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Politik

Kontroverse Debatte um Reform der Nachrichtendienste im Bundestag

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 24, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 24.09.2026 • 12:09 Uhr

Der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz sollen weitere Befugnisse erhalten. Davon verspricht sich die Bundesregierung mehr Sicherheit. Die Opposition befürchtet hingegen einen Bruch der Grundrechte. Auch Ärzte warnen.

Per Reform will die schwarz-rote Koalition aus „Nachrichtendiensten echte Geheimdienste“ machen. So hat es Bundeskanzler Friedrich Merz formuliert. Doch in der ersten Debatte des Bundestags deutet sich Widerstand gegen die Pläne für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an.

Mitte August hatte das Bundeskabinett den Entwurf für die Reform abgesegnet. Das Ziel – vereinfacht zusammengefasst: BND und BfV sollen mehr Befugnisse erhalten. Und zwar geht es konkret um „operative Befugnisse“. Denn bisher dürfen die Nachrichtendienste vorrangig Informationen sammeln und auswerten. Künftig sollen sie aber verstärkt auch selbst aktiv werden können. Ein Beispiel: Mit den neuen Befugnissen könnte der BND künftig etwa ausländische Unternehmen sabotieren und in fremde IT-Systeme eindringen, wenn von ihnen eine Gefahr für Deutschland ausgeht.

Nachrichtendienst oder Geheimdienst?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Nachrichtendienst und Geheimdienst oft synonym verwendet. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede.
In Deutschland gibt es bislang keine Geheimdienste, dafür aber drei Nachrichtendienste:

  • das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bzw. den Inlandsnachrichtendienst mit den Landesbehörden
  • den Auslandsnachrichtendienst (BND)
  • und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD).

Ein Nachrichtendienst darf nur Informationen beschaffen. Dafür kann er verdeckt arbeiten. Anders als ein Geheimdienst unterliegt er verschiedenen Formen der rechtlichen und parlamentarischen Kontrolle. Die Behörde hat keine exekutiven Befugnisse, sie kann also beispielsweise keine Personen festnehmen.

Ein Geheimdienst hingegen darf nicht nur verdeckt Informationen beschaffen, sondern auch geheime Operationen durchführen – etwa ein paramilitärischer Einsatz oder Auslandspropaganda. Auch die verdeckte finanzielle Unterstützung von ausländischen Parteien oder Kandidaten kann beispielsweise dazu zählen.

Dobrindt: Von Informationen zu echter Abwehr

Kanzleramtsministerin Nina Warken bezeichnete die Reformpläne als „größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste in der Geschichte unseres Landes“. Deutschland sei zum ständigen Ziel hybrider Angriffe geworden. Und wenn „eine besonders relevante Bedrohung“ vorliege, die „nicht durch andere Stellen“ abgewendet werden könne, „dann wäre es auch nicht vertretbar, würde der BND hier tatenlos zusehen“, betonte die CDU-Politikerin. So könnte durch das Gesetz künftig etwa ein Server von staatlichen Hackergruppen abgeschaltet werden.

Beim Bundeskanzleramt liegt die Zuständigkeit für den BND, die Fachaufsicht für den Verfassungsschutz im Bundesinnenministerium. Und so wiederholte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Bundestag das schon vom Kanzler formulierte Ziel, Deutschland solle „echte Geheimdienste“ bekommen. Mit der Reform beginne „eine neue Zeitrechnung“. Aus der bloßen Informationsbeschaffung über Bedrohungen werde „echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror“, lobte der CSU-Politiker die Pläne für BND und BfV.

Grüne melden rechtliche Zweifel an

Doch innerhalb der Opposition trifft das Reformvorhaben auf deutliche Ablehnung. Die Grünen stehen der Ausweitung der Befugnisse zumindest teils offen gegenüber, allerdings gehen ihnen die Pläne zu weit.

Der stellvertretende Chef der Bundestagsfraktion der Partei, Konstantin von Notz, sprach von überzogenen Plänen der Regierungskoalition und bezweifelte zudem, dass sie einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhielten.

Linke: „Grundrechte werden mit Füßen getreten“

Die Linkspartei positioniert sich in der Bundestagsdebatte klar gegen die geplante Reform. „Hier werden Grundrechte mit Füßen getreten“, warnte Clara Bünger, Innenexpertin der Linksfraktion. Sollten die Befugnisse wie vorgesehen per Gesetz erteilt werden, dann gelte für den Verfassungsschutz künftig:

Sie sehen alles, was ihr denkt und fühlt und macht, und ihr werdet nie davon erfahren.

Auch die AfD warnte vor den vorgesehenen Befugnissen für das BfV. Der Verfassungsschutz solle künftig heimlich in Wohnungen eindringen sowie auf Laptops und Handys eingreifen dürfen, hieß es von dem Abgeordneten Gottfried Curio. Es gehe um den Umbau des Inlandsgeheimdienstes zu einer „Stasi 2.0“. Dass der BND operative Fähigkeiten erhalten soll, befürwortet die AfD dagegen.

Nach dem Willen der Regierungskoalition soll die Reform schon mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Doch dafür muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat den Plänen zustimmen.

Ärztebund pocht auf Schweigepflicht

Nicht nur aus den Oppositionsreihen im Bundestag wird Kritik an der geplanten Reform laut. Der Ärzteverband Hartmannbund warnte vor einer drohenden Schwächung der ärztlichen Schweigepflicht. Denn in der geplanten Neufassung des Bundesverfassungsschutzgesetzes sei ein unterschiedlich abgestufter Schutz in Bezug auf Berufsgeheimnisträger vorgesehen.

Während für Strafverteidiger, Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte ein absolutes Erhebungsverbot gelten solle, sei für Ärztinnen und Ärzte lediglich ein relativer Schutz vorgesehen. Bei Letzterem werde das öffentliche Aufklärungsinteresse gegen das Vertraulichkeitsinteresse abgewogen.

Doch das Arzt-Patienten-Verhältnis habe „eine enorme grundrechtliche Bedeutung: Patientinnen und Patienten müssen offen über Krankheiten, Sexualität, psychische Probleme, Sucht oder familiäre Belastungen sprechen können“, mahnte der Hartmannbund-Vorsitzende Klaus Reinhardt. Er betonte: „Jede Unsicherheit beim Arztgeheimnis könnte Misstrauen verursachen und eine erfolgreiche Behandlung deutlich erschweren.“

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