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Startseite»Politik»Kartellamt: Steuerentlastung überwiegend an Verbraucher weitergegeben
Politik

Kartellamt: Steuerentlastung überwiegend an Verbraucher weitergegeben

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 10, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 10.07.2026 • 14:59 Uhr

Das Bundeskartellamt zieht eine positive Bilanz des Tankrabatts: Rund 80 Prozent der Steuersenkung wurden an Verbraucher weitergegeben. Das Bundeskartellamt spricht von einer Preislücke von knapp vier Cent.

Nach Angaben des Bundeskartellamts ist der Tankrabatt weitgehend bei den Autofahrern angekommen. Von der im Mai und Juni geltenden Senkung der Energiesteuer seien bei Diesel 82,6 Prozent und bei E5-Benzin 77,8 Prozent an die Verbraucher weitergegeben worden, teilte die Behörde in Bonn mit. Die Steuerentlastung wurde als Reaktion auf die sprunghaft gestiegenen Tankstellenpreise nach Ausbruch des Irankriegs eingeführt.

Der staatlich gewährte Rabatt betrug eigentlich knapp 17 Cent je Liter. Bei Diesel fehlten im Schnitt 2,9 Cent, bei Benzin 3,7 Cent, die nicht an die Autofahrer weitergegeben wurden.

Ökonomen kritisieren Tankrabatt

„Die Steuerentlastung wurde nicht vollständig, aber überwiegend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Nach dem Auslaufen des Tankrabatts zum 1. Juli seien die Kraftstoffpreise wie erwartet um 17 bis 19 Cent gestiegen und damit im erwartbaren Bereich.

Der Tankrabatt hatte den Bund rund 1,6 Milliarden Euro gekostet und war von Ökonomen stark kritisiert worden, weil er nicht gezielt Menschen mit geringem Einkommen entlaste.

Tanken vor zwölf

Positiv bewertet das Kartellamt auch die sogenannte 12-Uhr-Regel. Seit ihrer Einführung dürfen Tankstellen die Preise nur noch einmal täglich zur Mittagszeit anheben, sie aber jederzeit senken. Das sollte für mehr Transparenz sorgen.

Dadurch habe sich die Zahl der täglichen Preisänderungen deutlich verringert – von teils bis zu 50 auf durchschnittlich knapp acht. Laut Mundt ist Tanken kurz vor 12 Uhr in der Regel am günstigsten.

Verstöße sind Sache der Länder

Laut ‌Kartellamt gab es im zweiten Quartal 2026 nur in gut zwei Prozent der Fälle Preiserhöhungen zu anderen Tageszeiten. Gegen Verstöße müssten die Länder vorgehen.

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