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Startseite»Nachrichten»„Werden Klage erheben“: Voigt scheitert mit Einspruch gegen Entzug des Doktortitels
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„Werden Klage erheben“: Voigt scheitert mit Einspruch gegen Entzug des Doktortitels

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 11, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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„Werden Klage erheben“Voigt scheitert mit Einspruch gegen Entzug des Doktortitels

Im Januar 2026 wurde Mario Voigt die Doktorwürde aberkannt. (Foto: IMAGO/Christian Heilwagen)

Thüringens Ministerpräsident steht wegen seiner Dissertation von 2008 schon seit Monaten unter Druck. Nach einem Plagiatsverdacht wird ihm der Doktortitel entzogen. Dagegen erhebt Voigt Einspruch und scheitert. Die nächste Instanz soll nun folgen.

Die Technische Universität Chemnitz bleibt bei ihrer Entscheidung, Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Ein Widerspruch des CDU-Politikers gegen die Aberkennung des Titels sei vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der TU Chemnitz zurückgewiesen worden, teilte ein Sprecher der Universität auf Anfrage mit. Ein Anwalt Voigts teilte mit, dass die Entscheidung der TU Chemnitz nicht überraschend sei. „Nach rechtlicher Prüfung werden wir Klage erheben.“

Voigt steht seit Monaten wegen der Sache unter Druck. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Dissertation mit dem Titel „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“ aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen.

Damals war Voigt mit seiner CDU noch in der Opposition und trat als Spitzenkandidat der Christdemokraten an. Die CDU witterte damals eine Schmutzkampagne im Wahlkampf. Nach der Wahl bildete Voigt eine Regierung aus CDU, BSW und SPD – die sogenannte Thüringer Brombeer-Koalition – und wurde im Landtag zum Regierungschef gewählt.

Im Januar 2026 wurde dann bekannt, dass die TU Chemnitz nach einer langwierigen Prüfung zu der Entscheidung gekommen ist, Voigt die Doktorwürde abzuerkennen. Schon damals kündigte Voigt an, sich gegen diese Entscheidung zu wehren – notfalls vor Gericht.

Anwalt spricht von einmaligem Vorgang

Dieser Punkt könnte nun erreicht sein. „Die Entscheidung wirft aus unserer Sicht erhebliche rechtliche Fragen auf – insbesondere zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit“, so der Anwalt von Voigt. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass eine Universität einen Doktortitel aberkenne, nachdem ein „externer, neutraler Gutachter die Voraussetzungen für einen Entzug verneint hat“.

Vor allem die oppositionelle AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke setzt Voigt wegen des Entzugs seines Doktortitels immer wieder unter Druck. Anfang Februar hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Voigt losgetreten – Höcke trat dabei selbst für den Posten des Ministerpräsidenten an und scheiterte. Voigt blieb im Amt.

Mitte Mai präsentierte Höckes AfD-Fraktion ein von ihr bezahltes Gutachten des als „Plagiatsjäger“ bekannten österreichischen Kommunikationswissenschaftlers Stefan Weber, das weitere Plagiatsstellen in Voigts Doktorarbeit belegen sollte. Voigt stand auch wegen der nicht gekennzeichneten Verwendung von Künstlicher Intelligenz in seinen Reden und mehreren Gastbeiträgen in der Kritik. Nachdem dies im Juni bekannt geworden war, nahm die „FAZ“ einen Gastbeitrag von Voigt aus dem Netz.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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