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Startseite»Politik»Bundesregierung will „begleitetes Trinken“ für Jugendliche verbieten
Politik

Bundesregierung will „begleitetes Trinken“ für Jugendliche verbieten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 12, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 12.08.2026 • 13:52 Uhr

In Deutschland muss man mindestens 16 sein, um Alkohol trinken zu dürfen. Bislang gilt aber eine Ausnahme: Sind Erziehungsberechtigte dabei, dürfen auch 14- und 15-Jährige zu Bier oder Wein greifen. Das soll sich ändern.

Ein Glas Sekt für den Enkel bei Opas rundem Geburtstag oder auch ein Bier bei der Jugendweihe – über Generationen war das üblich. Doch die Gefahren durch die Droge Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Nun reagiert auch der Gesetzgeber: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das sogenanntes begleitete Trinken von 14- und 15-Jährigen unter Aufsicht von Erwachsenen verbietet.

Das Kabinett billigte damit einen entsprechenden Vorschlag von Familienministerin Karin Prien von der CDU. Als Nächstes berät der Bundestag darüber.

„Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen“, heißt es im Entwurf. Die Ausnahme schwäche den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und stehe in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention, begründet die Ministerin ihren Vorschlag weiter.

Grundsätzlich gilt Altersgrenze von 16 Jahren

Grundsätzlich gilt bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren für den öffentlichen Konsum und Kauf von Bier, Wein, Sekt oder daraus hergestellten Mischgetränken. Ausnahme ist bisher, wenn „Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden“, heißt es im Jugenschutzgesetz – also etwa von den Eltern. Andere alkoholische Getränke wie etwa Schnaps dürfen ohnehin nur an Erwachsene verkauft oder von ihnen konsumiert werden.

Wegen der Suchtgefahren hatten sich die Gesundheitsminister der Länder schon vergangenes Jahr für ein Verbot ausgesprochen, der Bundesrat startete eine entsprechende Initiative. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, sprach sich dafür aus.

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