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Betrugsmaschen

Wem gehört diese Website? So prüfen Sie Betreiber

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 2, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Selbst nachsehen · Teil 4 von 5

Ein Online-Shop mit Traumpreisen. Eine Kanzlei, die verlorenes Geld zurückholen will. Eine Seite, die sich als Behörde ausgibt. Wer hinter einer Website steckt, lässt sich oft mit drei Prüfungen eingrenzen: Impressum, Firmenregister und Domain-Daten.

Teil 1 bis Teil 3 drehten sich um Facebook-Seiten, Werbung und Bilder. Jetzt verlassen wir die Plattformen und schauen uns Websites an.

Drei Prüfungen für eine Website

Von schnell bis gründlich.

1. Impressum

Gibt es Firmenname, Rechtsform, Anschrift und Registernummer? Fehlt das Impressum oder ist es lückenhaft, ist das ein Warnsignal.

2. Firmenregister

Gibt es die Firma unter diesem Namen, dieser Nummer und dieser Adresse wirklich?

3. Domain-Daten

Seit wann gibt es die Adresse der Website? Eine Firma, die seit 20 Jahren bestehen will, mit einer Domain von letzter Woche, passt nicht zusammen.

Was muss im Impressum stehen?

Geschäftliche Websites müssen angeben, wer sie betreibt. In Österreich regeln das vor allem das E-Commerce-Gesetz und das Mediengesetz, in Deutschland seit Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz. Dazu gehören etwa der vollständige Name, die Rechtsform und eine Anschrift.

Ein vollständiges Impressum ist aber noch kein Beweis. Die Watchlist Internet berichtete 2026 über eine angebliche Agentur, die echte Impressumsdaten verwendete und dadurch erste Überprüfungen bestand. Deshalb gehört zum Impressum immer der zweite Blick ins Register. Wie Betrüger mit solchen Seiten frühere Opfer abzocken, zeigt „Recovery Scam: Wenn Betrüger das Geld zurückholen wollen“.

Wie prüft man eine Firma im Register?

In Österreich stehen Firmen im Firmenbuch. Die Suche über JustizOnline ist kostenlos, ebenso ein Teilauszug mit den Basisdaten – dafür braucht man aber eine Anmeldung mit ID Austria. Der vollständige Auszug kostet eine Gebühr. In Deutschland heißt das Gegenstück Handelsregister, in der Schweiz Handelsregister mit der Suchplattform Zefix. Firmen aus anderen EU-Staaten lassen sich über die Unternehmenssuche des Europäischen Justizportals finden.

Beim Vergleich zählen die Details: Stimmen Name, Registernummer und Adresse exakt mit dem Impressum überein? Eine echte Firma unter anderem Namen oder eine Registernummer, die zu einem ganz anderen Unternehmen gehört, sind deutliche Alarmzeichen.

Was verraten die Domain-Daten?

Für Adressen wie .com, .net oder .shop hilft das kostenlose ICANN Lookup. Es zeigt unter anderem, wann eine Domain registriert wurde und über welchen Anbieter. Der Name des Inhabers ist dort seit der Datenschutz-Grundverordnung aber meist geschwärzt. Für .at-Domains ist nic.at zuständig. Daten von Privatpersonen zeigt nic.at nicht öffentlich. Daten von Firmen, Vereinen und anderen Organisationen werden laut nic.at ab 1. Oktober 2026 öffentlich angezeigt.

Auch geschwärzte Daten können etwas verraten. Bei unserer Recherche zu einer Entkleidungs-App war die Domain erst am 11. Juli 2026 registriert worden. Name und Adresse waren geschwärzt, sichtbar blieben aber Land und Provinz: China, Guangdong. Der Domain-Anbieter Cloudflare erklärt selbst, dass diese beiden Angaben bei der Schwärzung stehen bleiben.

Bitte nicht überbewerten

Diese Angaben sehen verdächtig aus, sind aber meist normal.

Der Inhaber ist geschwärzt.

Das ist seit der Datenschutz-Grundverordnung die Regel, auch bei seriösen Seiten.

Status „clientTransferProhibited“

Ein normaler Schutz gegen ungewollte Übertragungen der Domain.

Nameserver oder IP-Adresse im Ausland

Sagt nichts darüber aus, wo die Betreiber sitzen. Viele Seiten nutzen internationale Dienstleister.

Aussagekräftig sind vor allem Registrierungsdatum, Land und Region – und ob sie zu dem passen, was die Website über sich behauptet. Zusammen mit der Seitentransparenz aus Teil 1 ergibt sich oft ein deutlich klareres Bild.

Die Serie „Selbst nachsehen“

Teil 4Wem gehört diese Website? (Sie lesen gerade)

Teil 5Melden, beschweren, nachhaken: Ihre Rechte gegenüber Plattformen (erscheint am 03.10.)

Morgen erscheint Teil 5: Melden, beschweren, nachhaken: Ihre Rechte gegenüber Plattformen.

Quellen

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Dr. Heinrich Krämer
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