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Trotz EU-Reform: Bundesländer verwehren jungen Geflüchteten Anspruch auf Bildung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 6, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Trotz EU-ReformBundesländer verwehren jungen Geflüchteten Anspruch auf Bildung

Noch immer verbringen viele geflüchtete Kinder und Jugendliche zu viel Zeit in Deutschkursen. (Foto: picture alliance/dpa)

Kinder und Jugendliche, die beispielsweise vor dem Krieg fliehen, sollen in Deutschland binnen zwei Monaten Schulen besuchen können, sagt die EU. Die Bundesländer ermöglichen das nur selten. Daran ändern wollen sie kaum etwas.

Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) schneller in die Schule kommen. Die geänderte EU-Aufnahmerichtlinie (2024/1346) gilt in Deutschland seit dem 12. Juni. Doch geändert hat sich bisher kaum etwas. Die meisten Bundesländer planen auch in der nächsten Zeit nicht mit Änderungen. Das zeigt eine Recherche des Mediendienstes Integration.

Bisher sollten Kinder und Jugendliche binnen drei Monaten eine Schule besuchen. Doch die Recherche belegt, dass das nicht immer gelingt. In vielen Fällen warten die jungen Geflüchteten länger auf einen Platz zum Lernen. Jurist Constantin Hruschka und Robert Nestler, Direktor der Organisation Equal Rights Beyond Borders, kamen in ihrem Gutachten für den Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht aus dem Jahr 2025 zu dem Schluss, dass die Regelungen in Deutschland hinter den neuen Anforderungen „zurückliegen“.

Denn nur zwei Monate dürfen nunmehr zwischen der Ankunft in Deutschland und dem ersten Schultag liegen. Doch Bildung ist Ländersache und die Bundesländer handhaben den Schuleintritt von Geflüchteten unterschiedlich. Bislang hat nur Nordrhein-Westfalen die neuen Vorgaben umgesetzt. Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen prüfen noch mögliche Änderungen. Die übrigen Bundesländer sehen keinen Anpassungsbedarf oder halten ihre bestehenden Regelungen bereits für GEAS-konform.

In Berlin, Schleswig-Holstein und im Saarland gilt die Schulpflicht bereits nach der Ankunft. In Bayern, Brandenburg und Thüringen beginnt sie spätestens drei Monate nach der Ankunft im Bundesland, in Baden-Württemberg spätestens nach sechs Monaten. In den anderen Ländern heißt es, die Minderjährigen müssten erst einer Kommune zugewiesen werden, ehe sie eine Schule besuchen dürften. Die Zuweisung aus der Erstaufnahmeeinrichtung an eine Stadt oder einen Landkreis dauert jedoch oftmals länger als die geforderten zwei Monate.

Die neue Aufnahmerichtlinie der EU „verpflichtet die Mitgliedstaaten, minderjährigen Schutzsuchenden spätestens zwei Monate nach Asylantragsstellung Zugang zum Bildungssystem zu gewähren“, erläutert Pauline Endres de Oliveira, Professorin für Recht und Migration an der Humboldt-Universität zu Berlin. „Am besten wäre es, wenn für die Zuweisung an eine Kommune, den Beginn der Schulpflicht und den Schulzugang dieselbe Frist gelten würde.“ So ließen sich Verzögerungen beim Schulzugang vermeiden.

Länder bieten Deutschkurse vor Schulbesuch an

Bis die Kinder und Jugendlichen Zugang zu einem Basisangebot an Bildung erhalten, muss es derweil nicht ganz so lange dauern, zeigt die Mediendienst-Recherche. In manchen Bundesländern können die Geflüchteten bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung eine Regelschule, einen Vorbereitungs- oder Deutschkurs oder ein schulähnliches Angebot besuchen.

Barbara Johanna Funck und Markus Ciesielski von der Universität Bremen untersuchten für eine Studie im Jahr 2025 den Schulzugang für Kinder in insgesamt 203 Aufnahmeeinrichtungen. In 18 Prozent der untersuchten Einrichtungen konnten alle Kinder und Jugendlichen eine Regelschule besuchen, in weiteren 23 Prozent nur bestimmte Gruppen. 36 Prozent erhielten schulähnliche Angebote oder Deutschkurse. 4 Prozent erhielten lediglich Deutschkurse, während es in 19 Prozent der Einrichtungen gar kein Bildungsangebot für die Kinder gab.

Die Studie betrachtete auch die Dauer, die Kinder und Jugendliche auf Zugang zur Schule warten mussten. Nur in 14 Prozent der Fälle gelang es in der zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Drei-Monats-Frist – „dies betrifft ausschließlich Einrichtungen in Berlin, Hessen und im Saarland“, schrieben Funck und Ciesielski. In 22 Prozent der Fälle bewegte sich der zeitliche Rahmen zwischen drei und sechs Monaten, darunter befinden sich alle bayerischen Aufnahmeeinrichtungen. 14 Prozent aller untersuchten Einrichtungen ermöglichten den Schulbesuch nach sechs oder sieben Monaten, bei weiteren 4 Prozent dauerte es bis zu zehn Monate.

Länder agieren sehr unterschiedlich

Dass die Bundesländer teilweise nichts an ihrem Vorgehen mit jungen Geflüchteten angehen wollen, liegt auch daran, dass sie in den Angeboten in den Aufnahmeeinrichtungen bereits einen Zugang zum regulären Bildungssystem sehen. Das antworteten die zuständigen Ministerien in Bayern und Schleswig-Holstein zumindest auf entsprechende Anfragen. Das Saarland und Rheinland-Pfalz nehmen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler direkt in eine Regelklasse auf. Diese erhalten zusätzliche Deutschförderung, Vorbereitungs- oder Willkommensklassen gibt es dort nicht.

In Berlin werden die Kinder bereits in den Aufnahmeeinrichtungen Tegel und Tempelhof unterrichtet, bald auch in Hasenheide. Die Willkommensklassen werden sechs Monate besucht, danach bekommen die Schülerinnen und Schüler einen regulären Schulplatz. Das geschehe in der Regel ohne Wartezeit. Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein integrieren die Kinder und Jugendlichen stufenweise. Sie kommen erst in Vorbereitungsklassen und/oder den intensiven Deutschunterricht, danach in Regelklassen.

Die übrigen Bundesländer handhaben es in einer Art Zwischenstufe. Je nach Sprachstand besuchen die Schüler und Schülerinnen direkt eine Regelklasse mit zusätzlicher Deutschförderung oder zuerst eine Vorbereitungsklasse und werden schrittweise in den Regelunterricht integriert.

„Ob getrennte Willkommensklassen an einer Regelschule als Zugang zum regulären Bildungssystem gelten, ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt“, sagt Migrationsprofessorin Endres de Oliveira. „Dagegen spricht, dass die Richtlinie den gemeinsamen Unterricht mit einheimischen Kindern zum Regelfall erklärt.“ Sprach- und Vorbereitungskurse sollen neu zugewanderte Kinder und Jugendliche auf den Regelunterricht vorbereiten und ihre Teilnahme daran erleichtern. „Diese Maßnahmen dürfen den Zugang zur Regelschule aber nicht verzögern oder dauerhaft ersetzen“, so Endres de Oliviera.

Wenig überraschend: Die Kinder und Jugendlichen lernen Deutsch besser in den normalen Schulklassen als im Deutschunterricht für Geflüchtete. Das ergaben verschiedene Studien, unter anderem diese von Oliver Winkler und Anne-Kathrin Carwehl aus dem Juni des vergangenen Jahres. Winkler forscht für das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, Carwehl arbeitet beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

„Fehlt der Schulzugang über längere Zeit oder findet Bildung nur eingeschränkt und stark getrennt statt, hat das gravierende Folgen für die Kinder“, sagt auch Barbara Johanna Funck von der Universität Bremen. „Wenn die Vorgaben tatsächlich flächendeckend umgesetzt werden, wäre es eine deutliche Verbesserung. In der Vergangenheit waren geflüchtete Kinder und Jugendliche in mehreren Einrichtungen teilweise monatelang von jeglicher formaler Bildung ausgeschlossen.“

Quelle: ntv.de, mpa

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