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Aktuelle Warnungen

Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 11, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, das die Bindungsfrist von 12 Monaten aufhebt. Versicherte müssen die Kündigung bis Ende des Monats einreichen, in dem der höhere Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.

Repräsentative Befragung: Brief ist angemessener Informationsweg

Eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die deutliche Mehrheit der gesetzlich Versicherten (72 Prozent) findet es vollkommen falsch, dass die Krankenkassen nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen. Weitere 22 Prozent finden es eher falsch. Als Informationsweg bevorzugen die Befragten klassische Schreiben: Der Großteil der Befragten (84 Prozent) hält es für angemessen, wenn Krankenkassen über eine Beitragssatzerhöhung ausschließlich per Brief informieren. Mehr als vier von zehn der Befragten (43 Prozent) hielten auch eine ausschließliche Information über E-Mail für angemessen. Lediglich über die Internetseite der Krankenkasse über steigende Beitragssätze informiert zu werden, halten die Versicherten nur vereinzelt (9 Prozent) für den richtigen Weg. Das verwundert nicht: Denn die große Mehrheit der gesetzlich Versicherten (71 Prozent) besucht die Website ihrer Krankenkasse maximal einmal im Jahr.

„Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus. Die Bundesregierung muss die Krankenkassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzugt, sollte alternative Möglichkeiten, wie E-Mail oder Kundenpostfach, wählen können“, so Pop.

Die ursprünglich im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Regelung würde genau dies ermöglichen und sollte nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands wieder aufgegriffen werden.

Methodik

Bevölkerungsrepräsentative Telefonbefragung (27. bis 31. August 2026) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.021 Personen ab 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.

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