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Politik

Welche Folgen die neuen Energiegesetze haben

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 29, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 29.07.2026 • 13:35 Uhr

Das Kabinett hat sich auf neue Energiegesetze geeinigt. Welche Folgen haben sie für Haushalte mit eigenen Solaranlagen und für den Ausbau der Windenergie? Wie bewerten Experten den nun gefundenen Kompromiss?

Von Katha Jansen und Sabine Stöhr, SWR

Um was geht es?

Nach langen Verhandlungen hat das Kabinett heute Reformen in der Energiepolitik gebilligt. Falls sie vom Bundestag beschlossen werden, könnten sie unter anderem weitreichende Folgen für Bürger haben, die sich eine Solaranlage aufs Dach setzen wollen. Auch Betreiber von Windrädern wären betroffen. Dabei geht es um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das sogenannte Netzpaket – einen weiteren Gesetzentwurf.

Was regeln EEG und Netzpaket?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Regelwerk für den Ausbau von Windkraft, Solarenergie, Biomasse und Wasserkraft.

Es legt zum Beispiel fest, wie Anlagen gefördert und wie die erzeugten Strommengen vermarktet werden. Außerdem enthält es Ausbauziele: Nach dem geltenden EEG sollen Erneuerbare Energien im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs decken. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2026 waren es 58 Prozent. Jetzt soll das EEG reformiert werden.

Mit dem Netzpaket will die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien mit dem Ausbau des Stromnetzes synchronisieren. So sollen die Kosten für steuernde Eingriffe ins Netz gesenkt werden.

Die sind aktuell hoch, weil Stromerzeugung aus Erneuerbaren und Spitzenverbraucher bislang räumlich weit auseinander liegen. Im Norden Deutschlands gibt es viel Windenergie, im Süden zahlreiche energieintensive Industriezentren. Gleichzeitig überlastet der Transport über die weiten Strecken noch das Netz. Künftig sollen der Zubau von Wind- und Solaranlagen und der Netzausbau besser aufeinander abgestimmt werden.

Wie soll das EEG verändert werden?

Mitte Juli hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach langem Ringen einen Kompromiss-Entwurf vorgelegt. Zentrale Punkte:

  • Kleinere Solaranlagen auf Hausdächern bekommen künftig keine garantierte Einspeisevergütung mehr und müssen ihren Strom selbst vermarkten. Noch gibt es für diese Form der Direktvermarktung aber keine funktionierenden Systeme, deshalb soll es eine Übergangslösung geben.
  • Neue Dachanlagen sollen für bis zu 36 Monate zunächst doch eine etwas geringere Einspeisevergütung erhalten.
  • Sobald die Direktvermarktung startet, soll es für den so verkauften Strom einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde geben
  • Die Ausbauziele für Wind- und Solarenergie bleiben bestehen. Verbindliche jährliche Zwischenziele sollen entfallen. Stattdessen soll jedes Jahr überprüft werden, ob der Ausbau von Wind- und Solarenergie noch auf Kurs ist.

Was bedeuten die Änderungen für Haushalte mit eigener Solaranlage auf dem Dach?

Für bestehende Solaranlagen sollen grundsätzlich die bisherigen Regeln gelten. Änderungen kommen auf alle zu, deren Anlagen ab 2027 neu in Betrieb gehen. Für typische kleine Dachanlagen ist zunächst die auf drei Jahre begrenzte Übergangszahlung vorgesehen. Sie soll einen Cent unter der dann geltenden Einspeisevergütung von 6,2 Cent pro Kilowattstunde liegen.

Auch die maximale Größe der Anlagen, die diese Zahlung noch erhalten, soll schrittweise abgesenkt werden: 2027 liegt die Grenze bei 50 Kilowatt, 2028 bei 25 Kilowatt und 2029 bei unter sieben Kilowatt. Ab 2030 soll die Übergangszahlung dann vollständig entfallen.

Gegenüber dem Entwurf aus der vergangenen Woche hat das Kabinett vor allem ein bislang offenes Detail geklärt: Neue Dachanlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung sollen künftig höchstens die Hälfte ihrer Leistung gleichzeitig ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Bei einer Anlage mit zehn Kilowatt wären das maximal fünf Kilowatt. Der übrige Strom soll möglichst im Haus verbraucht oder gespeichert werden; andernfalls wird die Anlage gedrosselt. Balkonkraftwerke bleiben davon ausgenommen.

Was ist mit dem Redispatch-Vorbehalt?

Redispatch bedeutet: Netzbetreiber können Wind- oder Solarparks vom Netz trennen, wenn zu viel Strom produziert wird, damit das Netz nicht überlastet wird. Bislang werden sie dafür finanziell entschädigt. Dadurch entstehen Kosten, die über die Netzentgelte alle Stromkunden gemeinsam tragen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte deshalb im ersten Entwurf zum neuen EEG den sogenannten Redispatch-Vorbehalt geplant. In ausgewiesenen Engpassregionen hätten Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen bis zu zehn Jahre lang keine Entschädigung erhalten, wenn ihre Anlagen wegen überlasteter Netze gedrosselt werden. Auch der bestehende Vorrang für den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen sollte aufgehoben werden.

Im überarbeiteten Entwurf wurde diese Regel abgeschwächt: Eine Region soll erst bei stärkeren Netzengpässen zum Engpassgebiet erklärt werden können. Zudem soll nur ein begrenzter Teil der jährlichen Stromerzeugung ohne Entschädigung gedrosselt werden dürfen. Beschlossen sind laut Bundeswirtschaftsministerium nun maximal 20 Prozent, in Windvorranggebieten 18 Prozent. Betreiber könnten also für bis zu ein Fünftel ihres möglichen Jahresertrags kein Geld bekommen, wenn ihre Anlage wegen eines Netzengpasses gedrosselt wird.

Auch soll jetzt in den Engpassgebieten künftig gezielt zwischen Wind- und Solaranlagen unterschieden werden. Das ist wichtig, weil sie ihre höchsten Leistungen meist zu unterschiedlichen Zeiten erreichen. In einer Region mit vielen Solaranlagen könnten deshalb möglicherweise noch neue Windräder angeschlossen werden, ohne das Netz zusätzlich zu überlasten.

Was bedeuten die Kompromisse für Klimaschutz und Energiewende?

Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehen in dem Kompromiss im Vergleich zu den ersten Entwürfen eine zumindest wieder etwas entschärfte Ausgangslage für den Ausbau der Erneuerbaren. Trotzdem bleiben einige Kritikpunkte bestehen, genau wie die Sorge mancher, dass die beiden Gesetze das Tempo aus der Energiewende rausnehmen könnten.

Energieforscher Uwe Holzhammer von der Technischen Hochschule Ingolstadt beispielsweise hält es grundsätzlich für richtig, den Ausbau der Erneuerbaren Energien besser mit den Stromnetzen abzustimmen. Die EEG-Novelle beinhalte aber das Risiko, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für neue Projekte erheblich zu verändern. „Durch die Verlagerung des Netzengpassrisikos auf die Anlagenbetreiber steigen Investitionsunsicherheit und Finanzierungsrisiko“, so Holzhammer. Das könne dazu führen, dass regionale und bürgergetragene Projekte an Wettbewerbsfähigkeit verlieren oder gar nicht mehr realisiert werden könnten.

Die DIW-Ökonomin Claudia Kemfert kritisiert, dass die Folgen überlasteter oder zu langsam ausgebauter Stromnetze zunehmend auf die Betreiber von Wind- und Solaranlagen abgewälzt würden. Dabei fehle es dem Stromsystem an Speichern, flexiblen Verbrauchern und intelligenter Steuerung. „Vorhandene Netzkapazitäten werden deshalb vielerorts nicht optimal genutzt“, so Kemfert.

Für Energiewissenschaftler Michael Sterner von der OTH Regensburg ist die Abschwächung des Redispatch-Vorbehalts zentral. Dadurch blieben neue Wind- und Solarprojekte finanzierbar. Gleichzeitig fordert er, den Netzausbau an das Tempo der Erneuerbaren Energien anzupassen – und nicht umgekehrt. „Die Schildkröte muss so schnell werden wie der Hase – nicht der Hase im Schildkrötentempo krabbeln. Ohne verbindliches Monitoring und Mengenpfad bleibt zudem das Risiko, dass das 80-Prozent-Ziel von einer gesetzlichen Verpflichtung zur bloßen Willenserklärung wird.“

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