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Politik

CSD-Attentäter: IS-Flaggen, Dschihad-Lieder und kämpfende Cousins

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 29, 2026Keine Kommentare7 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 29.07.2026 • 18:55 Uhr

Der Attentäter von Berlin kam im Mai frei – ein Schöffengericht glaubte ihm, sich vom IS losgesagt zu haben. Doch Recherchen von NDR, WDR und SZ zeigen, wie verbunden Abdul B. mit der Terrormiliz war.

Von Von Jörg Diehl, NDR/WDR, Florian Flade und Roman Lehberger, WDR.

Der Paragraf 61 des Jugendgerichtsgesetzes ist die Vorschrift, über die das ganze Land gerade diskutiert. Auf dieser Grundlage konnte das Urteil gegen den späteren Attentäter vom Berliner Christopher Street Day (CSD) nicht vollstreckt werden, er kam im Mai vorerst frei.

Das Amtsgericht Tiergarten befand damals, Abdul B. habe sich in seinem Prozess von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) distanziert. Das Gericht sprach bei seiner Jugendhaftstrafe eine sogenannte Vorbewährung aus. Er sollte ein halbes Jahr unter Aufsicht eines Bewährungshelfers stehen. Erst dann sollte abschließend über die Bewährung entschieden werden.

Gut zwei Monate später raste Abdul B. in eine feiernde Menschenmenge und griff anschließend Passanten mit einem Messer an. Seither gilt die Nachsicht der Berliner Justiz in der aufgeregten politischen Debatte als der entscheidende Fehler im System, der einen Terroranschlag ermöglichte. Doch stimmt das?

„Ich will kämpfen und nicht nur rumsitzen“

NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung (SZ) haben intensiv zu dem Strafverfahren gegen Abdul B. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat recherchiert. Dabei entsteht das Bild eines Extremisten, der sich offenbar über Jahre mit dem Dschihad befasste, Terroristen in seiner Verwandtschaft nacheifern wollte und einem Kontakt beim IS schrieb: „Ich will kämpfen und nicht nur rumsitzen.“ Und der offenbar bis zuletzt an dieser Überzeugung festhielt.

Deutsche Sicherheitsbehörden hatten ihn schon früh auf dem Schirm. Sie berichten, dass Abdul B. bereits als Jugendlicher in Berlin als Extremist auffiel. Der Verfassungsschutz beobachtete, wie er als Mitglied einer jungen Salafistengruppe auf der Straße missionierte und einschlägige Moscheen besuchte.

Und auch die Justiz, die sich mit ihm immer wieder beschäftigte und im Mai entschied, ihn auf freien Fuß zu lassen, hatte tiefe Einblicke in viele Details seiner langjährigen Radikalisierung gewonnen. Sie kannte seine engen Bezüge in ein islamistisches Umfeld, wie die Recherchen zeigen.

Auch galt B., von seiner Familie in abgehörten Gesprächen liebevoll „Abudi“ genannt, schon früh als äußerst gewalttätig. Die Polizei protokollierte seine Auffälligkeiten. März 2019: Körperverletzung, September 2019: Körperverletzung, September 2019: Raub, September 2020: gefährliche Körperverletzung.

Libanon-Reise endet im Gefängnis

Abdul B. verbrachte seinen Sommerurlaub meist im Heimatland seiner Familie, dem Libanon. Nach der Trennung der Eltern häufig gemeinsam mit seinem Vater. Im vergangenen Jahr endete eine Reise in den Libanon für B. allerdings in einer rund sechs Quadratmeter großen Gefängniszelle.

Die dortigen Sicherheitsbehörden nahmen Abdul B. im Juli 2025 fest, weil der Verdacht bestand, dass er nach Syrien weiterreisen und sich dem IS anschließen wollte. In der Szene war er den Ermittlungen zufolge unter anderem bekannt als „Abu Muawiyah“ und „Abu Ibrahim al-Qahtani“.

Chats mit mutmaßlichen IS-Mitgliedern

Im Libanon wurde Abdul B. vernommen, der Militärgeheimdienst beschlagnahmte sein Handy und durchsuchte es nach Beweisen für seine Verbindungen zum IS. Die Informationen gelangten über den Bundesnachrichtendienst (BND) zum Landeskriminalamt (LKA) Berlin.

Insgesamt 32.167 Dateien befanden sich auf B.s iPhone, darunter zahlreiche Fotos und Videos mit IS-Propaganda – und verdächtige Chatnachrichten. So hatte B. in den Wochen vor seiner Festnahme im Juli offenbar mit mehreren Accounts kommuniziert, die er für IS- Mitglieder hielt.

Die Personen, mit denen B. chattete, nannten sich „Abu Alzubeir“ oder „Umm Talha“. Unter den Kontakten war auch ein Profil, das sich offenbar als Geschäftskonto tarnte und als „Bekleidung Einzel- und Großhandel“ auftrat. Immer wieder erkundigte sich B. ungeduldig, wie man ihn nach Syrien schleusen könne. Doch die mutmaßlichen IS-Kontakte wollten zunächst einmal wissen, was der Berliner zu bieten hatte.

„An welchen Waffen hast du gearbeitet?“, fragte eines der Profile am späten Abend des 15. Juli 2025. Abdul B. druckste herum. „Ich kenne das, aber nur wenig“, antwortete er. Erfahrung habe er allerdings mit „Jagdwaffen“. Nach mehreren Rückversicherungen erhielt B. schließlich die Nachricht, dass der IS ihn offenbar als Rekrut akzeptieren würde. „Du wurdest dem Bezirk Homs zugeordnet“, hieß es. Wenige Tage später nahmen libanesische Sicherheitskräfte B. fest.

Religiöse Gesänge auf TikTok gehört

Er habe vor einiger Zeit angefangen, Bücher über die sunnitische Konfession zu lesen, sagte B. damals seinen Vernehmern. Außerdem habe er auf TikTok in den vergangenen Monaten viele „Naschids“ gehört – religiöse Gesänge, mit denen auch der IS seinen Terror und seine „Märtyrer“ glorifiziert.

Vor allem aber, so schilderte es B. der Polizei im Libanon, habe er viel gelernt von einem Berliner „Scheich“ mit ägyptischen Wurzeln, mit dem er 2024 sogar eine Pilgerreise nach Mekka unternommen habe. Wie der Scheich habe er zunächst nach Mauretanien auswandern wollen, so B.

Dort aber wurde ihm Mitte Mai 2025 die Einreise verwehrt. Nur wenige Wochen später wollte er über den Libanon nach Syrien zum IS reisen. Deutsche Behörden sollen damals libanesischen Sicherheitskräften einen Tipp gegeben haben, der schließlich zu B.s Festnahme führte.

IS-Verbindungen in B.s Familie

Eine Verbindung zur Terrormiliz gab es bei B. sogar in der Familie: Zwei seiner Cousins sollen sich den Dschihadisten angeschlossen haben, einer wurde Ende 2015 im Irak getötet. Die Cousins sind die Söhne von Omar Bakri Mohammed, einem der bekanntesten Islamisten Großbritanniens. Eine enge Verwandte Abdul B.s war offenbar bis vor einigen Jahren mit dem Mann verheiratet, den die britische Presse als „Ayatollah von Tottenham“ betitelte.

Omar Bakri Mohammed soll als Hassprediger junge Muslime radikalisiert haben, er gehörte zu den führenden Köpfen islamistischer Gruppierungen in England. Im Libanon verbüßte der gebürtige Syrer bis 2023 eine Haftstrafe, inzwischen ist er wieder frei. Die Zeit berichtete zuerst über diese familiäre Verbindung.

Seine Cousins beim IS glorifizierte der spätere CSD-Attentäter Abdul B. geradezu: Von dem Vetter mit dem Kampfnamen „Abu Bilal al-Lubnani“, der Ende 2015 im Irak getötet wurde, fanden sich 106 Fotos auf seinem im Libanon beschlagnahmten Handy. B. nutzte das Konterfei des IS-Terroristen zudem in seinem WhatsApp-Status und als Hintergrundbild seines Computers.

LKA sah keine Anzeichen von „Unrechtsbewusstsein“

Nach drei Monaten Haft im Libanon kam Abdul B. im November 2025 wieder auf freien Fuß, reiste zurück nach Deutschland. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wurde er sofort verhaftet. Die LKA-Beamten beschlagnahmten auch die Handys der anwesenden Eltern.

Wie die anschließenden Analysen zeigten, hatte Abdul B. nach seiner Haftentlassung im Libanon zeitweise wohl das Telefon des Vaters genutzt und sich ein neues Propagandaheft des IS heruntergeladen. Auch das vermerkten die Ermittler. In der Gesamtschau sei bei Abdul B. Reue oder auch nur ein „Unrechtsbewusstsein“ nicht erkennbar, notierten sie.

Auffällig blieb B. auch in der Untersuchungshaft. Aus überwachten Gesprächen erfuhr das LKA, dass der Gefährder offenbar versuchte, Mitgefangene zu missionieren. Am 10. März schrieben die Beamten, B. sympathisiere weiter mit dem IS. Die Gefängnisleitung habe ihn vorübergehend sogar von anderen Inhaftierten getrennt, „weil eine negative Beeinflussung anderer Inhaftierter durch den Beschuldigten zu befürchten war“.

Das LKA kam zu einer eindeutigen Einschätzung: Schon als Jugendlicher habe Abdul B. versucht, seine Interessen mit Gewalt durchzusetzen. Man müsse damit rechnen, dass er das auch als IS-Anhänger versuchen werde.

Justiz rechtfertigt ihre Entscheidung

Diese Bewertung kannte auch die Kammer bei ihrer Entscheidung im Mai. Dennoch setzte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten Abdul B. auf freien Fuß. Eine Auflage: Er sollte an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.

Der Umstand, dass die Generalstaatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, zeige, dass der Sachverhalt „juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden kann“, teilte die Justiz am Mittwoch mit. Das Urteil sei jedoch „auf Grundlage der geltenden Rechtslage ergangen“.

Weiter hieß es: Die vorgebrachte Kritik sei „vielfach pauschal oder von wenig Faktenkenntnis geprägt“. Die Justiz mahnte hingegen an, dass keine voreiligen Schlüsse gezogen werden dürften, bevor die Hintergründe des Anschlages aufgeklärt seien.

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Dr. Heinrich Krämer
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