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Startseite»Nachrichten»Hüpfverbot im Ruhrstadion: „Ungeübten“ Stadionbesuchern droht übles Ende
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Hüpfverbot im Ruhrstadion: „Ungeübten“ Stadionbesuchern droht übles Ende

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 7, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Hüpfverbot im Ruhrstadion

„Ungeübten“ Stadionbesuchern droht übles Ende

Das Bochumer Ruhrstadion gehört zu den Schmuckkästchen im deutschen Fußball. Doch der Zahn der Zeit nagt heftig an ihm. Im Zuge von Umbauarbeiten wird nun eine Schwachstelle ausgemacht, die Folgen für die Fans des VfL hat.

Die Fans des Fußball-Zweitligisten VfL Bochum müssen bei Heimspielen des Klubs künftig auf der Osttribüne auf das gemeinsame Springen verzichten. Wie der Verein und die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mitteilten, gilt ab sofort in diesem Teil des Stadions ein sogenanntes „Hüpfverbot“.

Im Zuge der geplanten Modernisierungsmaßnahmen des Ruhrstadions sei das Schwingungsverhalten der Stehstufenelemente auf der Osttribüne „nochmals eingehend untersucht“ worden, hieß es in der Mitteilung. Dabei habe ein Ingenieurbüro festgestellt, dass bei bestimmten Bewegungen so starke Schwingungen auftreten, die vor allem bei „ungeübten“ Stadionbesuchern zu Unwohlsein führen könnten.

Die Tragfähigkeit der Tribüne sei laut Gutachten zwar gegeben, „aber durch gemeinsames, rhythmisches Hüpfen oder Springen, also synchronisierte Bewegungen vieler Menschen“, komme es zu einem sogenannten „Trampolineffekt“, der das Unwohlsein hervorrufen könne. Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) sei als Stadioneigentümerin per Verfügung dazu angehalten worden, diese Belastung künftig zu vermeiden, hieß es in der Erklärung.

Erhebliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen

Von der Bochumer Bauaufsichtsbehörde sei zunächst ein „Hüpfverbot“ für die Osttribüne als Alternative zur Sperrung festgelegt worden. Damit sind laut Klub ab der kommenden Partie gegen Arminia Bielefeld am Sonntag (13.30 Uhr/Sky und im Liveticker bei ntv.de) in den Blöcken N2, O, P und Q gemeinschaftliche, synchronisierte, rhythmische Hüpf- und Sprungbewegungen „strengstens untersagt“. Der Torjubel sei davon nicht betroffen, lediglich „choreographiertes Springen“. 

Bei Zuwiderhandlungen würden „sofort erhebliche Konsequenzen drohen“, bis hin zur kompletten Sperrung der Tribüne, die Bochumer appellierten daher „nachdrücklich“ an ihre Fans. „Der VfL bedauert die unumgänglichen Maßnahmen, ist aber erleichtert darüber, dass die Osttribüne bei Einhaltung des Hüpfverbots unter voller Auslastung genutzt werden kann“, hieß es von Seiten des Vereins. Die Sanierung dieses Bereichs sei bereits Bestandteil der Modernisierungsmaßnahme, sodass das Hüpfverbot mit Ende der geplanten Sanierungsarbeiten im Jahr 2028 aufgehoben werden könne.

Verwendete Quellen: ntv.de, tno/sid

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