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Startseite»Politik»Europäischer Gerichtshof: Widerrufsrecht gilt auch für Streaming-Abos
Politik

Europäischer Gerichtshof: Widerrufsrecht gilt auch für Streaming-Abos

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 9, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 09.07.2026 • 17:23 Uhr

Ein Streaming-Abo abschließen und dann innerhalb von 14 Tagen widerrufen? Laut dem Europäischen Gerichtshof soll das jetzt möglich sein. Doch kostenlos wird das Streaming bis zum Widerruf damit nicht.

Antonetta Stephany

In der EU gilt: Wer im Internet etwas bestellt, kann den Kauf fast immer 14 Tage lang widerrufen. Verbraucher sollen bei Online-Geschäften eine gewisse Bedenkzeit haben. Bestellt man also online ein T-Shirt, hat man ab Lieferung 14 Tage Zeit, sich das T-Shirt in Ruhe anzuschauen und es auch anzuprobieren.

Gefällt es am Ende nicht oder passt es nicht, kann man den Kauf widerrufen, das T-Shirt zurückschicken und bekommt das Geld zurück.

Streamingdienste wollten den Widerruf verhindern

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht. Hygieneprodukte zum Beispiel, kann man nicht mehr zurückschicken, wenn sie geöffnet wurden. Und auch Streamingdienste wie etwa Netflix, AppleTV, MagentaTV und Sky hatten den Widerruf bislang in der Regel ausgeschlossen. So musste man beim Abschluss eines Abonnements ausdrücklich zustimmen, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Der Grund: Streaminganbieter wollen nicht, dass Kunden 14 Tage lang streamen, alles anschauen, was sie interessiert, und dann das Abo widerrufen.

Verbraucherschützer hatten an dieser Praxis Bedenken. „Wenn’s kein Widerrufsrecht gäbe für solche Streamingabos, dann könnte ich überhaupt nicht testen, ob die überhaupt zu mir passen, und das wäre schlecht für Verbraucher“, kritisiert Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Gericht sorgt für Klarheit

Diese Bedenken hatte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Richter entschieden, dass Streamingdienste, die ihr Angebot laufend anpassen und dem Kunden individuelle Vorschläge machen, das Widerrufsrecht nicht ausschließen können.

Hartmut Ost, Pressereferent am EuGH, fasst das Ergebnis des Urteils zusammen: „Der Kunde hat 14 Tage Zeit, um zu prüfen, ob das Abo seinen Erwartungen entspricht. Widerruft der Kunde das Abo, muss er dem Anbieter eine angemessene Entschädigung zahlen.“

Zahlung für anteilige Nutzung?

Die gute Nachricht ist also: Widerrufen kann man Streamingabos jetzt bis zu 14 Tage nach Buchung.

Die schlechte Nachricht ist aber: Kostenlos ist das Streaming bis zum Widerruf nicht unbedingt. Der EuGH hat klargestellt, dass Streamingdienste für die Nutzung bis zum Widerruf eine Entschädigung von den Kunden verlangen können. Dabei kann der Streaminganbieter den Preis anteilig danach berechnen, wie viele Tage man das Abo tatsächlich genutzt hat.

Der Anbieter kann aber auch den Marktwert der tatsächlich geschauten Inhalte zugrunde legen. Also das berechnen, was der Film oder die Serien ohne Abo auf dem freien Markt gekostet hätte. Das bedeutet: Bei großen Sportereignissen oder dem neuesten Serien-Highlight kann es teuer werden.

EuGH C-234/25

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