Hintergrund
Laut Digital Services Act (DSA) Art. 39 DSA werden Plattformen dazu verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Werbearchiv bereitzustellen. Das Archiv muss Werbeanzeigen öffentlich einsehbar und durchsuchbar machen, und zwar für den gesamten Zeitraum, in dem eine Werbung angezeigt wird, und auch danach noch ein Jahr lang. Es muss unter anderem Angaben zum Inhalt der Werbung, zum Werbenden und zu Targeting-Parametern enthalten. Die damit angestrebte Transparenz soll die Möglichkeit stärken, irreführende, manipulative oder rechtswidrige Werbepraktiken aufzudecken und die Kontrolle durch Verbraucherorganisationen, Wissenschaft, Medien und Aufsichtsbehörden erleichtern.
Methode
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zwischen dem 2. und 8. Juni 2026 exemplarisch überprüft, wie die großen Online-Plattformen AliExpress, Amazon, Meta, TikTok, X und Zalando (VLOP) und die große Online-Suchmaschine Google (VLOSE) die Vorgaben des Artikels 39 des Digital Services Act (DSA) zu Werbearchiven umsetzen. Hierfür wurden die von den Anbietern bereitgestellten Werbearchive sowie zufällig ausgewählte Werbeanzeigen analysiert. Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere die Auffindbarkeit von Werbeanzeigen, die Suchfunktionen der Archive sowie die Vollständigkeit der Pflichtangaben gemäß Art. 39 DSA. Die Auswertung erfolgte anhand eines zuvor entwickelten Kategoriensystems, das sich an den gesetzlichen Vorgaben des DSA orientiert.
