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Startseite»Nachrichten»Verstoß gegen Aufsichtspflicht?: Ermittlungen gegen Eltern der im Pool ertrunkenen Dreijährigen
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Verstoß gegen Aufsichtspflicht?: Ermittlungen gegen Eltern der im Pool ertrunkenen Dreijährigen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Verstoß gegen Aufsichtspflicht?Ermittlungen gegen Eltern der im Pool ertrunkenen Dreijährigen

Das Haus der Familie wurde durchsucht. (Foto: picture alliance/dpa/NEWS & ART)

Der Tod einer Dreijährigen in Schleswig-Holstein gibt Rätsel auf. Obwohl die Polizei einen Pool mehrmals abgesucht haben will, wird das Mädchen erst später tot darin entdeckt. Wie es zu dem tragischen Vorfall kommen konnte, ist unklar. Möglicherweise haben die Eltern nicht ausreichend aufgepasst.

Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens im Pool des elterlichen Gartens wird jetzt gegen die Eltern ermittelt. Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung durch unterlassene Hilfeleistung, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass ein Verstoß gegen Aufsichts- und weitere Sorgfaltspflichten zum Ertrinkungstod des Kindes geführt haben könnte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel habe das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für das Haus in Preetz erlassen, den Einsatzkräfte der Polizeidirektion Kiel seit dem Mittag vollstrecken. Unter anderem sollen Beweismittel sichergestellt werden.

Die Obduktion hatte ergeben, dass das Kleinkind ertrunken war. Zuvor war es aus einem Pool auf dem elterlichen Grundstück geborgen worden. Für Verwirrung hatte der Umstand gesorgt, dass das Mädchen erst am Vormittag des 6. August in dem Pool entdeckt wurde. Dabei hatten Einsatzkräfte am Vortag gegen 14 Uhr erstmals die Wohnung und das Grundstück durchsucht. Dabei war aber nur eine oberflächliche Sichtprüfung durchgeführt worden, hatte die Polizei mitgeteilt.

Die Polizei geht davon aus, dass das Kind unmittelbar nach seinem Verschwinden in den Pool gefallen und bei Beginn der polizeilichen Suchmaßnahmen bereits ertrunken war. Das vermisste Mädchen war nach Angaben einer Polizeisprecherin autistisch sowie seh- und höreingeschränkt. Die Eltern hatten es am 5. August als vermisst gemeldet. Der Fall wird auch den Innenausschuss des Landtags beschäftigen.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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