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Startseite»Nachrichten»Verstoß gegen Transparenzgebot: BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon-Prime
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Verstoß gegen Transparenzgebot: BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon-Prime

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 1, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Verstoß gegen TransparenzgebotBGH kippt Preiserhöhung bei Amazon-Prime

Amazon erhöhte 2022 die Prime-Abo-Preise ohne Zustimmung der Kunden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)

Der Bundesgerichtshof hat geprüft, ob Amazon die Prime-Preise ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöhen durfte. Betroffen sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Unternehmen reagiert.

Eine Preiserhöhung des Online-Händlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) unwirksam. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen demzufolge gegen das Transparenzgebot (Az.: III ZR 205/25).

Das Unternehmen mit Deutschland-Sitz in München kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. „Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren“, teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Verbraucherzentrale NRW in allen Instanzen erfolgreich

Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im September 2022 erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging dagegen gerichtlich vor. Ihren Angaben nach sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die beanstandete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Dagegen wollte sich Amazon nun in Karlsruhe am BGH wehren – jedoch ohne Erfolg. Die Verbraucherzentrale begrüßte erwartungsgemäß das Urteil. Nicht jede Preisanpassungsklausel sei demnach ein Freifahrtschein für Unternehmen.

Mit der parallel laufenden Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm setzen sich die Verbraucherschützer dafür ein, dass Betroffene die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis zurückerhalten. Verbraucher können sich weiterhin ins Klageregister eintragen und damit ihre Chance auf eine Rückzahlung sichern. Die Registrierung ist kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko möglich. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt und welches Prime-Modell genutzt wurde.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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