Wegen geprellter HotelrechnungJimi Blue Ochsenknecht soll jetzt richtig blechen
Dass Jimi Blue Ochsenknecht die Zeche in einem österreichischen Hotel geprellt hat, sorgt 2025 für viel Wirbel. Schließlich wird er deshalb sogar festgenommen. Jetzt kommt der Fall erneut vor Gericht. Die Verhandlung endet mit einer hohen Geldstrafe für den 34-Jährigen.
Jimi Blue Ochsenknecht ist in Österreich wegen schweren Betrugs verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sprach den Schauspieler und Reality-TV-Darsteller wegen einer jahrelang nicht bezahlten Hotelrechnung schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 34.500 Euro.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, wie unter anderem die „Tiroler Tageszeitung“ und die Nachrichtenagentur APA berichten. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung gaben zunächst eine Erklärung ab.
Ochsenknecht hatte nach Angaben seines österreichischen Verteidigers zwar die Verantwortung für sein Handeln übernommen. Er bekannte sich jedoch nicht schuldig im Sinne der Anklage, die ihm schweren Betrug vorwarf. Ochsenknecht nahm nicht persönlich an der Verhandlung teil, sondern ließ sich durch seinen Anwalt vertreten.
Staatsanwaltschaft ging in Berufung
Ochsenknecht hatte Ende 2021 in einem Vier-Sterne-Hotel im österreichischen Tirol nahe der bayerischen Grenze seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung von knapp 14.000 Euro wurde erst beglichen, als Ochsenknecht per Haftbefehl gesucht und Ende Juni 2025 in Hamburg festgenommen worden war. Der inzwischen 34-Jährige wurde danach nach Österreich ausgeliefert und dort gegen Kaution freigelassen.
Am ersten Prozesstermin im August 2025 hatte Ochsenknecht noch teilgenommen. Die Richterin entschied damals ursprünglich, kein Urteil zu fällen. Im Gegenzug sollte der Darsteller eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen.
Nach österreichischem Recht ist es möglich, einen Prozess mit einer sogenannten Diversion auf diese Weise abzuschließen. Doch die Staatsanwaltschaft legte dagegen erfolgreich Berufung ein. Deshalb wurde der Prozess nun fortgesetzt und mit einem Urteil beendet. Für die jetzt verhängte Strafe wird die bereits überwiesene Buße angerechnet. Ochsenknecht müsste also nur noch den Rest bezahlen.
