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Startseite»Politik»Gutachten zu Wehrdienstgesetz: Ministerium handelte rechtswidrig
Politik

Gutachten zu Wehrdienstgesetz: Ministerium handelte rechtswidrig

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 1, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 01.06.2026 • 06:00 Uhr

Männer im wehrfähigen Alter brauchen für längere Auslandsreisen eine Genehmigung – im Frühjahr sorgte das für Schlagzeilen. Minister Pistorius setze diese Regelung außer Kraft. Laut einem Gutachten durfte er das aber nicht.

Alexander Budweg

Noch setzt die Bundeswehr bei der Nachwuchssuche auf Freiwilligkeit – und geht es nach Verteidigungsminister Boris Pistorius von der SPD, dann soll das auch so bleiben. Dennoch wurde im Wehrpflichtgesetz auch schon für den Fall vorgesorgt, dass Männer irgendwann wieder verpflichtend zur Truppe müssen.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt nun zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium rechtswidrig gehandelt hat, indem es Teile dieser Regeln per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte.

Konkret geht es um eine Abmeldepflicht, die für Männer zwischen 18 und 45 Jahren gilt. Laut Gesetz brauchen sie eine Genehmigung von dem für sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen.

Diese Regelung hat es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 gegeben. Mit Einführung des sogenannten „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang ist sie nun wieder reaktiviert worden, was aber einem Großteil von Politik und Öffentlichkeit erst Anfang April aufgefallen ist.

Kompetenzen „weit überschritten“

Eilig versichert Verteidigungsminister Pistorius daraufhin, dass diese Pflicht nicht greifen wird, solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzt sein Ministerium sie per Allgemeinverfügung außer Kraft.

Doch dass das rechtens ist, daran hat der Wissenschaftliche Dienst seine Zweifel. Er kommt in einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten, das dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegt, sogar zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite.

Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

Bereits im Vorfeld gab es Zweifel

Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, ist das Ganze „ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Sie habe ihre Zweifel an dem Vorgehen bereits geäußert, kurz nachdem das Ministerium die Allgemeinverfügung erlassen habe. Diese seien aber von Pistorius‘ Beamten lapidar beiseite gewischt worden.

Und in der Tat: Becker hatte die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage am 15. April auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen. Nur sieben Tage später bekommt sie eine gerade mal aus drei Sätzen bestehende Antwort aus dem Verteidigungsministerium. Auf Beckers Bedenken wird darin allerdings nicht eingegangen.

„Grobe handwerkliche Fehler“

Umso mehr liest sich das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nun wie eine Ohrfeige für den Verteidigungsminister und sein Haus. Auf 13 Seiten nehmen die Autoren die Allgemeinverfügung auseinander und unterstellen grobe, handwerkliche Fehler.

So wird unter anderem auf den Grundsatz verwiesen, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“, so das Gutachten. Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nimmt jedoch alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus. Es bleibt also niemand mehr übrig, für den die Regelung noch gilt.

Da dies auch noch ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das Verteidigungsministerium damit einen „rechtlichen Dauerzustand“. Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“.

Gutachten sorgt für neue Unsicherheit

Wie könnte es nun also weitergehen? Laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes könnte das Verteidigungsministerium selbst die eigene Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso könnte ein Gericht diese für ungültig erklären.

Letztlich sollte aber vor allem Verteidigungsminister Pistorius ein Interesse daran haben, die nun erneut aufgekommene Unsicherheit rund um die Abmeldepflicht zu beseitigen.

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Dr. Heinrich Krämer
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