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Politik

Beratung über Strafverschärfung bei Delikten mit K.-o.-Tropfen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 23, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 23.09.2026 • 11:30 Uhr

Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mindestens fünf Jahre ins Gefängnis. Der Bundestag berät heute über den Gesetzentwurf. Justizministerin Hubig setzt zusätzlich auf Aufklärung.

Höhere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen wären aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für potenzielle Täter ein deutliches Zeichen der Abschreckung. „Das ist schon ein starkes Signal und ein starkes Stoppschild, wenn man weiß: Wenn man so etwas tut, dann ist man mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe dabei“, sagte die SPD-Politikerin im ARD-Morgenmagazin.

Am Nachmittag steht die erste Beratung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag an. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll demnach künftig mit mindestens fünf Jahren Haftstrafe rechnen müssen. Außerdem sollen K.-o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug.

Bisher drei Jahre Mindeststrafe

Auch Fälle im häuslichen Umfeld müssten erfasst werden, betonte Hubig. Außerdem solle das Erstellen, Besitzen und Verbreiten von Vergewaltigungsvideos stärker unter Strafe gestellt werden. Die geplante Reform ist Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt.

Nach derzeit geltendem Recht kann der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt bereits strafverschärfend berücksichtigt werden. Es handelt sich bisher aber nicht automatisch um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, weshalb sich lediglich eine Mindeststrafe von drei Jahren ergibt.

Aufklärungskampagnen sollen helfen

Abschreckung alleine helfe nie, sagte die Justizministerin weiter. „Wir brauchen Aufklärung, wir brauchen eine bessere Prävention – alles, was dazugehört.“ Unter anderem werde bereits mithilfe einer „Aufklärungskampagne für den ländlichen Raum“ deutlich gemacht, wo sich Frauen Hilfe holen könnten.

Wer nach einer Überwältigung durch K.-o.-Tropfen Spuren am Körper sichern wolle, könne dies in Krankenhäusern und speziellen Einrichtungen machen lassen. Zudem brauche es Aufklärungskampagnen etwa in Bars – einige würden bereits daran teilnehmen.

Schnell handeln, um Beweise zu sichern

Kira Daviter, Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Menschen, die Opfer von K.-o.-Tropfen wurden, betonte, dass neben härteren Strafen für die Täter auch die Beweisführung angegangen werden müsse. Denn Strafen könnten nur dann angewandt werden, wenn Fälle auch vor Gericht landeten. Dazu braucht es aus Daviters Sicht unter anderem auch Schulungen für die Polizei und Personal in Arztpraxen. Man müsse schnell handeln, um die Tropfen im Körper nachweisen zu können.

Betroffenen rät sie, sich Unterstützung zu holen. Das könne im privaten Umfeld passieren, aber auch bei professionellen Stellen. Es sei wichtig, wieder im „Hier und Jetzt“ anzukommen.

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Dr. Heinrich Krämer
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