Sollte das Grundgesetz ergänzt werden, damit queere Personen in Deutschland besser geschützt sind? Unionsfraktionschef Frei meint: nein. Jetzt reagierte die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman mit einer klaren Forderung.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine Bundestagsabstimmung für eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz queerer Menschen gefordert. Sie seien im Nationalsozialismus systematisch ermordet worden – und würden dennoch bis heute nicht in der Verfassung geschützt, sagte Ataman den Funke-Zeitungen. „Das Grundgesetz muss ergänzt werden, damit Artikel drei explizit alle Gruppen schützt, die von Extremisten angegriffen werden.“
Ataman zeigte sich überzeugt, „dass bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang“ eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten klar für den Schutz queerer Menschen in Deutschland stimmen würde. Wer in diesem Kontext von einer „Überfrachtung“ des Grundgesetzes spreche, ignoriere „die reale Diskriminierung und erklärt das Schutzbedürfnis queerer Menschen für zweitrangig“.
Ataman fordert „mehr als nur Lippenbekenntnisse“
Sie reagierte damit auf eine Äußerung von Unionsfraktionschef Thorsten Frei. Er hatte sich am Wochenende gegen ein Verbot von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität im Grundgesetz ausgesprochen. Er könne den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt verstehen, halte ihn aber nicht für notwendig. „Das würde unsere Verfassung überfrachten“, sagte Frei.
Aus vielen Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sei bekannt, dass Menschen „tagtäglich wegen ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität harte Diskriminierung erleben“, hob die Beauftragte nun hervor. Die Menschen würden nach dem Anschlag auf den Berliner CSD „mehr als nur Lippenbekenntnisse“ verdienen“.
Es ist höchste Zeit, die Rechte und die Sicherheit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) wirksam zu stärken.
Lange Diskussion über Grundgesetzänderung
Über die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel drei Grundgesetz wird seit Jahren diskutiert. Dieser beinhaltet bereits eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote – etwa wegen Geschlechts, Ethnie, Sprache, Herkunft oder Glaube.
Ende September vergangenen Jahres hatte auch der Bundesrat eine entsprechende Änderung gefordert und legte dafür dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor. Nötig wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Parlamentskammern. Die Bundesregierung nahm den Ländervorstoß „zur Kenntnis“, verwies aber darauf, dass der Bundestag entscheiden müsse, ob der Vorschlag beschlossen werden solle. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung sprachen sich nach dem CSD-Anschlag SPD, Grüne und Linke aus.
