den realen Problemen zuwenden“, fordert er.

Die Grünen erwarten nun, dass auch die SPD überlege, ob sie das „einfach mitmacht“, so Kellner. Die SPD hatte zuletzt betont, dass das bisherige „Heizungsgesetz“ der Ampel gerade Menschen mit kleinen Einkommen zu wenig geschützt habe. „Es hat nicht die nötige Akzeptanz gefunden“, sagte Helmut Kleebank (SPD) vor wenigen Tagen im Bundestag, deshalb sei eine Reform geboten.

Schon kommende Woche wird sich der Bundestag erneut mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz befassen: Dann ist im Wirtschaftsausschuss eine Expertenanhörung geplant. Auch die Ministerin soll anwesend sein – und wird sich mit dem Gutachten, das ihre Pläne anzweifelt, auseinandersetzen müssen.

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