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Startseite»Nachrichten»Rheinland-Pfalz muss kein Schmerzensgeld an Polizisten zahlen
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Rheinland-Pfalz muss kein Schmerzensgeld an Polizisten zahlen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 26, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Fast sechs Jahre nach AmokfahrtRheinland-Pfalz muss kein Schmerzensgeld an Polizisten zahlen

Im Dezember 2020 fuhr ein Mann mit einem SUV in die Fußgängerzone in Trier. Sechs Menschen starben, zahlreiche weitere wurden teils schwer verletzt. (Foto: imago images/BeckerBredel)

Rheinland-Pfalz muss einem Polizeibeamten kein Schmerzensgeld zahlen, weil der Täter es nicht kann. Der Beamte hat nach der Amokfahrt in Trier geklagt. Ein Gericht entschied, das Land müsse nicht zahlen, da sich der Angriff nicht gegen den Beamten richtete.

Mehr als fünf Jahre nach der Amokfahrt von Trier mit insgesamt sechs Toten muss das Land Rheinland-Pfalz einem Polizeibeamten kein Schmerzensgeld zahlen. Das Land müsse einen Schmerzensgeldanspruch nur übernehmen, wenn der Schaden aus einem Angriff resultiere, den der Beamte im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Stellung erlitten habe, teilte das Trierer Verwaltungsgericht mit.

Die Amokfahrt sei kein rechtswidriger Angriff explizit gegen den Polizisten, sondern gegen die Allgemeinheit gewesen, entschieden die Richter. Die allgemeine Fürsorgepflicht verpflichte das Land zwar dazu, für das Wohl seiner Beamten zu sorgen, nicht aber, alle Kosten vollständig zu übernehmen. Da der Beamte erst in der Innenstadt eingetroffen sei, als das Tatauto schon beschlagnahmt worden war, sei er auch nicht mehr in Gefahr gewesen.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren in der Trierer Innenstadt fünf Menschen unmittelbar getötet worden, ein weiteres Opfer starb später an den Folgen. Bei einem siebten Toten konnte nicht geklärt werden, ob die Folgen der Amokfahrt todesursächlich waren. Zahlreiche Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

Der Amokfahrer Bernd W. ist inzwischen rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Trier ordnete zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Zudem stellte das Gericht eine besondere Schwere seiner Schuld fest.

Der Polizist, der nun vor dem Verwaltungsgericht klagte, war unmittelbar nach der Amokfahrt im Einsatz. In der Folge wurde er psychisch krank, was auch als Dienstunfall anerkannt wurde. Das Landgericht verurteilte den Amokfahrer Bernd W. zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld an den Beamten.

Da die Zwangsvollstreckung bei W. jedoch scheiterte, wandte sich der Beamte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und beantragte, dass das Land stattdessen die Kosten übernehmen solle. Die ADD lehnte den Antrag ab. Dagegen zog der Polizist vor Gericht und scheiterte nun.

Quelle: ntv.de, kaz/AFP

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