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Startseite»Nachrichten»Hohe Haftstrafen für Schleuser des Bootunglücks im Ärmelkanal
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Hohe Haftstrafen für Schleuser des Bootunglücks im Ärmelkanal

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 30, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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„Von Gewinngier getrieben“Hohe Haftstrafen für Schleuser vom Ärmelkanal-Unglück

Ein letztes Handytelefonat, bei dem die Migranten bereits im Wasser trieben und Schreie zu hören waren, brach gegen 4.30 Uhr ab. (Foto: Getty Images)

Im November 2021 sterben 31 Menschen bei dem Versuch, den Ärmelkanal in einem Schlauchboot zu überqueren. Nun werden die mutmaßlichen Schleuser zu teils hohen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht spricht von einer „beispiellosen Katastrophe“.

Knapp fünf Jahre nach dem Untergang eines Schlauchboots mit Migranten im Ärmelkanal mit 31 Toten hat ein Gericht in Paris 13 mutmaßliche Schleuser zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine „beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Gegen die meisten Angeklagten war der Prozess in Abwesenheit geführt worden, weil sie nicht vor Gericht erschienen. Im Anschluss an den Prozess wurden sechs Haftbefehle erlassen, gegen zwei der Hauptschleuser – einen Iraker und einen Afghanen, die flüchtig sind – sowie gegen vier weitere Angeklagte. Der einzige Angeklagte, der sich in Haft befand, ein Iraker, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Zwei Männer, die lediglich Migranten beherbergt hatten, ohne sich das bezahlen zu lassen, wurden zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Unterdessen laufen weiter Ermittlungen gegen sieben Soldaten der französischen Küstenwache wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung. Sie werden verdächtigt, nicht auf die Notrufe der Migranten von dem sinkenden Boot aus reagiert zu haben und diese an die britische Küstenwache verwiesen zu haben. Bei den jüngsten Anhörungen der Soldaten, die in dem Rettungszentrum Dienst hatten, widersprachen sich die Verdächtigen. Eine Frau räumte ein, dass man darauf gesetzt habe, dass das in Seenot geratene Boot ins britische Gewässer gelange. Dies wies eine weitere Verdächtigte jedoch zurück, wie AFP aus Ermittlerkreisen erfuhr. Eine Absprache mit britischen Stellen gab es nicht.

Das aufblasbare Boot hatte am 24. November 2021 bei der Überfahrt von Nordfrankreich nach Großbritannien Luft verloren; die überwiegend kurdischen Migranten stürzten ins Wasser. Ein Fischerboot entdeckte die im Ärmelkanal treibenden Leichen, darunter fünf Frauen und ein kleines Mädchen. Nur zwei Menschen überlebten. Wie die Zeitung „Le Monde“ berichtete, ging der erste Hilferuf von dem Boot um 1.48 Uhr bei der französischen Küstenwache ein. Ein letztes Handytelefonat, bei dem die Migranten bereits im Wasser trieben und Schreie zu hören waren, brach gegen 4.30 Uhr ab.

Quelle: ntv.de, kaz/AFP/dpa

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