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Startseite»Politik»Hitzewelle in Deutschland: Regeln am Arbeitsplatz und in der Schule
Politik

Hitzewelle in Deutschland: Regeln am Arbeitsplatz und in der Schule

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 18, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 18.06.2026 • 05:13 Uhr

Die Hitzewelle in den kommenden Tagen kann auch am Arbeitsplatz und in der Schule schnell zur Belastung werden. Welche Regeln gelten, wenn die Temperatur immer weiter steigt? Ein Überblick.

Michael Nordhardt

Gibt es einen Anspruch auf Hitzefrei im Büro?

Einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei hohen Temperaturen nicht. Allerdings hat der Chef eine Fürsorgepflicht.

Das bedeutet: Ab 26 Grad im Büro soll der Chef Maßnahmen treffen, um für Abkühlung zu sorgen. Ab 30 Grad hat er sogar eine Pflicht, diese zu ergreifen – also zum Beispiel in den frühen Morgenstunden zu lüften, Ventilatoren aufzustellen, Gleitzeit zu ermöglichen, die Kleidungsvorschriften zu lockern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kühle Getränke zur Verfügung zu stellen.

So geben es die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ zur Raumtemperatur vor. Wichtig ist aber: Angestellte haben keinen Anspruch auf ganz bestimmte Maßnahmen. Solange der Chef sich darum kümmert, dass die Temperaturen erträglich sind, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichts Weiteres von ihren Vorgesetzten verlangen.

Was gilt, wenn es richtig heiß wird?

Eine weitere Temperaturschwelle liegt bei 35 Grad. Ist dieser Wert erreicht, dann ist das Büro nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Das heißt: Arbeiten ist nicht mehr zumutbar und es müssen Lösungen gefunden werden. Zum Beispiel kann der Chef die Angestellten in andere, kühlere Räume schicken, wenn das möglich ist.

Wichtig ist aber: Auch bei 35 Grad und mehr haben Angestellte keinen Anspruch auf Hitzefrei, dürfen also nicht einfach den PC herunterfahren und ins Freibad verschwinden.

Das kommt allenfalls in drastischen Ausnahmefällen in Betracht – zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung überhaupt nichts unternimmt oder keine Maßnahme gegen die Hitze hilft. Selbst dann dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Büro jedoch nicht eigenmächtig verlassen. Sie müssen zumindest Bescheid geben.

Gibt es im Home-Office einen Anspruch auf Hitzefrei?

Auch wer im Home-Office arbeitet, hat keinen Anspruch auf Hitzefrei. Für die Temperaturen zu Hause in den eigenen vier Wänden ist man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer selbst verantwortlich.

Wird es im Home-Office zu heiß, haben Angestellte außerdem in vielen Fällen die Möglichkeit, doch wieder ins Büro zu gehen und dort zu arbeiten.

Auch wenn von „Home-Office“ die Rede ist, bedeutet das bei vielen nicht, dass man zu Hause im Arbeitszimmer arbeiten muss – sondern, dass man sich seinen Arbeitsplatz mobil aussuchen kann. Das heißt: Man kann der Hitze vielleicht auch dadurch entkommen, dass man sich ein kühles Plätzchen sucht und von da aus arbeitet.

Entscheidend ist, welche Regelungen im Arbeitsvertrag getroffen und mit dem Chef vereinbart sind, also ob „mobiles Arbeiten“ erlaubt ist, und dass man die anstehenden Arbeitsaufgaben vom gewählten Ort aus problemlos erledigen kann.

Welche Regeln gelten für Menschen, die draußen arbeiten?

Auch für Menschen, die draußen arbeiten, gibt es keinen Anspruch auf Hitzefrei. Auch für sie hat der Chef aber eine Fürsorgepflicht. Bedeutet: Er darf sie nicht einfach in der Sonne brutzeln lassen, sondern muss Maßnahmen ergreifen, um sie zu schützen.

Welche Maßnahmen das sind, das ist von Situation zu Situation unterschiedlich. Auf dem Bau zum Beispiel, wo die Sonne sticht, kann es helfen, ein Sonnensegel aufzubauen, unter das sich die Arbeitenden immer wieder zurückziehen können. Als weitere Maßnahme könnten Vorgesetzte kühle Getränke verteilen oder Sonnenschutz und entsprechende Kleidung zur Verfügung stellen.

Wo es keine ideale Lösung gibt, kann es helfen, den Austausch mit dem Chef zu suchen und gemeinsam zu überlegen, wie man die Arbeit draußen möglichst erträglich gestalten kann.

Gelten bei großer Hitze andere Kleidungsverschriften im Job?

In manchen Berufen ist aus Sicherheitsgründen bestimmte Bekleidung vorgeschrieben – zum Beispiel ein Schutzhelm oder Sicherheitsschuhe. Davon darf auch bei sehr heißen Temperaturen nicht abgewichen werden.

In anderen Berufen gibt der Chef die Kleiderordnung nach eigenem Ermessen vor. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich darüber nicht eigenmächtig hinwegsetzen.

Den Dresscode zu lockern, kann aber eine Möglichkeit sein, um das Arbeiten an heißen Tagen erträglich zu machen. Dann ist es in Ordnung, in Shorts und T-Shirt zur Arbeit zu kommen.

Wann gibt es Hitzefrei für Schülerinnen und Schüler?

Über Hitzefrei für Schülerinnen und Schüler entscheiden in aller Regel die Schulen. Der Gedanke dahinter: Die Schulleitung hat die Situation vor Ort im Blick und kann am besten einschätzen, ab wann Unterricht im jeweiligen Schulgebäude nicht mehr zumutbar und sinnvoll ist.

In mehreren Bundesländern haben die zuständigen Ministerien Leitlinien zur Orientierung herausgegeben. So empfiehlt etwa das Kultusministerium in Baden-Württemberg, nach der vierten Stunde Hitzefrei zu ermöglichen, wenn die Temperaturen um 11 Uhr bereits 25 Grad im Schatten erreichen.

An vielen Schulen dürfen Schülerinnen und Schüler bei Hitzefrei allerdings nur dann früher raus, wenn die Eltern zugestimmt haben. Wenn nicht, werden sie wie an jedem anderen Tag auch weiter betreut. Normaler Unterricht findet aber nicht mehr statt.

Ausgenommen von Hitzefrei sind in der Regel Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe an Gymnasien und an Berufsschulen.

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Dr. Heinrich Krämer
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