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Betrugsmaschen

Sven Schulze: Kann er die Wahl in Sachsen-Anhalt wirklich verhindern?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 4, 2026Keine Kommentare9 Minuten Lesezeit
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Zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kursiert ein YouTube-Video, das mit einer drastischen Ankündigung wirbt. Über Bildern von Friedrich Merz, Sven Schulze und Ulrich Siegmund steht: „Schock Ankündigung: ‚Es wird keine Wahl geben‘“. Der Sprecher kündigt in der Anmoderation den größten Wahlskandal seit „Ende des Zweiten Weltkriegs“ an. Es gebe einen Plan, „die Wahl zu blockieren“, den Wählerwillen zu „hintertreiben“ und Siegmund „auszuschließen“. Veröffentlicht wurde das Video am 31. August; gemeint ist erkennbar die Landtagswahl am 6. September.

Zur Einordnung: Sven Schulze (CDU) ist seit dem 28. Januar 2026 Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Er folgte auf Reiner Haseloff, der vorzeitig zurücktrat, und tritt am 6. September als Spitzenkandidat seiner Partei an. Ulrich Siegmund ist der Spitzenkandidat der AfD. Das Video dreht sich also um die Frage, ob der amtierende Regierungschef nach der Wahl im Amt bleibt – und genau da entscheidet sich, was Schulzes Zitat bedeutet.

Das Video ist nicht der einzige Ort, an dem das Zitat verkürzt kursiert. Am 1. September, einen Tag nach dem Video, schrieb der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke in seinem Telegram-Kanal mit rund 49.000 Abonnenten, die CDU sei „fest entschlossen, den Wählerwillen zu ignorieren“; Schulze könne nach einer Abwahl „einfach kommissarisch weiterregieren“. Als Beleg zitierte er Schulze aus der Lanz-Sendung so: „Ich bin sicher, es wird erst mal gar keine Wahl geben.“ In dieser Fassung fehlen die Wörter „des Ministerpräsidenten“ und „wahrscheinlich“, aus „ziemlich sicher“ wird „sicher“, und das „gar“ hat Schulze nicht gesagt. Im weiteren Text bezieht Höcke die Aussage allerdings selbst auf die Regierungsbildung nach der Wahl, nicht auf die Landtagswahl am 6. September.

Telegram-Beitrag von Björn Höcke vom 1. September 2026 mit dem Zitat „Ich bin sicher, es wird erst mal gar keine Wahl geben“, zugeschrieben Sven Schulze bei Markus Lanz. Das Zitat ist rot markiert.
Der zweite Teil des Höcke-Beitrags. Rot markiert: das veränderte Zitat. Im Original sprach Schulze von „keine Wahl des Ministerpräsidenten“. Screenshot: Mimikama

CORRECTIV hat das Video heute, am 4. September, geprüft. Wir haben die Verfassungsartikel, um die es dabei geht, zusätzlich selbst nachgelesen. Das Ergebnis: Das zentrale Zitat existiert. Es handelt nur von etwas anderem, als das Video behauptet.

Ein Wort, zwei völlig verschiedene Wahlen

Der Satz, auf dem das Video aufbaut, fiel laut CORRECTIV am 7. Juli in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. Schulze erklärte dort, er werde sich nicht mit Stimmen der AfD oder der Linken zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Wörtlich sagte er: „Also ich bin ziemlich sicher, wenn es zu einer solchen Situation kommen würde, dass es aus der Mitte keine Mehrheit gibt, dann wird es wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum erstmal keine Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt geben.“

Der entscheidende Teil steht mitten im Satz: „Wahl des Ministerpräsidenten“. Das ist nicht die Landtagswahl, bei der die Bevölkerung am Sonntag abstimmt. Es ist die Abstimmung, die anschließend im neu gewählten Landtag stattfindet, wenn die Abgeordneten die Regierungsspitze bestimmen. Das Video lässt diese Unterscheidung weg. Wer nur Vorschaubild und Anmoderation sieht, muss glauben, die Landtagswahl selbst stehe auf der Kippe. Dass es tatsächlich um die Regierungsbildung geht, wird laut CORRECTIV erst gegen Minute neun erkennbar, als ein Artikel der Berliner Zeitung vom 8. Juli eingeblendet wird.

Landtagswahl und Ministerpräsidentenwahl

Das Video vermischt beides. Die Landesverfassung regelt beides getrennt.

Landtagswahl – 6. September

Die Bevölkerung wählt die Abgeordneten.

  • Frei, gleich, allgemein, geheim, unmittelbar (Artikel 42)
  • Der neue Landtag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten (Artikel 45)
  • Mit dem Zusammentritt endet die alte Wahlperiode (Artikel 43)
  • Kein Artikel gibt der Landesregierung ein Mitspracherecht dazu

Ministerpräsidentenwahl – danach

Die Abgeordneten wählen die Regierungsspitze.

  • Ohne Aussprache, in geheimer Abstimmung (Artikel 65)
  • Braucht eine Mehrheit im Landtag
  • Bis dahin führt die alte Regierung die Geschäfte – sie ist dazu verpflichtet (Artikel 71)
  • Nur auf diese Wahl bezog sich Schulzes Satz

Ein amtierender Ministerpräsident kann die Landtagswahl weder absagen noch ihr Ergebnis aufheben. Die Verfassung sieht dafür keinen Weg vor.

Was die Verfassung tatsächlich vorschreibt

Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist öffentlich, und die relevanten Stellen sind kurz. Artikel 45 verlangt, dass der neu gewählte Landtag spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammenkommt. Mit diesem Zusammentritt endet nach Artikel 43 die Wahlperiode des alten Landtags und nach Artikel 71 auch das Amt der bisherigen Landesregierung. Derselbe Artikel 71 verpflichtet den Ministerpräsidenten allerdings, die Geschäfte bis zur Amtsübernahme durch den Nachfolger weiterzuführen. Bis zu dieser ersten Sitzung ist Schulze regulär im Amt; danach führt er die Geschäfte, bis ein Nachfolger gewählt ist. Beides ist keine Entscheidung, die er trifft. Es ist eine Vorgabe der Verfassung.

Wie der neue Ministerpräsident gewählt wird, regelt Artikel 65. Auch das haben wir im Verfassungstext nachgelesen, denn genau hier liegt der Punkt, den das Video ausnutzt.

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So läuft die Wahl des Ministerpräsidenten

Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung – von uns im Originaltext nachgelesen.

Wichtig: Wann der erste Wahlgang stattfinden muss, legt die Verfassung nicht fest. Diese Lücke ist der reale Kern der politischen Debatte – sie betrifft aber die Regierungsbildung, nicht die Landtagswahl.

1

Erster Wahlgang

Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit aller Mitglieder des Landtags erhält.

2

Zweiter Wahlgang

Kommt keine Mehrheit zustande, findet innerhalb von sieben Tagen ein neuer Wahlgang statt.

3

Neuwahl-Frage

Scheitert auch das, beschließt der Landtag innerhalb weiterer vierzehn Tage, ob die Wahlperiode vorzeitig beendet wird – also eine neue Landtagswahl.

4

Weiterer Wahlgang

Lehnt der Landtag die Neuwahl ab, folgt unverzüglich ein weiterer Wahlgang. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

Sobald das Verfahren läuft, sind die Fristen eng. Offen ist nur der Zeitpunkt des Starts.

Der wahre Kern: eine fehlende Frist

Was das Video als Skandal verkauft, ist eine verfassungsrechtliche Besonderheit, die tatsächlich existiert und öffentlich diskutiert wird. Seit einer Verfassungsreform im Jahr 2020 gibt es in Sachsen-Anhalt keine Frist mehr, bis wann nach der Landtagswahl der erste Wahlgang zur Ministerpräsidentenwahl stattfinden muss. Das schreiben laut CORRECTIV der Rechtswissenschaftler Robert Böttner sowie eine Gruppe um Sven Siefken auf dem Verfassungsblog. Die Verfassung sagt nur noch, dass der Ministerpräsident „vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt“ wird.

Darauf spielte Schulze bei Lanz an. Wenn sich im neuen Landtag keine Mehrheit findet, die ihn oder jemand anderen wählt, kann es dauern, bis überhaupt ein Wahlgang angesetzt wird. Das ist eine reale politische Frage, über die man streiten kann. Sie hat aber nichts damit zu tun, ob am 6. September gewählt wird, ob das Ergebnis gilt oder ob irgendjemand „ausgeschlossen“ werden könnte.

Erster Teil des Telegram-Beitrags von Björn Höcke vom 1. September 2026: Die CDU sei entschlossen, den Wählerwillen zu ignorieren; Schulze könne kommissarisch weiterregieren, weil es seit 2020 keine Frist mehr für die Wahl des Ministerpräsidenten gebe.
Der erste Teil des Höcke-Beitrags. Die fehlende Frist gibt es – sie steht allerdings in der Landesverfassung, nicht in der Geschäftsordnung. Screenshot: Mimikama

Kann ein Ministerpräsident die Wahl im Landtag verhindern?

Das Video suggeriert, Schulze könne sich einfach weigern, die Macht abzugeben. Dazu müsste er verhindern, dass die Ministerpräsidentenwahl auf die Tagesordnung des Landtags kommt. Genau das kann er nicht. CORRECTIV hat die Geschäftsordnung des Landtags ausgewertet: Die Tagesordnung stellt üblicherweise der Ältestenrat auf, in dem alle Fraktionen nach ihrer Stärke vertreten sind – die AfD, die bereits im Landtag sitzt, also ebenfalls. Jede Fraktion kann dort einen Tagesordnungspunkt vorschlagen. Zusätzlich kann jede Fraktion vor einer Sitzung beantragen, einen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen; darüber entscheidet das Plenum mit einfacher Mehrheit.

Der amtierende Ministerpräsident ist in diesem Verfahren gar nicht vorgesehen. Ob die Wahl seines Nachfolgers stattfindet, entscheiden die Abgeordneten, nicht die Regierung.

Was Schulze am 31. August sagte

Am selben Tag, an dem das Video erschien, wurde Schulze im Spiegel-Interview mit seiner Lanz-Aussage konfrontiert. Der Journalist Markus Feldenkirchen wollte wissen, ob er weiterhin die Position vertrete, dass es ohne Mehrheit „aus der Mitte“ längere Zeit keine Wahl geben könne. Laut CORRECTIV antwortete Schulze: „Ich möchte, dass möglichst schnell im Landtag der Ministerpräsident gewählt wird. Weil das ist eine Landtagswahl, die Menschen stimmen ab und danach wählt man auch den Ministerpräsidenten.“ Und weiter: „Ich habe überhaupt nicht vor, längere Zeit weiter im Amt zu sein und ich möchte, dass der Ministerpräsident gewählt wird und ich möchte dort wieder zur Wahl antreten und möchte dort im Landtag gewählt werden. Fakt ist aber auch, es braucht am Ende eine Mehrheit.“

Ob man diese Haltung teilt oder nicht, ist eine politische Frage. Für den Faktencheck zählt: Von einer Absage, Blockade oder Nichtanerkennung der Landtagswahl hat Schulze weder im Juli noch im August gesprochen.

Was im Video sonst noch behauptet wird

Ohne Zusammenhang zur Wahl stellt das Video eine zweite Behauptung auf: Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ermögliche „Bürgergeld für Mörder, Vergewaltiger und Terroristen, die per Haftbefehl gesucht werden“. CORRECTIV hat auch das geprüft. Hintergrund ist ein Reformpaket, das Union und SPD am 1. Juli beschlossen haben und das unter anderem den Datenabgleich zwischen Jobcentern und Sicherheitsbehörden ermöglichen soll. Bislang verhindern Datenschutzvorkehrungen, dass Personen mit offenem Haftbefehl automatisch auffallen. Unionsfraktionsvize Günter Krings warf dem Arbeitsministerium in der Rheinischen Post vor, einen bis Ende Juli zugesagten Aktionsplan nicht vorgelegt zu haben; das Ministerium verwies auf laufende Abstimmung mit dem Innenministerium und eine Gesetzgebung bis Ende 2026. Beide Regierungsparteien wollen also genau das verhindern, was das Video der Ministerin unterstellt. Die Darstellung, Bas wolle Kriminellen diese Leistungen weiterhin ermöglichen, ist laut CORRECTIV falsch.

Auch die Zahlen sind verzerrt. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen waren zum Stichtag 1. Juli 2026 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen ausgeschrieben, was 148.311 Personen entspricht. Etwas mehr als 15.000 dieser Fahndungen betreffen Gewalttaten. Die „über 100.000“ Gesuchten aus dem Video sind also nicht überwiegend „Mörder“ oder „Terroristen“, und die Zahl ist eine Momentaufnahme: Haftbefehle werden täglich vollstreckt und neu ausgeschrieben. Wie viele dieser Personen tatsächlich Grundsicherung beziehen, geht aus den vorliegenden Zahlen nicht hervor.

Zum Mitnehmen

Drei Fragen, wenn ein Zitat zum Skandal wird

  • Wovon ist im Zitat die Rede?„Keine Wahl“ und „keine Wahl des Ministerpräsidenten“ sind zwei verschiedene Sätze.
  • Wer entscheidet das laut Gesetz?Oft steht die Antwort in einem kurzen, öffentlichen Verfassungsartikel.
  • Was hat die Person seither gesagt?Ein Zitat aus dem Juli ersetzt nicht die Aussage vom August.
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Dr. Heinrich Krämer
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