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Bei Verstößen gegen den Arbeits- und Sozialschutz kann landwirtschaftlichen Betrieben die EU-Förderung gekürzt werden. Recherchen von Report Mainz zeigen, dass dies in der Praxis kaum geschieht.
Eine dreckige Matratze, ein Loch im Boden, ein undichtes Fenster, ein defektes Pissoir: Was Renate Zäckel Anfang Juni bei einer Unterkunft für Erntehelfer im Raum Stuttgart gesehen hat, ist selbst für sie außergewöhnlich: „Also wir haben schon über die Jahre sehr schlechte Unterkünfte gesehen. Aber das gehört zu den schlimmsten, die wir bisher gesehen haben“, sagt die Leiterin der Fairen Arbeit Baden-Württemberg, einer kirchennahen Organisation, die unter anderem ausländische Saisonarbeiter berät.
Die Erntehelfer aus Rumänien berichten ihr nicht nur von schlimmen Zuständen in den Wohncontainern, sondern erzählen ihr auch von der Arbeit auf den Feldern: Sie pflückten Erdbeeren, in gebückter Haltung, oft von morgens 5 Uhr bis abends 21 Uhr, würden aber nicht jede Arbeitsstunde bezahlt bekommen. Ein Arbeiter gibt an, bei den hohen Temperaturen einen Sonnenstich erlitten und zehn Tage im Krankenhaus verbracht zu haben.
Prekäre Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft
Die Vorwürfe, die die Erntehelfer gegenüber dem Betrieb äußern, weist dieser auf Anfrage von Report Mainz zurück. Die Unterkünfte würden „vor jeder Saison gründlich gereinigt, überprüft und laufend instandgehalten“. Dennoch: Hinweise auf Mängel nehme man sehr ernst, man plane „eine umfassende Modernisierung unserer Containeranlage“. Die Arbeitszeiten der Beschäftigten wiederum würden erfasst und „auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen vergütet“.
Abgesehen von diesem Betrieb: Gewerkschaften wie die IG BAU weisen immer wieder auf prekäre Arbeitsbedingungen und strukturelle Mängel in der Landwirtschaft hin. Um die Lage gerade von Erntehelfern zu verbessern, hatten sich die EU-Staaten 2021 auf ein neues Instrument geeinigt: die sogenannte soziale Konditionalität. Das bedeutet: Wenn Landwirte ihre Beschäftigten gesetzeswidrig behandeln, können ihnen EU-Subventionen gekürzt oder gestrichen werden. Seit 2025 ist diese Regelung für alle EU-Staaten verpflichtend.
Das Prinzip der sozialen Konditionalität
Kürzungen sind möglich, wenn Beschäftigte keine Arbeitsverträge, keine Unterweisung in die Betriebssicherheit oder keinen Arbeitsschutz, etwa geeignete Unterkünfte, erhalten. Nicht berücksichtigt werden Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn und gegen Arbeitszeiten, was gerade Gewerkschaften kritisieren.
Länder wie Spanien hatten die soziale Konditionalität schon etwas früher eingeführt und seitdem mehreren Hundert Agrarbetrieben die EU-Subventionen gekürzt. In Deutschland allerdings findet das so gut wie gar nicht statt. Das zeigt eine Umfrage, die Report Mainz unter allen 16 Bundesländern sowie den 200 zuständigen Kontrollstellen durchgeführt hat. Knapp 95 Prozent der Arbeitsschutz-Verwaltungen haben daran teilgenommen und Zahlen geliefert.
Tausende Verstöße, eine Kürzung
Demnach haben seit 2025 insgesamt 2.536 Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland im Bereich Arbeitsschutz stattgefunden. Dabei wurden 4.993 Verstöße festgestellt und 51 Bußgelder verhängt. Allerdings: Nur einem einzigen Betrieb wurde die EU-Förderung gekürzt – einem Milchbetrieb aus dem Landkreis Rostock. Nach Angaben des zuständigen Landwirtschaftsministeriums waren die Unterkünfte für Beschäftigte in einem „desolaten“ Zustand. Der Betrieb habe knapp 6.523 Euro zurückzahlen müssen.
Für Christian Beck, Mitglied des Bundesvorstands der Gewerkschaft IG BAU, ist die Umfrage Anlass, eine Verschärfung der sozialen Konditionalität zu fordern. Auch Verstöße gegen Arbeitszeiten und den Mindestlohn sollten berücksichtigt werden. „Ausbeuterische Betriebe, die sich durch illegale Praktiken Wettbewerbsvorteile verschaffen, dürfen nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Denn genau diese Praktiken bedrohen das Überleben der ordentlichen Betriebe“, so Beck.
Staatssekretärin will soziale Konditionalität abschaffen
Öffentlich will sich die Bundesregierung zur Zukunft der sozialen Konditionalität in der EU-Landwirtschaft noch nicht festlegen. Man sei derzeit in den Beratungen auf EU-Ebene. „Ich kann einer Positionierung der Bundesregierung jetzt nicht vorgreifen“, sagte vergangene Woche ein Sprecher des CSU-geführten Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Doch offenbar hat sich die Bundesregierung längst positioniert. Das zeigt eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf von Ende Juni gegenüber dem Landwirtschaftsausschuss des Bundestags. Darin heißt es: „Die bisherigen Erfahrungen mit der sozialen Konditionalität zeigen […], dass sie vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugt. Die Bundesregierung plädiert deshalb dafür […], die soziale Konditionalität nicht fortzuführen.“
