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Politik

Auf welche Reformen sich Schwarz-Rot geeinigt hat

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 2, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Überblick

Stand: 02.07.2026 • 11:47 Uhr

Von der Steuerentlastung bis zur Krankschreibung: Die schwarz-rote Koalition hat sich auf ein großes Reformpaket geeinigt. Die wichtigsten Vorgaben im Überblick.

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben ein umfangreiches Reformpaket geschnürt. Es soll Deutschland modernisieren, die Wirtschaft wieder in Schwung bringen und den Sozialstaat zukunftsfest machen. Im Koalitionsausschuss einigten sich die drei Partner auf insgesamt 34 Punkte. Ein Überblick zentraler Aspekte:

Steuern

  • Steuerliche Entlastungen: Die schwarz-rote Koalition will Millionen Steuerzahler finanziell entlasten – beginnend am 1. Januar kommenden Jahres. Geschehen soll dies durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer.
  • Kleine und mittlere Einkommen: Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr betragen. Profitieren sollen davon kleine und mittlere Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll im Vergleich zu heute um bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden.
  • Regelung der „Reichensteuer“: Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer verschärft werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschafts- und Vermögensteuer wird es nicht geben.
  • Geringerer „Handwerkerbonus“: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird laut Reformpapier von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert. Das bedeutet demnach von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr.
  • Minijobs: Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent angehoben werden.
  • Ausgleich für Länder: Die Koalition hat zugesagt, dass der Bund Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht – die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen und abzüglich von Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus steuerlichen Maßnahmen.

Rente

  • Zeitplan für Rentenreform: Zur Rente heißt es im Reformpapier, der Bericht der Alterssicherungskommission sei „wegweisend für unseren Sozialstaat, für den Wirtschaftsstandort Deutschland aber vor allem für die Gesellschaft insgesamt“. Die Koalition werde „die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.“
  • Minijobs und Rente: Auf die Frage, wie Minijobs in Zukunft mit Blick auf die Rentenbeiträge ausgestaltet würden, gibt es noch keine Antwort. „Sie bleibt offen und wir werden das im Laufe des Herbstes (…) beantworten müssen“, sagte Merz. Minijobber sind bisher von Rentenbeiträgen befreit. Die von der Regierung eingesetzte Alterssicherungskommission hatte vorgeschlagen, auch auf Minijobs „ohne Opt-out-Möglichkeit“ Beiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu erheben. Ausnahmen sollte es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.

Arbeitsmarkt

  • Regelung von Krankschreibungen: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden erhöht. Künftig muss eine solche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.
  • Sachgrundlose Befristung: Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer.
  • Abfindung für Hochverdiener: Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.
  • Höhere Zuschläge: Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.
  • Programm für mehr Abschlüsse: Die Koalition will die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern. Dazu soll ein Programm „zweite Chance“ entwickelt werden.

Wachstum und Gerechtigkeit

  • Förderung von Zukunftsbranchen: Unterstützung ist insbesondere für den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den Bereich der Künstlichen Intelligenz geplant.
  • Missbrauch von Sozialleistungen: Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr bekommen.
  • Änderungen beim Datenschutz: Dazu will die Koalition alle Spielräume nutzen, die die Datenschutzgrundverordnung hergibt. In der EU will sie darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Bereiche von Datenverarbeitung – etwa Kundenlisten von Handwerkern – von der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Das soll auch für nicht-kommerzielle Tätigkeiten etwa in Vereinen gelten.

Bürokratieabbau

  • Aufhebung von Berichtspflichten: Die gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird. Oder die in Rechtsverordnungen der Ministerien mit entsprechender Begründung als weiter geltend bestimmt werden.
  • Überprüfung von Dokumentationspflichten: Alle Dokumentationspflichten werden mit dem Ziel überprüft, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen. Das gilt nicht für Pflichten, die sich aus EU-Recht ergeben oder verfassungsrechtlich geboten sind.
  • Vereinfachung bei Steuererklärungen: Die Abgabe von Steuererklärungen für die Bürger soll erleichtert werden. Dazu sollen die Finanzminister von Bund und Ländern gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Die Bundesregierung will dann Vorschläge zur Steuervereinfachung vorlegen. In einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben.
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