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Politik

Berufungsprozess in Paris: Schicksalstag für Le Pen und Frankreich

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.07.2026 • 04:54 Uhr

Ein Pariser Berufungsgericht verkündet heute, ob Marine Le Pen zur Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten darf. Das Urteil in dem außergewöhnlichen Prozess könnte die politische Landschaft in Frankreich umkrempeln.

Carolin Dylla

Demonstrative Gelassenheit zeigen, hieß es für Marine Le Pen – und Kraft tanken im Kernland des Rassemblement National (RN) vor dem vielleicht wichtigsten Tag ihrer politischen Karriere. Sie bleibe entspannt, warf Le Pen am Wochenende den Reportern zu, auf einem Sommerfest des RN im nordfranzösischen Liévin.

Später machte sie vor den versammelten Parteianhängern deutlich, wenn die Justiz ihr verbiete, bei der Präsidentschaftswahl anzutreten, „dann werde ich jeden Tag, mit all meiner Energie und bis zum Wahlsieg Jordan Bardella unterstützen“. Der 30-jährige Parteichef soll den RN in den Präsidentschaftswahlkampf führen, falls Le Pen wegen des Gerichtsurteils nicht antreten darf.

Vorwurf der Veruntreuung von EU-Geldern

Dieser Prozess sei außergewöhnlich, sagt Historiker Jean Garrigues. Er ist emeritierter Professor an der Universität von Orléans und Spezialist für politische Geschichte. „Es ist das erste Mal, dass eine wahrscheinliche Kandidatin – noch dazu eine Favoritin wie Marine Le Pen – durch ein Gerichtsurteil an ihrer Kandidatur gehindert werden könnte“, erklärt er.

Es geht um den Vorwurf, der RN habe jahrelang EU-Gelder veruntreut, gezielt und zum Vorteil der Partei. Le Pen – sowie andere aktuelle und ehemalige Parteimitglieder – wurden im Frühjahr 2025 in erster Instanz für schuldig befunden. Aus Sicht der Richter hat Le Pen im Zentrum eines Systems der Veruntreuung gestanden und dieses mit „Entschlossenheit und Autorität“ geführt. Neben einer Freiheits- und einer Geldstrafe wurde Le Pen mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre von Wahlen ausgeschlossen.

Ihre Präsidentschaftsambitionen schienen damit passé und Le Pen holte zum Angriff auf die Justiz aus. „Die vorsitzende Richterin hat sich doch bewusst für eine sofortige Wirkung meiner Nicht-Wählbarkeit entschieden“, sagte Le Pen nach dem Urteil im Sender TF1, „um die Berufung im Grunde unnütz zu machen. Und um mich davon abzuhalten, als Kandidatin bei der Präsidentschaftswahl anzutreten oder sogar gewählt zu werden.“

Kein Wahlkampf mit Fußfesseln

Das Urteil hatte auch bei einigen ihrer politischen Gegner für Unbehagen gesorgt – und für zum Teil heftige Angriffe auf die Justiz. Im Berufungsprozess hofft die Gallionsfigur des RN nun auf einen Freispruch, oder darauf, dass die Richter das Urteil so stark abmildern, dass sie antreten kann, indem sie die Nicht-Wählbarkeit auf höchstens zwei Jahre verkürzen und die Freiheitsstrafe anpassen.

Wahlkampf mit Fußfessel hat Le Pen bereits ausgeschlossen. „Um Präsidentschaftskandidat zu sein, muss man völlig frei in seinen Bewegungen sein“, sagte sie, „und das ist nicht der Fall, wenn Sie eine Fußfessel tragen. Den Richtern ist vollkommen bewusst, dass man mit einer Fußfessel keinen Wahlkampf machen kann.“

Richter unter enormem Druck

Historiker Garrigues findet – als außenstehender Beobachter, wie er betont – dass juristisch kaum Spielraum vorhanden sei, um das Urteil so abzumildern, dass Le Pen antreten kann. Trotzdem hält er es für möglich, dass politische Erwägungen am Ende den Ausschlag geben, „gerade weil wir es mit einem derart außergewöhnlichen Prozess zu tun haben – unter außergewöhnlichen Umständen.“

Es sei möglich, dass die Richter genau das berücksichtigen, sagt Garrigues, „also den politischen Charakter ihrer Entscheidung. Dass sie eine juristisch umwälzende Entscheidung treffen – die aber vielleicht dem öffentlichen Gefühl und Bedürfnis entspricht, diese Wahl nicht zu verfälschen.“

Le Pen selbst wird sich am Abend in den 20-Uhr-Nachrichten äußern. Schon jetzt ist klar: Das Urteil ist eine Weichenstellung für die Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr – und der Druck auf die Richter enorm.

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Dr. Heinrich Krämer
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