„Polizei ist dann überfordert“Muss die Bundeswehr die Drohnenabwehr übernehmen?

Nach dem gescheiterten Drohnenangriff auf dem Leipziger Flughafen diskutiert die Politik, wie solche Attacken verhindert werden können – und durch wen. Ein Experte sagt: Spätestens bei Glasfaserdrohnen wäre die Polizei überfordert.
Der versuchte Drohnenangriff auf eine ukrainische Frachtmaschine am Flughafen Leipzig/Halle hat die Debatte über ein Thema neu entfacht, das bereits seit Jahren in Deutschland diskutiert wird: Soll die Bundeswehr auch im Inland eingesetzt werden dürfen, um solche Gefahren abzuwehren?
Das Grundgesetz erlaubt einen dauerhaften Einsatz der Bundeswehr an Flughäfen zur Drohnenabwehr nicht. „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt“, heißt es in Artikel 87a. Ausnahmen sind zwar möglich. Aber eben nur im Ausnahmefall.
Bislang ist daher die Bundespolizei für die Drohnenabwehr an Flughäfen zuständig. Die Bundeswehr darf lediglich Drohnen bekämpfen, um ihre eigenen Standorte zu schützen. Außerhalb von Flughäfen und militärischen Einrichtungen ist die Abwehr von Drohnen Aufgabe der jeweiligen Landespolizei.
Günther fordert „stärkere Zuständigkeiten“ für die Bundeswehr
Für die Koordinierung dieser unterschiedlichen Zuständigkeiten hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im vergangenen Dezember das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum ins Leben gerufen. Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei will der CSU-Politiker nun deutlich aufstocken: Am Montag teilte das Innenministerium mit, die Einheit solle auf 300 Kräfte an acht Standorten anwachsen. Bislang waren 130 Spezialkräfte an vier Standorten für die Anfangsphase geplant. Zudem soll am 18. August ein neues Technologiezentrum für Drohnensicherheit eröffnet werden.
Reicht das? Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther meint: Nein. „Ich glaube, man muss sofort, unmittelbar, wenn eine Drohne gesichtet wird, eine klare Kompetenzbeschreibung haben“, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Er betonte, das Thema sei bei Dobrindt „wirklich in guten Händen“. Gleichzeitig plädierte er dafür, der Bundeswehr „stärkere Zuständigkeiten“ bei der Bekämpfung von Drohnen zu geben.
„Trennung von innerer und äußerer Sicherheit funktioniert nur noch begrenzt“
Auch in Österreich wird diskutiert, ob es sinnvoll ist, die Armee im Anlassfall mit der Drohnenabwehr zu beauftragen. Dort entwickelt eine ministeriumsübergreifende Arbeitsgruppe, an der Oberst Markus Reisner beteiligt ist, eine nationale Drohnenabwehrstrategie. „Der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle zeigt, dass die herkömmliche Trennung von innerer und äußerer Sicherheit in Zeiten hybrider Kriegsführung nur noch begrenzt funktioniert“, sagt Reisner ntv.de. „Bei beweisbarer Absicht eines militärischen Akteurs kann man im Rückblick den Drohnenangriff als militärischen Angriff einordnen – damit ist es eine Aufgabe der Streitkräfte. Aber im Moment der Sichtung einer Drohne auf dem Territorium des eigenen Staates sind zuerst die Polizeibehörden zuständig.“
Reisner verweist darauf, dass die Drahtzieher von Drohnenangriffen dieser Art durchaus ein Interesse daran haben, dass die Grauzone zwischen innerer und äußerer Sicherheit möglichst unscharf bleibt. „Der Gegner versucht, so lange wie möglich zu verschleiern, dass es ein militärischer Angriff ist. Denn damit vermeidet er, dass es dazu kommt, dass das Militär mit all seinen Fähigkeiten zum Einsatz kommt.“
Auch die österreichische Verfassung erlaubt den Einsatz des Bundesheeres im Inneren nur in Ausnahmefällen. Dennoch kennt Österreich bereits seit Jahrzehnten das Konzept sogenannter sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsätze. „Wenn es eine konkrete Bedrohung gibt, kann das Innenministerium das Bundesheer anfragen“, sagt Reisner. „So wäre es möglich, dass im Falle einer konkreten Bedrohung und auf Basis einer entsprechenden Gefahrenanalyse das Bundesheer Drohnenabwehrsysteme am Wiener Flughafen Schwechat positioniert.“
Union fordert Grundgesetzänderung schon seit Jahren
In Deutschland müsste für einen solchen Einsatz – zumindest dann, wenn es um mehr ginge als eine zeitlich befristete Unterstützung der Polizei – das Grundgesetz geändert werden. „Für Drohnendetektion und auch Drohnenabwehr sind auf der Grundlage der jeweiligen Polizeigesetze und im Rahmen der jeweiligen örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten primär die Polizeien der Länder sowie die Bundespolizei zuständig“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Erst im Februar wurde das Luftsicherheitsgesetz geändert, um die Amtshilfe der Bundeswehr zu erleichtern.
Die Union fordert schon seit Jahrzehnten, verstärkt seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001, eine Grundgesetzänderung, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu erleichtern; entsprechende Forderungen von CDU-Politikern nach dem Drohnenangriff von Leipzig sind daher keine Überraschung. „Ich glaube, dass in diesen Zeiten diese strikte Trennung beim Thema äußere und innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß ist“, sagte Ministerpräsident Günther im Deutschlandfunk.
Die SPD ist bei dem Thema ebenfalls seit Jahren festgelegt. Einen entsprechenden Vorstoß der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen von der CDU hatten die Sozialdemokraten bereits 2016 kategorisch zurückgewiesen. Jetzt sagte der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner dem Sender Welt TV, eine solche Debatte „macht relativ wenig Sinn“. Und auch das vom SPD-Politiker Boris Pistorius geführte Verteidigungsministerium winkt ab. Es seien „zu viel Fläche, zu viel Raum, zu viel Kilometer“, die die Bundeswehr dann schützen müsste, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag.
„Dann ist das eine militärische Aufgabe“
Die Zurückhaltung der SPD, die von Grünen und Linken geteilt wird, hat historische Gründe: In der Weimarer Republik hat die Reichswehr auf streikende Arbeiter geschossen. Sie hatte die Demokratie nicht verteidigt, sondern untergraben. Die junge Bundesrepublik wollte ähnliche Entwicklungen verhindern. Allerdings dürfte die ablehnende Haltung der drei linken Parteien auch weniger historische Gründe haben: Angesichts einer erstarkenden AfD könnte man argumentieren, dass die Beschränkungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland bestehen bleiben sollten.
Dabei wäre der Einsatz der Bundeswehr an Flughäfen aus Sicht von Markus Reisner durchaus sinnvoll. Normale Drohnen kurzer Reichweite und geringer Gewichtsklasse könne auch die Polizei mit ihren Mitteln vom Himmel holen. „Aber spätestens dann, wenn die Drohne mit Glasfaserkabelsteuerung fliegt, und spätestens dann, wenn die Drohne mit 90 Kilogramm Sprengstoff beladen ist und undetektiert vom Radar tief ins Land hineinfliegt, ist die Polizei völlig überfordert. Dann ist das eine militärische Aufgabe und dann zählt jede Sekunde.“
Für Reisner ist die Frage nicht, ob das Militär zur Drohnenbekämpfung eingesetzt wird, sondern wann diese Entscheidung fällt: „um bei Vorliegen einer konkreten Bedrohungslage einen Angriff präventiv zu verhindern“, oder erst dann, wenn der erste Anschlag schon passiert ist. „Spätestens dann wird in der Bevölkerung die Frage auftauchen, ob dieser Anschlag nicht hätte verhindert werden können.“
In Ländern wie Polen und Rumänien – Staaten in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ukraine – sei die Diskussion schon weiter. „Dort fliegen regelmäßig russische Drohnen und sogar Marschflugkörper ein.“ Im März 2022 stürzte eine mit Sprengstoff beladene fehlgeleitete ukrainische Angriffsdrohne vom Typ Tu-141 mitten im Stadtpark von Zagreb ab. Nur durch Glück kam es bei der Explosion des Sprengkopfes zu keinen Toten oder Verletzten. Die unbemannte Militärdrohne war zuvor unbemerkt über Rumänien und Ungarn in den kroatischen Luftraum eingeflogen. Auf ein derartiges Szenario, so argumentiert der Oberst, sollten Deutschland und Österreich vorbereitet sein.
