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Startseite»Betrugsmaschen»Hitzetote 2026: RKI schätzt 16.000 Todesfälle – Faktencheck jetzt!
Betrugsmaschen

Hitzetote 2026: RKI schätzt 16.000 Todesfälle – Faktencheck jetzt!

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 2, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Aktuell kursieren auf Facebook Beiträge, die die RKI-Schätzung zu rund 16.000 hitzebedingten Sterbefällen im Sommer 2026 infrage stellen. Parallel dazu wird über WhatsApp und andere Plattformen eine Grafik verbreitet, die einen scheinbar auffälligen Vergleich zwischen Deutschland, Mali und Kuwait herstellen soll.

Grafik mit angeblichen Hitzetoten 2025 in Deutschland, Mali und Kuwait
Screenshot einer verbreiteten Grafik. Die Überschrift „Hitzetote 2025“ ist bereits beim Deutschland-Wert falsch: Die rund 16.000 hitzebedingten Sterbefälle beziehen sich auf die RKI-Schätzung für 2026. Für den Sommer 2025 schätzte das RKI rund 2.500 hitzebedingte Sterbefälle. Die angegebenen Nullwerte für Mali und Kuwait lassen sich aus den genannten WHO-Daten ebenfalls nicht ableiten.

Die 16.000 gehören zu 2026, nicht zu 2025

Die Grafik trägt die Überschrift „Hitzetote 2025“, nennt für Deutschland jedoch 16.000 Todesfälle. Diese Größenordnung gehört zum Sommer 2026. Das RKI schätzte für den Sommer 2026 bis einschließlich Kalenderwoche 37 rund 16.000 hitzebedingte Sterbefälle. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Kalenderwoche 15 bis 37.

Für den Sommer 2025 schätzte das RKI rund 2.500 hitzebedingte Sterbefälle. Solche Berechnungen können keine exakt gezählte Zahl liefern. Deshalb gibt das RKI zusätzlich eine statistische Spannbreite an: Sie lag zwischen 1.200 und 3.700 Fällen.

Damit vermischt die Grafik bereits beim deutschen Wert zwei verschiedene Jahre.

Die „0“ für Mali und Kuwait sind nicht belegt

Auch die Gegenüberstellung mit Mali und Kuwait hält einer Überprüfung nicht stand. Die Grafik nennt pauschal die WHO als Quelle, liefert aber weder einen konkreten Datensatz noch eine Berechnung für die behaupteten Nullwerte.

In der WHO-Mortalitätsdatenbank ist für Kuwait 2024 das jüngste dargestellte Datenjahr. Für das in der Grafik angegebene Jahr 2025 lässt sich daraus also schon deshalb kein Nullwert ableiten.

Mali wiederum wird in der aktuellen Länderübersicht der WHO-Mortalitätsdatenbank nicht unter den Staaten und Gebieten geführt, für die dort Daten dargestellt werden. Auch daraus darf nicht geschlossen werden, es habe in Mali keine hitzebedingten Todesfälle gegeben.

Dass für ein Land keine Zahlen angezeigt werden, bedeutet nicht, dass es dort keine Todesfälle gab. Manche Staaten melden der WHO keine entsprechenden Daten oder die vorhandenen Angaben sind nicht vollständig genug. Die WHO veröffentlicht in diesem Portal nur Daten, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Keine Daten heißt also nicht: keine Toten.

Die Grafik erzeugt damit einen vermeintlichen Widerspruch – sehr heiße Länder mit null Hitzetoten, Deutschland dagegen mit 16.000 –, für den die angegebenen Quellen keine belastbare Grundlage liefern.

Auf dem Totenschein muss nicht ‚Hitzetod‘ stehen

Dass auf einem Totenschein meist nicht einfach „Hitzetod“ steht, stimmt. Hitze kann aber bestehende Krankheiten so stark verschlimmern, dass sie zum Tod beiträgt. Dann steht auf dem Totenschein beispielsweise eine Herz-Kreislauf-Erkrankung – obwohl die hohe Temperatur eine zusätzliche Belastung war.

Daraus folgt jedoch nicht, dass die Schätzung des RKI frei erfunden wäre. Gerade weil sich der Einfluss von Hitze aus Totenscheinen allein nicht zuverlässig bestimmen lässt, verwendet das Institut ein statistisches Modell.

So schätzt das RKI die Zahl der Hitzetoten

Vereinfacht gesagt berechnet das RKI, wie viele Menschen während Hitzeperioden sterben und wie viele Todesfälle ohne die zusätzliche Hitze zu erwarten gewesen wären. Aus diesem Unterschied wird geschätzt, wie viele Todesfälle mit der Hitze zusammenhängen.

Die rund 16.000 sind deshalb keine exakt gezählten Personen. Es handelt sich um eine statistische Schätzung. Niemand hat einfach 16.000 Totenscheine genommen, auf denen „Hitze“ steht.

20 Grad heißt nicht: Jeder Tote ist ein Hitzetoter

Auch die Behauptung, ab 19 oder 20 Grad würden sämtliche Todesfälle als Hitzetote gezählt, beschreibt die Methode falsch.

Das RKI schaut nicht darauf, ob es an einem einzelnen Tag 19 oder 20 Grad hatte. Entscheidend ist unter anderem die durchschnittliche Temperatur über eine ganze Woche, also über Tage und Nächte hinweg. Ab etwa 20 Grad Wochenmitteltemperatur zeigt sich statistisch ein Anstieg der Sterblichkeit. Die 20 Grad sind also keine Grenze, ab der Verstorbene automatisch als Hitzetote gezählt werden.

Ein einzelner warmer Tag mit mehr als 19 oder 20 Grad reicht daher keineswegs aus, um Verstorbene pauschal zu „Hitzetoten“ zu erklären.

Hitze wirkt häufig indirekt

Hohe Temperaturen können den Kreislauf stark belasten, Flüssigkeitsmangel begünstigen und bestehende Erkrankungen verschärfen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen.

Ein unmittelbarer Hitzetod, etwa durch einen Hitzschlag, ist deshalb nur ein Teil des Problems. Viele gesundheitliche Auswirkungen von Hitze zeigen sich indirekt. Genau diesen zusätzlichen Einfluss versucht das statistische Modell des RKI abzubilden.

Bewertung: Falsch. Das RKI zählt weder alle Todesfälle an Tagen über 19 Grad als Hitzetote, noch stammen die rund 16.000 Fälle aus entsprechenden Einträgen auf Totenscheinen. Es handelt sich um eine statistische Schätzung hitzebedingter Sterblichkeit. Auch die Grafik mit Mali und Kuwait führt in die Irre: Sie ordnet die deutsche Zahl dem falschen Jahr zu und nennt für Mali und Kuwait Nullwerte, die aus den angegebenen WHO-Daten nicht hervorgehen.

FAQ zu RKI-Schätzungen und Hitzetoten

Steht „Hitzetod“ normalerweise auf dem Totenschein?

Meist nicht. Hitze kann unmittelbar zum Tod führen, etwa bei einem Hitzschlag, wirkt aber häufig als zusätzliche Belastung bei bestehenden Erkrankungen. Deshalb lässt sich die Gesamtzahl hitzebedingter Todesfälle nicht einfach aus Totenscheinen ablesen.

Werden alle Todesfälle über 19 Grad als Hitzetote gezählt?

Nein. Das RKI arbeitet mit einem statistischen Modell und berücksichtigt unter anderem Wochenmitteltemperaturen. Eine bestimmte Außentemperatur führt nicht dazu, dass sämtliche Todesfälle automatisch als hitzebedingt eingestuft werden.

Sind die 16.000 Hitzetoten eine exakte Zählung?

Nein. Es handelt sich um eine statistische Schätzung. Das RKI gibt deshalb auch eine statistische Spannbreite an.

Warum nutzt das RKI überhaupt Schätzungen?

Weil Hitze häufig indirekt zum Tod beiträgt und auf Totenscheinen deshalb vielfach nicht als zugrunde liegende Todesursache erscheint.

Wie viele Hitzetote gab es im Sommer 2025?

Das RKI schätzte für den Zeitraum der Kalenderwochen 15 bis 38/2025 rund 2.500 hitzebedingte Sterbefälle.

Gab es in Mali und Kuwait 2025 wirklich keine Hitzetoten?

Das lässt sich aus der genannten WHO-Mortalitätsdatenbank nicht ableiten. Für Kuwait ist dort 2024 das jüngste dargestellte Datenjahr; Mali ist in der aktuellen Länderübersicht des Portals nicht aufgeführt. Fehlende Daten sind kein Nachweis für null Todesfälle.

FAKTENCHECK

dpa-Faktencheck

29. September 2026

SOCIAL MEDIA

Facebook-Beitrag (archiviert)

Archivierte Version

MEDIUM

n-tv / AFP

24. September 2026

BEHÖRDE

Robert Koch-Institut (RKI)

24. September 2026 – Schätzungen für KW 15 bis 37/2026

BEHÖRDE

Robert Koch-Institut (RKI)

Informationen zur Methode und zu den aktuellen Berichten

BEHÖRDE

Robert Koch-Institut (RKI)

RKI-Informationsseite

BEHÖRDE

Robert Koch-Institut (RKI)

2. Oktober 2025 – Schätzungen für KW 15 bis 38/2025

BEHÖRDE

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Jüngstes dargestelltes Datenjahr: 2024

BEHÖRDE

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Länder und Gebiete mit im Portal dargestellten Daten

BEHÖRDE

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Hinweise zu Datenmeldung, Vollständigkeit und fehlenden Ländern

Hilde O in einer lebhaften Diskussion über Online-Sicherheit.

Hilde Ollig

Hilde Ollig ist Rechercheurin bei Mimikama, Österreichs
führender Faktencheck-Organisation. Sie ist spezialisiert
auf die Überprüfung von Behauptungen in sozialen Medien
und unterstützt das Redaktionsteam mit akribischer
Quellenarbeit bei der Aufklärung über Internetmissbrauch.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.

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