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Politik

Organspende: Argumente für und gegen die Widerspruchslösung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 24, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 24.09.2026 • 06:12 Uhr

Weil zu wenig Organe verfügbar sind, sterben viele schwerstkranke Patienten. Drei Vorschläge, das zu ändern, werden heute im Bundestag debattiert. Zankapfel ist die Widerspruchslösung. Was spricht dafür und was dagegen?

In Deutschland gilt für die Organspende die Entscheidungs- oder Zustimmungslösung. Das heißt, dass ein Mensch zu Lebzeiten entscheidet, ob und welche Organe er nach dem Eintreten des Hirntods spenden möchte. Dieser Wunsch kann auf dem Organspendeausweis oder im Organspenderegister, das 2022 eingerichtet wurde, hinterlegt werden.

Mit der Widerspruchslösung dagegen wird jeder Mensch automatisch zum Organspender, wenn er dem zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. In den meisten europäischen Nachbarländern ist die Widerspruchslösung üblich. In einigen Ländern wie z.B. Norwegen oder Griechenland gilt diese mit einer Einspruchsmöglichkeit für die Angehörigen, in anderen Ländern, wie z.B. Frankreich ohne Einspruchsrecht der Angehörigen.

Argumente für die Widerspruchslösung

Die fraktionsübergreifende Gruppe von 254 Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die sich für die Einführung der Widerspruchslösung einsetzen, argumentieren damit, dass diese „die Versorgung der Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind“ deutlich verbessern würde.

Darüber hinaus schaffe die Widerspruchsregelung mehr Sicherheit für alle Beteiligten, ob jemand als Organspender infrage komme oder nicht. Und außerdem entlaste diese Regelung die Angehörigen, eben nicht im Angesicht des Todes, die Entscheidung pro oder contra Organspende treffen zu müssen.

Auch der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf beklagte, dass die gegenwärtige Gesetzeslage in Deutschland nicht ausreiche, um die Lage der Schwerkranken, die auf eine Transplantation angewiesen sind, zu verbessern. „Die Situation der Organspende ist von einem signifikanten Organmangel gekennzeichnet…“.

In Deutschland spendeten im vergangenen Jahr 985 Menschen ein oder mehrere Organe, demgegenüber standen 8.199 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation, wie aus den Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation hervorgeht. Ein weiteres Argument der Befürworter: Obwohl in einer Repräsentativbefragung 2024 85 Prozent der Befragten, ihre generelle Bereitschaft zur Organspende erklärt hatten, haben nur rund 45 Prozent diese dokumentiert. Diese Diskrepanz könne durch die Einführung der Widerspruchslösung aufgehoben werden, so die Befürworter der Widerspruchslösung.

Argumente gegen die Widerspruchsregelung

Zur Debatte im Bundestag steht noch ein dritter Gesetzesvorschlag. Ihn hat eine kleinere, ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe von 58 Parlamentarierinnen und Parlamentariern eingebracht. Sie fordern, die gegenwärtige Regelung der Zustimmungslösung beizubehalten, diese aber um Aufklärungs- und Informationsangebote zu erweitern.

Außerdem drängen die Parlamentarier darauf, die Regelungen einzuführen, die bereits 2020 als Gesetz zur „Stärkung der geltenden Entscheidungsregelung“ beschlossen worden sind, aber bisher noch nicht umgesetzt wurden. Demnach sollten alle Bundesbürger bei der Beantragung von Ausweisdokumenten über die Organspende informiert werden und sich dementsprechend ins Organspenderegister eintragen lassen können.

Dies wurde aber „mit Verweis auf die hohen Kosten“ bisher von den dafür zuständigen Ländern nicht umgesetzt. Mit diesem Gegenentwurf verfolgt auch diese kleinere Gruppe von Parlamentariern das Ziel, die Zahl der Organspender zu erhöhen. Die Einführung der Widerspruchslösung lehnen sie allerdings entschieden ab. Vielmehr setzen sie darauf, die Selbstbestimmung der Menschen zu wahren. „Schweigen dürfe nicht als Zustimmung angesehen“ werden.

Ermöglicht die Widerspruchslösung mehr Transplantationen?

Neben ethischen Bedenken ist auch wissenschaftlich betrachtet nicht eindeutig, ob die Umstellung von der Zustimmung zur Widerspruchslösung tatsächlich zu mehr Organtransplantationen führt. Im November 2024 hat das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin eine Studie veröffentlicht, in der sie die Längsschnittdaten aus fünf Ländern daraufhin untersucht hatte, ob sich durch die Widerspruchslösung die Anzahl der gespendeten Organe signifikant erhöhen lässt. Einen klaren Zusammenhang konnten die Forscher dabei nicht finden.

Eine weitere Studie der OECD, an der die Universität Hamburg beteiligt war, kommt zu einem ähnlichen Schluss. Dabei wurden 24 Länder, die die Widerspruchslösung eingeführt hatten, unter die Lupe genommen. Die Daten zeigten aber, dass die Widerspruchslösung die Anzahl der Organspenden nach dem Tod nur wenig erhöht hat.

Herztod statt Hirntod-Definition?

In Ländern, die besonders hohe Organspenderaten haben, gilt nämlich nicht nur die Widerspruchslösung, sondern auch ein anderes Todeskriterium als Voraussetzung für eine Organentnahme: der Herztod. Dies ist beispielsweise seit 2012 in Spanien der Fall. Deshalb hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht, mit dem sie ebenfalls für diese erweiterte Todesdefinition eintritt.

Das Argument: Ein irreversibler Hirntod komme nur ausgesprochen selten vor. Die meisten Menschen auf einer Intensivstation stürben an einem Herz-Kreislauf-Tod. In vielen Fällen seien die Menschen nicht hirntot, hätten aber dennoch keine Chance, ohne Beatmungsgerät zu überleben. In diesen Fällen solle „das Beatmungsgerät kontrolliert“ abgestellt werden, plädiert beispielsweise Herzchirurg Jan Gummert vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Thorax- Herz und Gefäßchirurgie: „Dann wartet man bis das Herz aufhört zu schlagen, und dann würde man den Patienten, der dann formal einen Herztod gestorben ist, in den OP bringen und dann die Organe, die gespendet werden sollen entnehmen“.

Voraussetzung dafür wäre immer, dass das Gehirn unwiederbringlich geschädigt ist. Nicht gemeint ist damit ein unerwarteter Herz-Kreislauf-Stillstand, bei dem die Menschen wiederbelebt werden können.

Diese Überlegungen zum Herztod-Kriterium für die Organspende spielen allerdings bei den vorliegenden Gesetzentwürfen keine Rolle. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zur anstehenden Debatte und einer möglichen Gesetzesänderung gesagt, das Thema Organspende sei ethisch relevant, deshalb sei die Entscheidung pro und contra Widerspruchslösung als Gewissensentscheidung einzustufen. Konkret heißt das, dass die Abgeordneten von der Fraktionsdisziplin befreit werden.

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