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Startseite»Politik»Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus
Politik

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerApril 29, 2026Aktualisiert:April 29, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 29.04.2026 • 08:59 Uhr

Der Plan für die Gesundheitsreform hätte gut werden können – fair und ausgewogen. Doch nun nimmt sich der Bund in einer alten Streitfrage wohl weiter aus der Verantwortung.

Ein Kommentar von Peter Mücke, NDR Info

66 Empfehlungen hat eine Expertenkommission für Einsparungen im Gesundheitswesen erarbeitet. 66 konkrete Vorschläge, die so ziemlich jeden im System treffen würden. Und insofern eine ausgewogene Reform hätten sein können, wenn sich Gesundheitsministerin Nina Warken denn an die Empfehlungen ihrer Expertenkommission halten würde.

Doch der Gesetzentwurf aus ihrem Haus zeigt, dass sie offenbar den Konflikt mit den besonders unangenehmen, weil gut organisierten und entsprechend lauten Gruppen im Gesundheitssystem scheut. Statt sich mit Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen anzulegen, geht die CDU-Politikern den Weg des geringeren Widerstandes.

Versicherte sollen weiter belastet werden

Und das heißt: Es sollen vor allem die gesetzlich Versicherten weiter belastet werden – durch höhere Zuzahlungen, die Einschränkung der Familienversicherung und eine höhere Beitragsbemessungsgrenze. Und schlimmer noch: Eine mögliche Entlastung wurde gestrichen. Eine Kernforderung der Expertenkommission war es, dass endlich der Bund die Krankenversicherungskosten für die Empfänger von Bürgergeld – früher Hartz IV, künftig Grundsicherung – übernehmen soll.

Seit Jahren beklagen die gesetzlichen Krankenkassen zu Recht, dass sie hier die Hauptlast tragen müssen. Der Staat zahlt lediglich 144 Euro pro Kopf – eine willkürlich festgelegte Summe. Eine Studie des IGES-Instituts kam 2022 zu dem Schluss, dass eine kostendeckende Pauschale für die Krankenversicherung bei 311 Euro liegen müsste. Aktuelle Schätzungen gehen von bis zu 400 Euro aus.

Die Differenz muss allein von den gesetzlich Krankenversicherten finanziert werden. Mehr als zwölf Milliarden Euro sind das im Jahr. Würde der Bund die Kosten übernehmen, könnte der Beitragssatz auf einen Schlag um 0,6 Prozentpunkte gesenkt werden. Eine massive Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – und damit auch eine Senkung der vielbeklagten hohen Lohnebenkosten in Deutschland.

Eine Frage der Gerechtigkeit

Vor allem aber wäre die Übernahme der Krankenversicherungskosten für Bürgergeldempfänger eine ordnungspolitische Notwendigkeit: Denn natürlich macht es einen Unterschied, ob das Geld allein aus Sozialbeiträgen oder aus Steuern kommt. Steuern zahlt jeder, auch privat Krankenversicherte. Zudem würden auch die Einnahmen aus anderen Steuerarten herangezogen.

Im bisherigen System werden vor allem kleinere und mittlere Einkommen belastet: Pflichtversicherte. Gutverdiener, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, profitieren von der Beitragsbemessungsgrenze, die die Beitragshöhe kappt. Bei der Steuer ist es umgekehrt: Der Steuersatz steigt, je höher das Einkommen ist.

Es wäre also auch eine Frage der Gerechtigkeit, die Krankenversicherungskosten für Bürgergeldempfänger auf alle umzulegen. Eigentlich ein klassisches SPD-Thema – sollte man meinen. Wäre der SPD-Co-Vorsitzende Lars Klingbeil nicht gleichzeitig auch Finanzminister. Und als solcher will er von einer Steuerfinanzierung nichts wissen.

Redaktioneller Hinweis

Kommentare geben grundsätzlich die Meinung des jeweiligen Autors oder der jeweiligen Autorin wieder und nicht die der Redaktion.

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