Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    „Tankrabatt darf nicht wieder zum Konzernrabatt werden“

    September 30, 2026

    Volksbank-Phishing: Gefälschte Mail droht mit Kontosperre

    September 29, 2026

    Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

    September 28, 2026

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026
  • Nachrichten

    Ukraine: Russland könnte EU bis 2045 angreifen

    Oktober 1, 2026

    Verstoß gegen Transparenzgebot: BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon-Prime

    Oktober 1, 2026

    Tom Cruise kaum wiederzuerkennen: „Digger“ spaltet das Publikum

    Oktober 1, 2026

    Eklat um Ronaldo: CR7 kassiert Klatsche vom Nationalteam

    Oktober 1, 2026

    „War mir sicher, ich sterbe“: Flydubai-Passagiere berichten von Beinahe-Katastrophe

    Oktober 1, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Wie aus jedem Furz eine Weltverschwörung wird – und Tausende applaudieren

    Oktober 1, 2026

    FMA: 20 Millionen Euro Schaden durch Anlagebetrug

    Oktober 1, 2026

    EU prüft Spielwährungen in neun bekannten Games

    Oktober 1, 2026

    Tokio erkennt möglichen Schutz für KI-Stimmen an

    Oktober 1, 2026

    Impfung auf der Wiesn: Wird heimlich geimpft?

    Oktober 1, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Start des neuen „Tankrabatts“: Spritpreise sinken deutlich

    Oktober 1, 2026

    Bremst Israel deutsche Gaza-Hilfe aus?

    Oktober 1, 2026

    Erst Hausarzt, dann Facharzt – Baden-Württemberg als Vorreiter

    Oktober 1, 2026

    VW kündigt Tarifverträge: Was heißt das für Beschäftigte?

    Oktober 1, 2026

    Das BSW heißt ab heute BSW – Wagenknecht nicht mehr im Parteinamen

    Oktober 1, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Betrugsmaschen»Tokio erkennt möglichen Schutz für KI-Stimmen an
Betrugsmaschen

Tokio erkennt möglichen Schutz für KI-Stimmen an

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 1, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

KURZMELDUNG · JAPAN

Auf einem TikTok-Account liefen 188 Videos mit einer Stimme, die laut Kenjiro Tsuda wie seine eigene klang. Der japanische Synchronsprecher und Schauspieler klagte gegen den Betreiber der Plattform. Am 30. September 2026 hielt das Bezirksgericht Tokio fest: Auch eine charakteristische Stimme kann grundsätzlich wirtschaftlich geschützt sein.

Die Videos erschienen zwischen Juli 2024 und September 2025. Der Account hatte laut Gerichtsunterlagen und Klägerseite rund 210.000 Abonnent:innen, die Videos erreichten durchschnittlich etwa 1,47 Millionen Aufrufe. Tsudas Seite schätzte die monatlichen Einnahmen auf 500.000 bis 750.000 Yen.

TikTok bestritt, dass Kenjiro Tsudas Stimme kopiert worden sei. Der Ersteller habe die Stimme eines Freundes verwendet, argumentierte die Plattform. Es handle sich lediglich um eine gewöhnliche männliche Stimme.

Das Gericht ordnete keine Löschung an, weil der Account und die Videos bereits verschwunden waren. Es erklärte jedoch, eine Stimme könne ähnlich wie ein Porträt die Persönlichkeit eines Menschen symbolisieren. Ihre unbefugte kommerzielle Ausnutzung könne daher das japanische Publicity Right verletzen. Dieses Recht schützt den wirtschaftlichen Wert der Identität einer bekannten Person.

Das Urteil schafft kein allgemeines japanisches Recht an jeder Stimme und klärt auch nicht grundsätzlich die Haftung von Plattformen. Unter welchen Voraussetzungen Gerichte künftig eine allgemeine synthetische Stimme von der gezielten Nachahmung einer Person unterscheiden, ist noch offen.

Auf Österreich, Deutschland oder die Schweiz lässt sich die Entscheidung nicht direkt übertragen. Sie zeigt aber eine neue Richtung in der Debatte: Bei KI-Stimmen geht es nicht mehr nur um Betrug oder falsche Aussagen, sondern auch darum, wer mit einem kopierten Merkmal der Identität Geld verdienen darf.

Was jetzt wichtig ist:
Wenn deine Stimme ohne Zustimmung nachgebildet wurde, sichere zuerst URLs, Accountnamen, Zeitpunkte, Screenshots sowie Audio- oder Videodateien. Bei kommerzieller Nutzung oder Rufschädigung kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Quellen

Über dieses Format: Für unsere Kurzmeldungen sammeln und prüfen wir aktuelle Entwicklungen aus verlässlichen Quellen. Nach der redaktionellen Bearbeitung werden die Meldungen über unser eigenes Mimikama-Kurzmeldungs-System veröffentlicht. Daher können mehrere Beiträge denselben Veröffentlichungszeitpunkt tragen.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Wie aus jedem Furz eine Weltverschwörung wird – und Tausende applaudieren

Oktober 1, 2026

FMA: 20 Millionen Euro Schaden durch Anlagebetrug

Oktober 1, 2026

EU prüft Spielwährungen in neun bekannten Games

Oktober 1, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 202640 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Settelmayer und Kollegen: Angebote und Ablauf im Überblick

September 15, 20268 Aufrufe

Kostenpflichtig oder umsonst: Warentest: Das sind die besten E-Mail-Anbieter

September 2, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.