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Gefahr für die Demokratie: Mehrere AfD-Bewerber dürfen nicht bei Kommunalwahl kandidieren

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 29, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Gefahr für die DemokratieMehrere AfD-Bewerber dürfen nicht bei Kommunalwahl kandidieren

Der niedersächsische AfD-Vizechef Stephan Bothe ist unter den Betroffenen. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Verfassungsschutz in Niedersachsen stuft die AfD als rechtsextrem ein. Wahlausschüsse lassen mehrere Politiker der Partei nicht zur Kommunalwahl zu. Diese wollen sich dagegen wehren – doch das geht nicht so schnell.

Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft. Die Entscheidungen mussten bis Donnerstag fallen, da die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge endete.

Am Mittwoch lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

„Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses haben unter sorgfältiger und vertiefter Abwägung aller maßgeblicher Aspekte des konkreten Einzelfalls weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral in öffentlicher Sitzung entschieden, den Wahlvorschlag nicht zuzulassen“, teilte der Landkreis mit.

Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig.

Bothe erklärte in einer Stellungnahme, die Entscheidung nicht nachvollziehen zu können. „Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle“, so Bothe. „Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz machen aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund.“

Weitere AfD-Kandidaten betroffen

Wahlausschüsse entschieden zudem über die Bürgermeisterkandidaten Adrian Maxhuni in der Samtgemeinde Bersenbrück, Florian Meyer in der Samtgemeinde Fürstenau (beide Landkreis Osnabrück) und Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim).

Maxhuni wurde vom Wahlausschuss in Bersenbrück mit 4 zu 2 Stimmen zugelassen, es gab zudem eine Enthaltung. Auch der AfD-Bewerber Florian Meyer darf zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters in Fürstenau antreten. Der Wahlausschuss stimmte mit 4 zu 3 Stimmen für die Zulassung, wie eine Gemeindesprecherin sagte. Wie der NDR und das „Göttinger Tageblatt“ zudem übereinstimmend berichteten, wurde in Nörten-Hardenberg auch Reinhild Goes zugelassen. Eine offizielle Mitteilung der Kommune gab es zunächst nicht.

Neben Bothe waren zuvor bereits die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz. Auch der parteilose Eugen Nazarenus wurde in Weener in Ostfriesland wegen einer Nähe zur „Reichsbürger“-Szene von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen.

Die AfD wirft Behörden und Wahlausschüssen ein politisch motiviertes Vorgehen vor und kündigte rechtliche Schritte an. Entscheidungen über Nichtzulassungen können grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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