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Leipzig und die Folgen: Kleine Drohnen, große Gefahr – was nun wichtig ist

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 6, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Leipzig und die FolgenKleine Drohnen, große Gefahr – was nun wichtig ist

06.08.2026, 15:20 Uhr Von Volker Petersen
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Antonow-Maschinen auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Sie könnten das Ziel der Sprengstoffdrohne gewesen sein. (Foto: picture alliance / Jochen Eckel)

Die Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen stellt eine neue Qualität dar, so sagt es nicht nur der Bundesinnenminister. Aber was deutet auf Russland hin? Warum gerade Leipzig? Und was kann man gegen solche Bedrohungen tun? Fragen und Antworten.

Wie gefährlich war die Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen?

Die Gefahr durch den Sprengstoff dürfte beträchtlich gewesen sein. Laut einem Bericht von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ handelt es sich um ein faustgroße Menge des hochexplosiven Plastiksprengstoffs Semtex. Die Platzierung zwischen zwei ukrainischen Frachtflugzeugen deutet darauf hin, dass diese das Ziel eines Anschlags gewesen sein könnten. Eine der beiden Maschinen soll mit Munition beladen gewesen sein. Ein Busfahrer entdeckte die Drohne und machte sie unschädlich. Es war sein Glück, dass der Zünder defekt war, sonst wäre sie womöglich detoniert. 

Eine zweite Drohne kollidierte mit einem Frachtflugzeug, das wegen des Zwischenfalls nicht in Leipzig landen konnte und durchgestartet war. Sie richtete aber nur geringen Schaden an. Inwiefern ein Zusammenhang besteht, ist unklar.

„Das hat eine neue Qualität“, sagte der Sicherheitsexperte Peter R. Neumann vom Kings College in London bei ntv. „Das war ganz offensichtlich ein Angriff, wo die Absicht bestand, nicht nur einen bestimmten Ort auszuspionieren, sondern tatsächlich auch Dinge zu zerstören, möglicherweise Menschen zu töten.“ Der Terrorismus-Experte Hans-Jakob Schindler wies bei ntv darauf hin, dass normale Passagiere nicht direkt gefährdet gewesen sein. Bei dem Angriff sei es darum gegangen, für Verunsicherung zu sorgen. 

Was bedeutet „hybride Bedrohung“?

Mit dem Begriff beschreiben Sicherheitsexperten die derzeitige Bedrohungslage. „Hybrid“ bedeutet so viel wie „gemischt“ oder „gebündelt“. Denn Deutschland und Europa sehen sich nicht mehr nur einer militärischen Gefahr durch Russland ausgesetzt. Andere, nicht-militärische Gefahren kommen hinzu. Dazu zählen Cyberattacken, Desinformationskampagnen im Netz und Angriffe auf die deutsche Infrastruktur – sei es auf die Energieinfrastruktur wie Gasleitungen und Stromtrassen oder die Verkehrsinfrastruktur wie Bahnanlagen oder eben Flughäfen. Als Urheber zählt meist Russland zu den Verdächtigen, im Bereich der Cyberangriffe aber auch China, Türkei und der Iran, wie es im Verfassungsschutzbericht heißt. 

„Ein hybrides Szenario ist nicht ein Terrorszenario, in dem es darum geht, möglichst viele zivile Tote zu verusachen“, sagte Schindler. Es gehe darum, Unsicherheit zu verursachen. Bundeskanzler Friedrich Merz bringt es auf die Formel: „Wir leben nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden.“ 

Was spricht für Russland als Urheber? Was dagegen? 

Mehrere Punkte für sprechen für Russland, wenn auch die Ermittlungen dazu gerade erst aufgenommen wurden. „Russland ist natürlich der Hauptverdächtige“, sagte Neumann bei ntv. „Sowohl Ziel als auch Methode passen dazu.“ Das Ziel, der Leipziger Flughafen, sei der Ort,über den die strategische Luftunterstützung der Ukraine laufe. „Das ist ein ganz wichtiges Drehkreuz.“ 

Es sei Russlands Methode, mit Drohnen für Gefahr zu sorgen. „Diese gefährlichen Drohnenüberflüge haben wir im Prinzip in Deutschland erst seit Februar 2022, also seit der russischen Invasion der Ukraine“, so der Experte. Beides hänge miteinander zusammen. „Obwohl man das nicht in jedem einzelnen Fall beweisen kann, ist es schon sehr, sehr wahrscheinlich, dass viele dieser Drohnenflüge von Russland initiiert wurden.“ 

Innenminister Alexander Dobrindt sagte am Mittwochabend, die Drohne sei sehr professionell präpariert worden, der Umgang mit Sprengstoff erfordere „ein hohes Maß an Technikerfahrung“. Er wollte sich aber nicht auf Russland als Urheber festlegen und warnte vor Spekulationen in diese Richtung. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz kritisierte ihn für diese Zurückhaltung. Er verwies darauf, dass die Sprengstoffdrohne neben ukrainischen Frachtflugzeugen gefunden worden sei. „Und ich finde, diese naheliegende These kann der Bundesinnenminister auch aussprechen“, sagte Notz. 

Der bislang spektakulärste Vorfall in dieser Hinsicht ereignete sich ebenfalls am Airport Leipzig/Halle. Ein Paket, das mit einem DHL-Flugzeug nach Litauen transportiert werden sollte, geriet im Juli 2024 in Brand. Nur weil das Flugzeug Verspätung hatte, ging es nicht während des Fluges in Flammen auf. Ein Gericht in Litauen kam zu dem Schluss, dass es sich dabei um eine russische Geheimdienstoperation gehandelt hat. 

Gegen Russland spricht dagegen nicht viel – allerdings gibt es so kurz nach dem Vorfall noch keine Beweise. Möglich wären auch Nachahmer oder ganz andere Hintergründe. Das werden die Ermittlungen zeigen. 

Was tut Deutschland gegen diese Gefahr? 

Anfang des Jahres gründeten Bund und Länder ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum mit Sitz in Berlin. „Behörden arbeiten hier Hand in Hand, Kompetenzen werden gebündelt, Lagebilder verzahnt. So erhöhen wir Tempo und Treffsicherheit im Kampf gegen hybride Bedrohungen, Sabotage und gezielte Provokationen“, ließ sich Dobrindt zum Start zitieren. Am Mittwochabend sagte er, das Abwehrzentrum sei auch im Fall Leipzig aktiv geworden. 

Ende des vergangenen Jahres stellte Dobrindt außerdem eine Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in den Dienst. Eine „hohe zweistellige Zahl“ von Beamten gehöre dazu, die auf eine dreistellige Zahl aufwachsen soll. Außerdem soll als dritte Säule ein Forschungszentrum zur sich rasant entwickelnden Drohnentechnik aufgebaut werden. 

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger zufolge soll die Drohnenabwehr an deutschen Flughäfen weiter ausgebaut werden: Acht Flugplätze sollen neue Systeme zur Drohnenerkennung bekommen. Denkbar seien unter anderem Störmaßnahmen oder spezielle Abwehrdrohnen, sagte der CDU-Politiker. Die Deutsche Flugsicherung arbeitet ebenfalls an Systemen zur Erkennung anfliegender Drohnen. 

Dem Luftverkehrsverband BDL zufolge wurde bereits damit begonnen, Technik zur Drohnenabwehr anzuschaffen. Mehrere der acht größten deutschen Flughäfen profitierten bereits davon, darunter der größte deutsche Airport in Frankfurt am Main. Welche Maßnahmen zur Drohnenabwehr ergriffen wurden, wollte BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang nicht sagen – aus Sicherheitsgründen. Zu den Flughäfen der kritischen Infrastruktur zählen Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, Köln-Bonn, Leipzig-Halle, München und Stuttgart. 

Am Flughafen Leipzig Halle/Leipzig gibt es offenbar bereits Sensoren zur Erkennung von Drohnen – die aber angeschlagen hätten, wie WDR, NDR und „Süddeutsche ZEitung“ aus einem Behördenbericht zitieren. 

Aus Sicht von Terrorexperte Neumann steht die Drohnenabwehr aber noch am Anfang: „Drohnenabwehr ist ein Thema über das seit Jahren gesprochen wird, immer wieder diskutiert wird, aber die Fähigkeiten der deutschen Behörden sind noch relativ gering.“ Schindler sagte, die Technik gebe es, „nur eben nicht in Deutschland“. Deutschland könne viel von der Ukraine und auch Israel lernen. 

Was lassen sich Drohnen bekämpfen? 

Laut Experte Schindler gibt es zwei Möglichkeiten, um Drohnen abzuwehren: Das Funksignal, mit dem sie gesteuert werden, stören oder die Drohnen vom Himmel zu holen – sei es durch Abschuss oder auch durch Netze. Abschüsse über dicht besiedelten Gebieten wie Deutschland sind riskant, da Trümmerteile auf Häuser fallen und für Menschen zur tödlichen Gefahr werden können. Ein Startup aus Hannover hat einen Laser entwickelt, um Drohnen vom Himmel zu holen.

Die Bundespolizei setzt darauf, Drohnen zu erkennen, Steuersignale zu stören sowie „physische Wirkmittel“, also beispielsweise Geschosse, und „Abfangdrohnen unterschiedlichsten Typs“ einzusetzen. 

Wie ist die Rechtslage? 

Verboten sind Drohnenüberflüge über Flugplätze und Flughäfen, Industrieanlagen, militärische Anlagen, Kraftwerke und Anlagen zur Energieverteilung, Gebäude von Verfassungsorganen des Bundes oder der Länder oder Liegenschaften der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren droht bei Zuwiderhandlung. 

Ende des vergangenen Jahres bekam die Bundespolizei neue Befugnisse. Dazu zählt beispielsweise die Erlaubnis, selbst Drohnen zur Drohnenabwehr einzusetzen. Im März dieses Jahres wurde außerdem das Luftverkehrsgesetz reformiert. Seitdem darf auch die Bundeswehr als letztes Mittel auch Drohnen abschießen, was vorher nicht erlaubt war. 

Sicherheitsexperte Neumann sieht weiteren Handlungsbedarf. Er fordert einen klareren rechtlichen Rahmen für die Drohnenabwehr. Es müsse besser geregelt sein, wer die Drohnen bekämpfen dürfe, ob das Bundespolizei oder Bundeswehr sei. Auch Grünen-Politiker von Notz hält „glasklare Zuständigkeiten“ für geboten. Die Bundespolizei müsse den Hut aufhaben. Das neue Luftsicherheitsgesetz habe seine Fraktion abgelehnt, weil es ein diffuses Zuständigkeitsnetz schaffe. 

Quelle: ntv.de

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Dr. Heinrich Krämer
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