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Mangel an Geld und Willen: Opposition wirft Bundesregierung mangelnden Schutz vor Hitzetod vor

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 8, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Mangel an Geld und WillenOpposition wirft Bundesregierung mangelnden Schutz vor Hitzetod vor

Infolge ausbleibenden Schnees im Winter und fehlender Niederschläge im Sommer werden am Rhein vielerorts extrem niedrige Pegelstände registriert. (Foto: picture alliance / Panama Pictures)

Zehntausende Menschenleben hat die Hitze in diesem Jahr nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts allein in Deutschland gekostet. Allein 9600 sollen es innerhalb einer Woche Ende Juni gewesen sein. Erkennbaren Alarm löst das innerhalb der Bundesregierung allerdings nicht aus, zur Empörung von Grünen und Linken.

Was sagt der Kanzler?

„Ich werde selbstverständlich auch in den nächsten Tagen und Wochen, wenn sich diese Wetterentwicklungen fortsetzen, die Lage weiter beobachten und dazu gegebenenfalls auch öffentlich etwas sagen“, stellte Kanzler Friedrich Merz bei seiner Sommerpressekonferenz Mitte Juli in Aussicht. Passiert ist seither: nichts.

Was tut die Bundesregierung?

Sie muss sich für den Klimaschutz einsetzen, das hat 2021 das Verfassungsgericht festgestellt. Sie tut das unter anderem mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, auch wenn die Anstrengungen aus Sicht von Kritikern nicht ausreichen.

Doch beim Hitzeschutz geht es zumindest vorrangig um Klimaanpassung, also um den Umgang mit steigenden Temperaturen. Verkehrsminister Steffen Bilger lud wegen der gestörten Schifffahrt und ihrer wirtschaftlichen Folgen zwar zur Niedrigwasser-Konferenz, Krisentreffen zum Schutz der Menschen in der Hitze gab es aber nicht.

Für den kommenden Sommer ruft Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth nach einem Aktionsplan und mahnt überhaupt mehr Ernsthaftigkeit beim Klimaschutz an. Man dürfe auch nicht vergessen, dass diejenigen, „die immer mal wieder reden, dass der Klimaschutz doch vielleicht auch nicht zu ernst genommen werden darf, dass man die Dinge doch auch mal ein bisschen mit Augenmaß angehen soll, die produzieren das Leid von übermorgen“, sagte der SPD-Politiker vor einigen Tagen im ZDF-„heute journal“.

Wer ist für Hitzeschutz in Deutschland zuständig?

Mehr Bäume, mehr Grünflächen, mehr Wasserspender? Für Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen vor Ort seien Länder und Kommunen zuständig, erklärt das Umweltministerium. Der Bund dürfe nur in festgelegten Ausnahmefällen helfen. Für finanzschwache Kommunen gebe es mehrere Förderprogramme dazu. „Eine flächendeckende Finanzierung von kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen ist dem Bund aufgrund der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung nicht möglich.“ Viele Kommunen wiederum sind in finanziellen Nöten.

Könnte sich das ändern?

Wenn es nach dem Umweltministerium geht, ja. Dort verweist man auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, der die Prüfung einer sogenannten Gemeinschaftsaufgabe vorsieht, also einer gemeinsamen Zuständigkeit von Bund und Ländern. Das sei auch nötig, „damit diese völlig überzogene Kritik des Bundesrechnungshofes eben ins Leere läuft“, sagt Flasbarth. Der Bundesrechnungshof hatte kritisiert, das Ministerium überschreite mit einem Förderprogramm seine Kompetenzen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund meint: „Ziel ist es, dass der Bund finanziell dort unterstützen kann, wo es wirklich zählt – nämlich in den Kommunen, die viele wirksame Anpassungsmaßnahmen zum Beispiel gegen Hitze planen und umsetzen.“ Das gelte besonders für strukturschwache Kommunen. „Nicht erst während der aktuellen Hitzewellen sehen wir, was für einen Unterschied es für die Bürgerinnen und Bürger macht, wenn Kommunen handlungsfähig sind, um Grünflächen, Wasserspender oder schattige Plätze zu schaffen.“

Wie groß ist der Bedarf?

„Die derzeit vorhandenen Mittel für den Hitzeschutz sind, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltslage der Kommunen, bei weitem nicht ausreichend“, heißt es beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. „Allein in den Krankenhäusern besteht ein geschätzter Investitionsbedarf von mindestens 20 Milliarden Euro für eine Ausstattung mit Klimaanlagen für Patientinnen und Patienten sowie das Klinikpersonal.“

Dazu kämen der Stadtumbau mit mehr Grün und Wasser in Innenstädten und Ortskernen sowie die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Nötig sei deshalb die Aufnahme einer Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz.

Wie wahrscheinlich ist das?

Undenkbar wäre das nicht, einfach aber auch nicht. Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, also 420 von 630 Stimmen. Von der AfD, wo viele den menschengemachten Klimawandel infrage stellen, ist keine Unterstützung zu erwarten.

Auch wenn die Koalition aus Union und SPD wohl mit den Grünen rechnen dürfte, bräuchte sie dafür auch Stimmen der Linken – mit der die Union aber nicht zusammenarbeiten will. Dazu ist es fraglich, ob der Bund sich wirklich eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung aufbürden will und wird.

Was können Kommunen tun?

Die Rezepte sind bekannt: mehr kühlendes Grün in den Städten, mehr Wasser und seine bessere Speicherung in Ortskernen, anderes Bauen und vieles mehr. „Niedrigschwellige Maßnahmen, die in einigen Kommunen auch bereits umgesetzt werden, sind etwa die Öffnung von Kirchen, Museen und weiteren klimatisierten Gebäuden an Hitzetagen, um der Bevölkerung die Gelegenheit zur Abkühlung zu bieten“, erklärt der Deutsche Städtetag.

Er hat konkrete Beispiele gesammelt: eine Dusche mit feinem Wassernebel auf einem heißen Platz in Konstanz; Viersen weist auf Möglichkeiten hin, Wasserflaschen kostenlos aufzufüllen; Wittenberg setzt auf Holzgestelle mit Moos für Kühlung und Luftfilterung.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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