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Millionenstrafe für Straßenbau-Kartell – n-tv.de

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 6, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Illegale PreisabsprachenStraßenbau-Unternehmen müssen Bußgeld in Millionenhöhe zahlen

Sechs Unternehmen spielten sich im Straßenbau über Jahre Aufträge im privaten und öffentlichen Raum zu und tauschten sich in einer Codesprache über Preise aus (Archivbild). (Foto: IMAGO/Jochen Tack)

Jahrelang spielen sich sechs Straßenbau-Unternehmen gegenseitig Aufträge zu. Sie schreiben in Geheimsprache und treffen sich monatlich, mutmaßlich in Kassel. Nun verhängt das Bundeskartellamt Geldbußen in Millionenhöhe.

Wegen verbotener Absprachen bei der Reparatur von Straßen in ganz Deutschland hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Millionenhöhe verhängt. Wie die Bonner Behörde mitteilte, richten sich die Bußgelder in Höhe von insgesamt 60,3 Millionen Euro gegen sechs Unternehmen aus dem Bereich „Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise“ (DSK). Damit werden Straßen und andere Asphaltflächen saniert.

„Die führenden DSK-Anbieter in Deutschland haben sich über viele Jahre zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand gegenseitig zugespielt“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Unternehmen hätten sich den Markt aufgeteilt und dies durch Schutzangebote abgesichert. Das Kartell betraf „einen wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit letztlich Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden als Träger der Straßenbaulast“.

An den Absprachen beteiligt waren laut Kartellamt die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH, Bitunova GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH, Alles für den Bau GmbH sowie die zum selben Unternehmen gehörende Otto Alte-Teigeler GmbH.

Preise wurden in Geheimsprache kommuniziert

Die Unternehmen stimmten sich laut Kartellamt regelmäßig über Ausschreibungen ab und trafen sich im Frühjahr und Sommer auch ungefähr monatlich an einem zentralen Ort – „sehr häufig in Kassel“. Bei Bedarf seien Preisvorgaben zusätzlich telefonisch, per E-Mail oder mit Messengern mitgeteilt worden, „meistens unter Verwendung einer Codesprache“.

Die Preise seien verschlüsselt kommuniziert worden – etwa „als Meter-, Kilometerangabe, Wurst- oder Bierpreis, Sponsorenbetrag, Anzahl von Teilnehmern oder als Preis für ein Hotelzimmer oder für Events (Fußball, Karneval)“, erklärte das Kartellamt. Die Verstöße betrafen demnach „eine Vielzahl von Ausschreibungen und Aufträgen von öffentlichen Auftraggebern im gesamten Bundesgebiet sowie privater Auftraggeber wie Betreibern von Flughäfen, Häfen und Autoteststrecken“.

Im September 2019 hätten die Beteiligten die Absprachen beendet, teilte die Bonner Behörde weiter mit. Einige der beteiligten Unternehmen kooperierten demnach mit dem Bundeskartellamt im Rahmen des Kronzeugenprogramms. Diese Kooperation sei bußgeldmindernd berücksichtigt worden.

Quelle: ntv.de, kaz/AFP

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