Obwohl der mutmaßliche CSD-Attentäter von den Behörden als „Hochrisikoperson“ eingestuft wurde, war er auf freiem Fuß. Innenminister Dobrindt plädiert daher dafür, die Bewegungsfreiheit von Gefährdern einzuschränken – bis hin zur Präventivhaft.
Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag in Berlin am Samstagabend hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt härtere Strafmaßnahmen, vor allem im präventiven Bereich, gefordert. Denn der mutmaßliche Täter, der eine Frau getötet und zahlreiche Menschen teilweise schwer verletzt haben soll, war den Behörden bekannt.
Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) wurde Abdul B. wenige Wochen vor dem Attentat auf den Berliner CSD von einem BKA-Analysetool als „Hochrisikoperson“ bewertet. Bis zuletzt gab es Überwachungsmaßnahmen gegen den Islamisten.
„Zu Recht stellen sich eine ganze Menge Fragen“
Zu Recht stellten sich dadurch eine ganze Menge Fragen, sagte Dobrindt im Interview mit den tagesthemen. Es wäre sinnvoll gewesen, Abdul B. in Haft zu nehmen, so der CSU-Politiker. Die Überwachungen, die stattgefunden hätten, hätten nicht ausgereicht.
Es brauche Regeln, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“ Der Bundesinnenminister plädierte auch für eine „Einschränkung der Bewegungsfreiheit“ und nannte Fußfesseln als Möglichkeit. Zudem erklärte Dobrindt: „Eine Präventivhaft für Gefährder ist aus meiner Sicht zwingend notwendig.“
Zurückhaltung bei Söder-Vorschlag
Als Gefährder gelten Personen, von denen die Polizeibehörden annehmen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten.
Zum Vorschlag von CSU-Chef Markus Söder, ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, äußerte sich Dobrindt eher zurückhaltend. Dies sei nur möglich, wenn es überhaupt eine zweite Staatsbürgerschaft gebe und dann auch eine Abschiebung vorgenommen werden könne. Das sei ein „sehr komplexes Unterfangen“.
