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Frau wird aus Klinik entlassen: Mutter will Söhne anzünden – Gericht spricht 40-Jährige frei

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Frau wird aus Klinik entlassenMutter will Söhne anzünden – Gericht spricht 40-Jährige frei

Die weitere Unterbringung der Frau in einer psychiatrischen Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Foto: picture alliance/dpa)

Sie hatte bereits den Spiritus über ihre Kinder geschüttet, als aufmerksame Passanten einschreiten: In Bremen versucht eine Frau Anfang des Jahres, ihre Söhne anzuzünden. Ein Gericht spricht sie dennoch frei. Zudem darf die Litauerin wieder mit den Jungen zusammenleben.

Nach einem versuchten Brandanschlag auf ihre beiden Söhne darf eine Mutter eine psychiatrische Klinik verlassen. Die 40-Jährige sei zum Tatzeitpunkt schwer psychisch krank und deshalb schuldunfähig gewesen, entschied das Landgericht Bremen. Sie wurde freigesprochen, eine weitere Unterbringung in der Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte stand unter anderem wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Nach Überzeugung der Kammer eskalierte die Situation am 16. Januar in einem Bremer Supermarkt. Dort soll die Mutter Spiritus getrunken und die Flüssigkeit über sich und die Kinder gegossen haben. Dann soll sie versucht haben, ihre Söhne mit einem Feuerzeug anzuzünden. Zeugen sollen ihr das Feuerzeug weggenommen und so das Schlimmste verhindert haben. Laut Anklage konnte eines der Kinder fliehen. Die Litauerin soll daraufhin erneut versucht haben, ihren zweiten Sohn anzuzünden. Wieder griff ein Zeuge ein und nahm ihr die Feuerzeuge weg.

Die Kinder erlitten nach Angaben des Gerichts unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen. Bei einem der Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, weshalb er operiert werden musste. Bleibende körperliche Schäden trug er demnach nicht davon.

Die Frau litt damals unter einer Depression und einer psychotischen Störung, wie das Gericht feststellte. Sie war seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik. Verteidigerin und Staatsanwaltschaft hatten gefordert, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht folgte nun der Einschätzung.

Der Zustand der Angeklagten habe sich so verbessert, dass sie zunächst in einer Tagesklinik und später ambulant behandelt werden soll. Sie darf zu ihren Söhnen zurückkehren. Das Jugendamt, die Bewährungs- und Führungshilfe sollen die Angeklagte und ihre Familie engmaschig begleiten. 

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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