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Startseite»Politik»Im Onlinehandel ist der Widerrufsbutton jetzt Pflicht
Politik

Im Onlinehandel ist der Widerrufsbutton jetzt Pflicht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 19, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 19.06.2026 • 10:37 Uhr

Online-Shops müssen ab sofort einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Die Grundidee dahinter: Das Kaufen soll online genau so einfach sein, wie das Widerrufen eines Vertrags. Der Handelsverband warnt vor „Bürokratielasten“.

Verträge können mit nur einem Klick online abgeschlossen werden, doch das Ganze wieder aufzulösen gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd. Mailadressen oder entsprechende Formulare sind oft gut versteckt. Damit soll jetzt Schluss sein – ein neues Gesetz verpflichtet Händler einen Widerrufsbutton auf Webseiten und in Apps einzubauen.

Kündigung muss per Knopf möglich sein

Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst. Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel, also dort, wo Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen entstehen.

Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss die Funktion ab sofort bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.

Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen.

Zweistufiger Prozess

Um versehentliche Stornierungen im Vorbeigehen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf der Webseite muss nun eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie „Vertrag widerrufen“ platziert sein.

Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden.

Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz.

Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht. Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde.

Politik betont Verbraucherschutz

Für Verbraucherinnen und Verbraucher werde es nun einfacher, im Internet geschlossene Verträge zu widerrufen, sagt die zuständige Ministerin Stefanie Hubig : „Schluss mit endlosem Suchen und mühsamem Durchklicken.“ Das spare Zeit und Nerven und verbessere den Schutz vor ungewollten Verträgen.

Die SPD-Politikerin sprach von echtem Gewinn für den Verbraucherschutz – und einer fairen Lösung: „Denn wenn der Vertragsschluss im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“

Branchenverbände sehen „erhebliche Bürokratielasten“

Branchenverbände kritisieren hingegen die verpflichtende Einführung. „Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.

Das Widerrufsrecht sei längst bekannt. Genth kritisiert, die neuen Vorgaben seien vor allem für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden.

Kritik übt auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen als vorgeschrieben, sagt Geschäftsführerin Alien Mulyk. Mit dem neuen Button komme es zu einer Vermischung und zu Verwirrung bei Verbrauchern. „Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.“ Dazu entstünden weitere Risiken. Theoretisch könnte ein Bot massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen. Dagegen müssten Betreiber nun Vorkehrungen treffen.

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Dr. Heinrich Krämer
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