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Startseite»Politik»Gewaltschutzgesetz im Bundesrat: Elektronische Fußfessel soll Frauen schützen
Politik

Gewaltschutzgesetz im Bundesrat: Elektronische Fußfessel soll Frauen schützen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 12, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 12.06.2026 • 17:47 Uhr

Der Bundesrat beschließt strengere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, darunter elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Kurse für Täter. Zudem fordern mehrere Länder, Femizide klarer als Straftat zu definieren.

Der Bundesrat hat den Weg für zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt freigemacht. Die Länder billigten in Berlin die zuvor vom Bundestag beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes. Vorgesehen sind insbesondere der verstärkte Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln sowie verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begrüßte den Bundesratsbeschluss. „Damit ist klar: Familiengerichte erhalten schon bald bundesweit neue Befugnisse, um Betroffene besser vor Gewalt zu schützen“, erklärte die Ministerin. Die Neuregelung sei hier „ein echter Fortschritt“. Noch wichtiger als gute Gesetze sei aber, „dass wir Betroffenen konsequent signalisieren: Wir stehen an Eurer Seite. Häusliche Gewalt ist kein privates Schicksal – sondern geht uns alle an.“

Anti-Gewaltkursen können verpflichtend werden

Die Maßnahmen sollen nach dem Vorbild Spaniens vor allem Frauen in Deutschland besser vor häuslicher Gewalt schützen. Gerichte können potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Annäherungsverbote sollen so in Hochrisikofällen besser kontrolliert werden können. Von Gewalt Betroffenen soll ein zusätzliches Gerät zur Verfügung gestellt werden, dass ihnen die unerlaubte Annäherung des Täters anzeigt.

Außerdem soll mit dem neuen Gesetz eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen soll das Höchststrafmaß von zwei auf bis zu drei Jahre angehoben werden. Für Familiengerichte soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.

Initiative der Länder gegen Femizide

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg haben eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, um geschlechterbezogene Tatmotive bei vorsätzlichen Tötungsdelikten präziser im Gesetz zu verankern. Ziel des Entschließungsantrags sei es, die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder wegen patriarchaler Strukturen – also sogenannte Femizide – im Strafgesetzbuch unmissverständlich abzubilden, teilte das Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern mit.

„Es geht um Fälle, in denen Frauen getötet werden, weil sie sich trennen oder selbstbestimmt leben wollten“, erklärte die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jaqueline Bernhardt (Linke), in ihrer Rede vor der Länderkammer. Diese Taten seien die extremste Form geschlechterspezifischer Gewalt und der Ausdruck von zerstörerischem Besitzdenken sowie patriarchalen Herrschafts- und Kontrollansprüchen, sagte Bernhardt.
Allein im Jahr 2024 seien in Deutschland 132 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Studie: Tatmotiv häufig sexistisch

„Das gezielte Töten von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts muss endlich als das geahndet werden, was es ist: als Mord“, sagte die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) bereits im Mai. „Ein Femizid ist eine besonders verwerfliche Form geschlechtsspezifischer Gewalt und Ausdruck eines zutiefst frauenfeindlichen Weltbildes.“ Nach dem Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes sei nahezu jeden Tag eine Frau in Deutschland von einem versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt durch ihren Partner oder Ex-Partner betroffen, hieß es dazu.

Der Studie „FemiziDE“ zufolge seien viele der Taten als Femizide einzuordnen und in einem relevanten Anteil der Fälle sei ein sexistisches Tatmotiv festgestellt worden. Nach der derzeitigen Rechtslage komme es jedoch vor, dass ein Gericht einen Mord verneine, weil der Täter durch die Trennung in eine emotionale Ausnahmesituation versetzt worden sei, sagte Wahlmann.

Studie belegt: Femizide vor allem im Zusammenhang mit Trennung

Die Studie der Universität Tübingen aus dem Jahr 2025 zeige zudem, dass der sogenannte Partnerinnenfemizid die häufigste Form in Deutschland ist. Die meisten Taten stünden im direkten Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung.

Ein zentrales Problem sei derzeit die uneinheitliche strafrechtliche Bewertung durch die Justiz, hieß es. Vergleichbare Fälle werden in der Praxis teils als Mord, teils als Totschlag eingestuft. Die bestehenden Mordmerkmale reichten oft nicht aus, um geschlechterbezogene Motive verlässlich und konsequent zu erfassen.

Die Bundesregierung werde mit dem jetzigen Antrag aufgefordert, bei der ohnehin debattierten Reform der Tötungsdelikte sicherzustellen, dass diese Motive gesetzlich klar definiert werden. Mecklenburg-Vorpommers Justizministerin Bernhardt betonte: „Es geht nicht um Symbolpolitik. Es geht um Rechtsklarheit.“ Der Bundesrat hat den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

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Dr. Heinrich Krämer
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