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Startseite»Politik»US-Gericht: USA dürfen Zölle vorerst weiter erheben
Politik

US-Gericht: USA dürfen Zölle vorerst weiter erheben

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 12, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 12.06.2026 • 12:11 Uhr

US-Präsident Trump erreicht einen Etappensieg im Rechtsstreit über seine neuen Zölle: Die seit Februar geltenden zehn Prozent dürfen weiter erhoben werden – das hat ein Gericht entschieden.

Die US-Regierung darf ihre Zölle in Höhe von zehn Prozent vorerst weiter erheben: Das Bundesberufungsgericht in Washington ließ die Abgaben bis auf Weiteres in Kraft. Das Gericht begründete das mit den guten Aussichten der Regierung auf einen Sieg im Hauptverfahren, wie aus einer Anordnung hervorging. Ein Urteil steht allerdings noch aus.

Jetzt ist ein Gesetz von 1974 Grundlage

Geklagt hatten der Staat Washington und zwei Kleinunternehmen, deren Klage in erster Instanz zunächst stattgegeben worden war. Die Zölle erließ US-Präsident Trump im Februar, wenige Tage nachdem der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, seine weitreichenden Zölle aus dem vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärt hatte.

Der Supreme Court entschied damals, dass Trump unter dem Notstandsgesetz, auf dessen Grundlage er die Zölle erlassen hatte, seine Befugnisse überschritten hatte. Bei den Zöllen aus dem Februar beruft sich die US-Regierung stattdessen auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Die Laufzeit der neuen Zölle ist auf 150 Tage begrenzt und endet am 24. Juli, danach müsste der Zoll vom Kongress bestätigt werden

Supreme Court könnte wieder angerufen werden.

Das Berufungsgericht teilte mit, beide Seiten hätten überzeugende Argumente präsentiert. Der US-Regierung drohten jedoch nicht wieder gut zu machende Schäden, sollten die Zölle unrechtmäßig außer Kraft bleiben, bis ein Urteil fällt.

Zudem habe Trumps Regierung hinreichend dargelegt, „dass sie in der Sache wahrscheinlich Erfolg haben wird“. Möglich ist, dass der Fall nach einem Urteil des Berufungsgerichts ebenfalls vor dem Obersten Gerichtshof in Washington landen wird.

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Dr. Heinrich Krämer
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