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Startseite»Nachrichten»Nach Schlappe vor Supreme Court: Trump versucht erneut, Geburtsrecht einzuschränken
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Nach Schlappe vor Supreme Court: Trump versucht erneut, Geburtsrecht einzuschränken

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Nach Schlappe vor Supreme Court Trump versucht erneut, Geburtsrecht einzuschränken

Trump und Vize-Stabschef Miller. (Foto: REUTERS)

Kinder, die in den USA geboren werden, erhalten automatisch die US-Staatsbürgerschaft, so ist es in der Verfassung festgelegt. Trumps erster Versuch, die Regel abzuschaffen, scheiterte am Supreme Court. Jetzt unternimmt er einen neuen Anlauf.

Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gericht versucht Präsident Donald Trump erneut, das US-Geburtsrecht bestimmter Gruppen einzuschränken. Neugeborenen, deren Mütter ausschließlich für die Geburt in die USA reisen, soll künftig nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft zugesprochen werden. Trump unterzeichnete ein entsprechendes Dekret, mit dem gegen „Geburtstourismus“ vorgegangen werden soll. Gegen Trumps Vorhaben könnte es erneut Klagen geben.

Vize-Stabschef Stephen Miller sagte, es gebe Menschen, die unter dem Vorwand eines Disneyland-Besuchs einreisen würden. Doch der eigentliche Grund sei, in den Vereinigten Staaten ein Kind zur Welt zu bringen, damit es automatisch US-Staatsbürger wird. Wie genau die US-Regierung im Einzelfall herausfinden will, zu welchem Zweck jemand in die USA einreist, ist unklar. Schon in seiner ersten Amtszeit hatte Trump eine Regelung erlassen, wonach es verboten ist, Touristen- und Geschäftsvisa zu nutzen, wenn das Hauptziel ist, die US-Staatsbürgerschaft für ein Neugeborenes zu erlangen. Bei Verstößen droht eine Anzeige wegen Betrugs.

Kein Geburtsrecht für Diplomaten

Trump unterzeichnete in dem Zusammenhang nun weitere Dekrete. Demnach darf die US-Regierung Menschen die US-Staatsbürgerschaft nachträglich aberkennen, wenn sie unter vorgetäuschten Tatsachen erlangt wurde.

Außerdem hält die US-Regierung fest, dass eine Staatsbürgerschaft nicht zuerkannt werden muss, wenn beide Elternteile nicht US-Bürger sind und darüber hinaus auf sie einer der folgenden Fälle zutrifft – eine Auswahl:

  • Mitglied einer als terroristisch eingestuften Organisation

  • Botschafter, Angestellte einer Botschaft und eines Konsulats im Ausland, oder Personen, die für eine ausländische Regierung arbeiten

  • Geburt in einem US-Territorium, in denen die Staatsbürgerschaft nicht durch Bundesgesetz verliehen wird. Außengebiete sind zum Beispiel Puerto Rico, Guam und den Amerikanischen Jungferninseln.

Trump nennt Supreme-Court-Urteil „unfair“

Ende Juni hatte Trump vor dem Obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert. Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten. Trump bezeichnete die Entscheidung am Donnerstag als „sehr unglücklich“ und „unfair“.

Basis für das US-Geburtsrecht ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.“ Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantiert seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft. Die Richterinnen und Richter bestätigten diese Praxis mit ihrem Urteil. 

Sie begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien „nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger“. Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie „rechtmäßig“ oder „vorübergehend“, auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – „aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.“

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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