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Politik

Entwurf für geplante Pflegereform liegt vor

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 4, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 04.06.2026 • 12:52 Uhr

Bei den Pflegekassen soll ein drohendes Milliardenloch verhindert werden. Nun liegt ein Entwurf vor, wie das funktionieren soll – etwa durch stärkere Belastungen für Besserverdienende und Kinderlose.

Die schwarz-rote Koalition hat sich ein Paket an Reformen vorgenommen. Eine davon betrifft die Pflegeversicherung. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen droht auch hier ein milliardenschweres Defizit. Nun liegt ein Entwurf vor, mit welchen Maßnahmen gespart werden soll, um die drohende Finanzlücke zu schließen. Der Entwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Zuerst hatte das Portal Politico berichtet.

Ziel der Reform ist es, sowohl die Einnahmen der Kassen zu erhöhen als auch stark steigende Beiträge für Versicherte zu vermeiden. Um mehr Geld in die Kassen der Versicherungen zu bringen, soll zum einen die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden, sodass Besserverdienende stärker belastet werden. Das soll den Pflegekassen bereits im kommenden Jahr zusätzliche Einnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro und in den beiden Jahren darauf je 1,7 Milliarden Euro einbringen.

Später in höhere Entlastungsstufe

Zum anderen soll der Beitragssatz für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen ähnlich wie bei der Krankenversicherung kommen.

Laut Entwurf soll am System gestaffelter Zuschüsse für Pflegebedürftige grundsätzlich festgehalten werden. Allerdings sollen Pflegebedürftige erst mit sechsmonatiger Verzögerung in die nächsthöhere Pflegestufe eingruppiert werden. Davon verspricht sich die Bundesregierung Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro in 2027.

Inflation soll bei Leistungen berücksichtigt werden

Bei den regulären Leistungen der Pflegekassen soll erstmals ein Mechanismus eingeführt werden, der jährliche Erhöhungen gemäß der Inflationsentwicklung vorsieht. Dadurch soll der von Versicherten zu zahlende Eigenanteil an Pflegeleistungen abgefedert werden.

Ziel der Reform ist laut Entwurf auch, einer Pflegebedürftigkeit besser vorzubeugen. Versicherte im Alter von mehr als 60 Jahren sollen künftig einen regelmäßigen ergänzenden Anspruch auf medizinische Leistungen zur Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken, Belastungen und Erkrankungen erhalten.

Für die Pflege daheim soll ein Anspruch auf eine sogenannte Pflegebegleitung eingeführt werden, um Anzeichen für eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes früher erkennen zu können. Beim niedrigsten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat entfallen.

Schon 2027 sollen rund elf Milliarden Euro eingespart werden

Im Entwurf für die Reform warnt das Bundesgesundheitsministerium vor den zunehmenden Belastungen für die Pflegekassen wegen des demografischen Wandels. Derzeit liege die Zahl Pflegebedürftiger bundesweit bei mehr als sechs Millionen Menschen. Für kommendes Jahr wird beim aktuell geltenden allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent ein Defizit der Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro erwartet.

Insgesamt sollen durch die Pflegereform schon im ersten Jahr etwa elf Milliarden Euro eingespart werden. Bis 2030 werden die möglichen Einsparungen laut Entwurf auf rund 20,34 Milliarden Euro geschätzt.

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Dr. Heinrich Krämer
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