Wie geht man mit einer Partei um, deren Landesverband als rechtsextrem eingestuft wird und eine Wahl gewonnen hat? CDU-Ministerpräsident Wüst schlägt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor. Unterstützung kommt von den Grünen, die CSU ist skeptisch.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich dafür ausgesprochen, eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern zu schaffen, um über den weiteren Umgang mit der AfD zu beraten. „Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, so der CDU-Politiker.
In einer solchen Arbeitsgruppe sollten sich der Verfassungsschutz, Verfassungsrechtler und weitere Expertinnen und Experten von Bund und Ländern beteiligen, so Wüst in einem Statement, das auch dem WDR vorliegt. Diese Prüfung müsse ergebnisoffen sein „und alle möglichen rechtlichen Folgen berücksichtigen – nicht nur ein Verbotsverfahren“.
Grundgesetz setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot
Es müsse nun eine Struktur geben, in der Fragen von Bund und Ländern sorgfältig, professionell und seriös geprüft werden, erklärte Wüst. Zugleich warnte er vor „Schnellschüssen“ bezüglich eines AfD-Verbotsverfahrens. „Das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen“, so der CDU-Ministerpräsident.
Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt
Der Landesverband Sachsen-Anhalt der Alternative für Deutschland (AfD) wird vom dortigen Verfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Mit seinen Aussagen und Forderungen verstößt er laut Verfassungsschutz gegen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – wie den Grundsatz der Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Rassistische Forderungen seien Teil der Prägung des Verbands, Menschen würden aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Identität abgewertet.
Die AfD Sachsen-Anhalt klagt gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Das Verfahren ist derzeit ausgesetzt.
Einzelne Landesverbände der AfD, darunter Sachsen-Anhalt, werden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot.
CSU: „Ziel muss sein, die AfD wegzuregieren“
Aus der Schwesterpartei CSU kommen skeptische Töne. „Ziel muss sein, die AfD wegzuregieren und nicht wegzuverbieten“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann der Augsburger Allgemeinen. Ein von politischen Wettbewerbern vorangetriebenes Verbotsverfahren als Antwort auf AfD-Wahlerfolge zu starten, halte er „für den falschen Weg“.
Auch Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder äußerte sich ähnlich. „Bei allem grundsätzlichen Verständnis, dass es einem lieber wäre, diese AfD wäre nicht da, ist die Realität, dass es verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar ist“, sagte er.
„Man muss in einer Demokratie mit demokratischen Mitteln arbeiten und der demokratische Weg heißt, sich auf die nächsten Wahlen anders vorzubereiten als in Sachsen-Anhalt, klarere Argumente zu finden“, erklärte Söder. Neben einem jahrelangen Verfahren bestehe die Gefahr, dass die AfD einen neuen „Märtyrerstatus“ erhalte.
Grüne: „Zentrales Instrument unserer wehrhaften Demokratie“
Die Grünen im Bundestag unterstützen Wüsts Vorstoß. Es brauche nun „einen klaren Zeitplan, eine gemeinsame Prüfung von Bund und Ländern und konkrete nächste Schritte“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, dem Handelsblatt.
Die Möglichkeit, die Verfassungswidrigkeit einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, sei „ein zentrales Instrument unserer wehrhaften Demokratie“. Ein mögliches Verbotsverfahren müsste aber „sorgfältig, rechtssicher und auf einer belastbaren Grundlage vorbereitet werden“, sagte Emmerich.
Weidel: „Ich wünsche ganz viel Vergnügen dabei“
Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel zeigte sich unbeeindruckt von Wüsts Vorstoß. „Das scheint irgendwie einherzugehen mit den desaströsen Wahlergebnissen – da muss man dann schnell mal die stärkste Kraft verbieten wollen. Also, ich wünsche ganz viel Vergnügen dabei“, sagte sie dem Sender Welt.
Die AfD hatte am Sonntag die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt klar für sich entschieden. Mit fast 44 Prozent der Stimmen hat sie ihren Anteil gegenüber der Wahl von 2021 mehr als verdoppelt. Sie hat aber keine absolute Mehrheit, wäre also auf Unterstützung anderer Parteien angewiesen, um den Ministerpräsidenten stellen zu können.
