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Startseite»Politik»Geplante Pflegereform: Verbesserung der Pflege – oder Spargesetz?
Politik

Geplante Pflegereform: Verbesserung der Pflege – oder Spargesetz?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 4, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Analyse

Stand: 04.06.2026 • 20:06 Uhr

Es wurde viel diskutiert und spekuliert: Was bringt die geplante Pflegereform? Jetzt gibt es Details. Kritik lässt nicht lange auf sich warten – von Opposition, Verbänden und sogar der eigenen Koalition.

Jan Zimmermann, HSB

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU ist im Reformmodus. Vor wenigen Wochen legte sie ein Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung vor, jetzt folgt ein Gesetzentwurf für die Pflege. Darin sind mehrere Maßnahmen zu finden, über die in den vergangenen Tagen bereits diskutiert wurde. Warkens Ziel: Ausgaben senken und Einnahmen erhöhen.

Ohne Reform droht ein großes Milliardenloch in der Pflegeversicherung. Allein für das kommende Jahr wird ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro erwartet. 2028 könnten es schon 15 Milliarden sein, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssten in der Folge deutlich steigen, um die Finanznot in den Griff zu bekommen. Doch genau das will die Ministerin mit ihrer Pflegereform verhindern.

Ausgaben sollen gekürzt werden

So kürzt Warken an verschiedenen Stellen. Zum einen soll es in Zukunft schwerer werden, Pflegeleistungen zu erhalten. In einem Papier des Ministeriums heißt es: Es werden „die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad leicht angehoben“. Hintergrund ist die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Zahl pflegebedürftiger Menschen, die nicht nur mit der älter werdenden Bevölkerung begründet werden kann. Auch ein erleichterter Zugang zu Pflegeleistungen soll dafür verantwortlich sein.

Zum anderen werden nach Warkens Plänen Pflegebedürftige im Heim in Zukunft stärker belastet als ohnehin schon. Die staatlichen Zuschüsse, um die die Eigenanteile der Betroffenen gedrückt werden, sollen erst später greifen. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sollen danach sechs Monate länger warten müssen, bis der staatliche Unterstützungsbetrag in mehreren Schritten steigt.

Weniger Rentenansprüche für pflegende Angehörige

Auch an anderen Stellschrauben wird gedreht, um Kosten zu senken – zum Beispiel durch Änderungen in den einzelnen Pflegestufen. Zudem soll bei den pflegenden Angehörigen gespart werden, indem Rentenansprüche gekürzt werden.

So sollen die Beiträge, welche die Pflegeversicherung für die Pflege von Angehörigen zahlt, künftig auf 70 Prozent der bisherigen Beiträge beschränkt werden. Aus dem Ministerium heißt es dazu: „Dies ist eine notwendige Maßnahme zur finanziellen Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung.“ Rund zwei Milliarden Euro sollen damit jährlich gespart werden.

Einnahmen sollen erhöht werden

Doch neben Kürzen und Streichen setzt Warken auch auf höhere Einnahmen. So soll die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Das ist der Betrag des Jahresbruttoeinkommens, bis zu dem Pflegebeiträge erhoben werden. Betroffen sind Arbeitnehmende, die derzeit mehr als 5.812,50 Euro monatlich verdienen. Sie müssen nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums mit einer Mehrbelastung von maximal 17 Euro im Monat rechnen.

Außerdem sollen Menschen ohne Kinder ab dem kommenden Jahr stärker belastet werden. Ihr Versicherungsbeitrag wird nach diesen Plänen um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 4,3 Prozent steigen. Die Arbeitgeber sollen an dieser Stelle nicht mehr zahlen müssen – allerdings werden sie bei Mini-Jobs zur Kasse gebeten. Denn erstmals sollen Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auf Löhne bis zu 603 Euro fällig werden, zu entrichten ausschließlich von den Arbeitgebern.

Beitragsfreie Mitversicherung nur noch eingeschränkt

Um noch mehr frisches Geld für die Pflegekasse zu erhalten, soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 eingeschränkt werden – ähnlich, wie es bei der Krankenversicherung geplant ist. Danach können nur noch Partner mit Kindern unter sieben Jahren oder Kinder mit Behinderungen, pflegende Angehörige und Partner, die in Rente sind, beitragsfrei mitversichert werden.

Mit diesen und weiteren Maßnahmen will die Gesundheitsministerin im nächsten Jahr auf rund elf Milliarden Euro kommen. Bis 2030 soll der Spar- und Einnahmeeffekt auf mehr als 20 Milliarden Euro steigen.

Ministerin setzt auf mehr Prävention

Warken betont allerdings: Ihre Reform würde die Pflege auch verbessern und Betroffene entlasten. So will sie den Anstieg der Pflegekosten für die Betroffenen begrenzen. Dazu soll ab 2028 eine regelmäßige, jährliche Anpassung der Leistungen an die Inflation kommen.

Darüber hinaus würden diverse Änderungen darauf abzielen, die Prävention zu verstärken. Ziel sei es, die Gesundheit und Selbstständigkeit der Menschen so lange wie möglich zu erhalten, um die Lebensqualität zu erhöhen und die Finanzen der Pflegekasse zu schonen. Dazu sind mehr Beratung, Vorsorge- und Früherkennungsangebote durch die Krankenkassen und eine Pflegebegleitung in der häuslichen Pflege vorgesehen.

Belastungen für Pflegebedürftige und Versicherte zu hoch?

Bei Krankenkassen, Sozialverbänden und der Opposition stoßen Warkens Pläne auf Kritik. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, der auch die Pflegekassen vertritt, hält das Paket für unausgewogen. Es gehe vor allem zu Lasten der Pflegebedürftigen und Beitragszahler. So sehen das auch die Stiftung Patientenschutz sowie der Sozialverband Deutschland. Warken habe „vor allem ein Spargesetz“ vorgelegt, heißt es.

Auch die Opposition kritisiert das. Durch die „Streichliste“ drohe noch mehr Altersarmut, befürchtet beispielsweise Sören Pellmann, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, „sowohl für die Menschen mit Pflegebedarf als auch diejenigen, die sie als Angehörige pflegen“.

Auch innerhalb der Koalition sorgt das Vorhaben für Unmut. Sowohl aus der SPD als auch aus der CSU kommen diverse Änderungswünsche.

Warken hofft dennoch, dass ihr Pflegegesetz noch vor der Sommerpause im Juli beschlossen wird. Anschließend befassen sich dann Bundestag und Bundesrat mit den Plänen. Es ist zu erwarten, dass die Ministerin ihren Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen überarbeiten muss. Sie wird also noch länger im Reformmodus bleiben.

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Dr. Heinrich Krämer
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