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Politik

München schränkt Wassernutzung stark ein

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 14, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 14.07.2026 • 17:04 Uhr

Wegen der anhaltenden Trockenheit und des stark gestiegenen Wasserverbrauchs erlässt die Stadt München per Allgemeinverfügung neue Regeln. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 50.000 Euro. Was ab sofort verboten ist.

Von Birgit Grundner, BR24 Redaktion

München reagiert auf die anhaltende Trockenheit: Weil der Wasserverbrauch wieder gestiegen ist, hat die Stadt per Allgemeinverfügung Regeln erlassen. Verboten sind ab sofort etwa das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Waschanlagen, der Betrieb von Privatpools, das Bewässern von Rasenflächen oder das Abpumpen von Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben.

Zuletzt lag der Wasserverbrauch nach Angaben der Stadt wieder bei mehr als 360 Millionen Litern pro Tag. Zum Vergleich: Normalerweise sind es durchschnittlich rund 300 Millionen Liter. Auch wenn für die kommenden Tage Gewitter und Regen vorhergesagt werden, hätten diese Niederschläge keine ausreichende Wirkung, um die Wassersituation zu entspannen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.

Oberbürgermeister Krause: Wasserversorgung aktuell „äußerst strapaziert“

Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) hat das Referat für Klima- und Umweltschutz und die Stadtwerke München (SWM) auch beauftragt, eine Wasserstrategie zu erarbeiten, „um die Wasserversorgung der Stadt München vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen wie anhaltender Trockenheit und Hitzeperioden dauerhaft zu gewährleisten“.

Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling seien die vorhandenen Ressourcen der Münchner Wasserversorgung „derzeit äußerst strapaziert“, erklärt der OB. Nun müsse man „weitergehende verpflichtende Sparmaßnahmen“ ergreifen.

Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 50.000 Euro

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und bis 1. August, sofern sie nicht vorher widerrufen oder auch noch verlängert wird. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 50.000 Euro. Ergänzend zur Allgemeinverfügung geben die SWM eine Wasser-Sparanordnung heraus. Damit gelten die Vorgaben über die Stadtgrenzen hinaus auch für das Umland, das ans Münchner Wasserversorgungsnetz angeschlossen ist.

Die Wasser-Regeln im Überblick:

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Quelle: Regionalnachrichten aus Oberbayern 14.07.2026 – 12:30 Uhr

Bayerischer Rundfunk

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