Zwei Monate nach der Krise in Ceuta verschärfen die EU-Länder ihre Asylregeln weiter. Künftig dürfen sie umstrittene Abschiebezentren in Drittstaaten betreiben. Innenminister Dobrindt hofft noch in diesem Jahr auf eine erste Vereinbarung.
Die Mitgliedsländer der EU haben die rechtliche Grundlage zur Errichtung umstrittener Abschiebezentren in Drittstaaten geschaffen. Als letzten formellen Schritt gaben die EU-Innenminister dem Gesetz bei einem Treffen in Luxemburg grünes Licht.
Zuvor hatte bereits das Europaparlament zugestimmt. In die geplanten Abschiebezentren – auch „Return Hubs“ genannt – sollen vollziehbar ausreisepflichtige Personen kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen.
Deutschland treibt das Vorhaben bereits seit Längerem gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden voran. Die Regeln sollen in den kommenden Wochen in Kraft treten.
Dobrindt hofft auf baldige Vereinbarung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hofft auf eine konkrete Vereinbarung für die Errichtung von „Return Hubs“ mit Drittstaaten noch in diesem Jahr. „Das ist ein dickes Brett, was es zu bohren gilt, und dazu muss man die Bereitschaft der anderen Seite, also der Drittländer, auch in den nächsten Monaten ausdiskutieren“, sagte der CSU-Politiker vor dem Treffen mit seinen Amtskollegen.
Derzeit werden demnach noch „Vorgespräche“ mit verschiedenen Ländern geführt. Details dazu, mit welchen Drittstaaten verhandelt wird, nannte Dobrindt nicht. Im Gespräch sind immer wieder Ruanda, Uganda, Libyen und Kasachstan.
Amnesty warnt vor Einsatz von „Return Hubs“
Über mögliche „Return Hubs“ wird seit Jahren diskutiert, sie sind höchst umstritten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International befürchtet etwa mögliche Menschenrechtsverletzungen in den Abschiebezentren und warnt vor Vereinbarungen mit konfliktreichen und politisch instabilen Ländern.
Auch Sozialdemokraten und Grüne ziehen das Modell in Zweifel. Der Einigung über die neuen Asylregeln ging ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und des rechten Flügels im EU-Parlament voraus. Die EVP hatte sich bei dem Thema unter anderem in einer umstrittenen WhatsApp-Chatgruppe mit rechten Parteien abgesprochen.
Weitere Verschärfungen beschlossen
Die neuen Migrationsregeln legen zudem fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht in Haft genommen werden wollen. Ihnen droht europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.
Krise von Ceuta wirkt nach
Die Entscheidung der EU-Innenminister stand auch unter dem Eindruck der Migrationskrise in Ceuta im Juli. Auf so ein Ereignis wolle man besser vorbereitet sein, so die Minister. „Es geht darum, dass wir erkennen, wenn ganz offensichtlich Migrationswellen an den Außengrenzen nicht durch eine humanitäre Notsituation erzeugt werden, sondern durch Desinformation, durch Schleusertum“, sagte Innenminister Dobrindt. „Das gilt es schnell zu identifizieren und dann auch zu bewerten.“
Wenn sich rund 72.000 Menschen, vorwiegend junge Männer, an einem Tag – zu Fuß oder schwimmend – von Marokko in die spanische Exklave Ceuta begeben, dann sei das offensichtlich ein Fall, der mit klassischen Asylgesuchen nichts zu tun habe, so Dobrindt. Für solche Fälle will die EU nun einen Krisenmechanismus etablieren, der das reguläre Asylverfahren aussetzen kann. Auch die Grenzschutzagentur Frontex soll gestärkt werden.
Es handelt sich bei den neuen Regeln um eine zusätzliche Verschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Eine Geas-Reform, der sogenannte Asylpakt, war im Juni in Kraft getreten. Auch hier ging es im Kern um striktere Einreise- und Asylregeln. Zugleich sollen Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlastet werden.
Die Zahl der irregulären Einreisen in die EU und der Asylanträge ist in den vergangenen Jahren – wie auch in Deutschland – deutlich gefallen.
Mit Informationen von Kathrin Schmid, ARD Brüssel.
