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Politik

„Rente mit 63“: Wer sie nutzt – und wer sich darum streitet

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 5, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 05.08.2026 • 05:03 Uhr

Die Abschaffung der „Rente mit 63“ gilt als ein entscheidender Baustein der Rentenreform der Bundesregierung. Doch der Widerstand dagegen wird lauter. Wer profitiert eigentlich von der Frühverrentung? Und wer will daran festhalten?

Die Ausgangslage

Immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler, eine steigende Lebenserwartung und ein Rentensystem, dessen Finanzierung schon jetzt jährlich mit vielen Milliarden Euro vom Bund bezuschusst werden muss: Das ist die nicht wirklich neue Ausgangslage, die die Bundesregierung zum Handeln zwingt. Sie will die Rente nun reformieren und sich dabei an den Empfehlungen der von ihr eingesetzten Rentenkommission orientieren.

Die Experten legten 33 Vorschläge vor – und einer wird besonders heftig debattiert. Es geht um die geforderte Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – in der Debatte immer „Rente mit 63“ genannt, obwohl das faktisch nicht mehr zutrifft. Die Bundesregierung hatte kurz nach dem Bekanntwerden der Pläne verkündet, sie wolle die Vorschläge der Kommission in Gänze umsetzen. Nun gibt es massiven Gegenwind, besonders aus den Bundesländern. Das könnte für die Bundesregierung ungemütlich werden, denn das Rentenpaket muss auch durch den Bundesrat.

Wer will die „Rente mit 63“ halten?

Sieben der 16 Ministerpräsidenten sind mittlerweile gegen die geplante Abschaffung der Frühverrentung, darunter die fünf ostdeutschen Regierungschefs Manuela Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern (SPD), Michael Kretschmer (CDU/Sachsen), Mario Voigt (CDU/Thüringen) und Sven Schulze (CDU/Sachsen-Anhalt) sowie Dietmar Woidke (SPD/Brandenburg). Sie verweisen in der Debatte auf regionale Unterschiede. Gerade in Ostdeutschland gebe es sehr viele Menschen, die auf 45 und mehr Berufsjahre kommen und die keine Rücklagen für das Alter aufgebaut hätten. Diese Menschen seien auf eine abschlagsfreie Rente angewiesen.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund argumentiert ähnlich: Wer 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge gezahlt habe, dürfe am Ende seines Erwerbslebens nicht noch mit Rentenkürzungen bestraft werden. Diese Regelung sei wichtig gerade in Berufen, bei denen schwer körperlich gearbeitet werde oder die psychisch belastend seien.

Inzwischen haben sich auch Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) und ihr Amtskollege aus Bremen, Andreas Bovenschulte (SPD) für eine Beibehaltung ausgesprochen. Für eine Blockade der Rentenpläne im Bundesrat würden 35 Stimmen benötigt. Dazu käme es bisher nicht. Die sieben Länder kommen auf 25 der 69 Bundesratsstimmen.

Wer ist für die Abschaffung?

Für ein Aus der „Rente mit 63“ haben sich zuletzt CSU-Chef Markus Söder, Fraktionschef Thorsten Frei (CDU) und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann ausgesprochen. Frei betonte, er sehe bei dem Thema keinen Verhandlungsspielraum.

Die zuständige Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) sagte beim ZDF-Sommerinterview, für die SPD seien die Vorschläge der Rentenkommission kein „Wunschergebnis“. Aber das Kommissionsergebnis sei kein Paket, aus dem man sich einzelne Dinge rausnehmen könne. Zudem forderte sie die Union auf, ihre Haltung in der Frage zu klären.

Wie viele Menschen nutzen die abschlagsfreie frühe Rente?

In Deutschland gehen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) jährlich etwa 1,5 Millionen Menschen neu in Rente. Die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen, nutzen demnach jedes Jahr etwa ein Drittel der Neurentnerinnen und -rentner. Im vergangenen Jahr gingen rund 262.000 Männer und Frauen nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente. 238.000 Menschen nutzten die Möglichkeit, nach 35 Jahren mit Abschlägen in die Rente zu starten. Rund 356.000 Menschen gingen mit dem Regelalter in Rente.

In den ostdeutschen Bundesländern inklusive Ost-Berlin ging 2025 den DRV-Angaben zufolge fast jeder oder jede Dritte (32,8 Prozent) nach 45 Berufsjahren in Rente. Im Westen nutzten 28 Prozent den früheren Renteneintritt ohne Abschläge.

Wem nutzt die frühere Rente?

Nach Angaben der Rentenkommission kommt die abschlagsfreie Frühverrentung eher denjenigen zugute, die nicht durch eine jahrzehntelange, häufig ostdeutsche Arbeitsbiografie geprägt sind. Das Gremium schreibt, „dass von solchen Regelungen vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren, während Geringverdienende, Personen mit weniger stabilen Erwerbsverläufen und Frauen sie nicht in Anspruch nehmen (können).“ Die Abschlagsfreiheit führe zu höheren Renten zu Lasten der Gemeinschaft.

Auch die Bertelsmann Stiftung argumentiert ähnlich. Sie hatten beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Studie dazu in Auftrag gegeben. Die „Rente mit 63“ solle Personen mit hoher Berufsbelastung einen früheren Renteneintritt ermöglichen, schreibt die Stiftung. Anspruchsberechtigt seien aber „vor allem Personen mit langen und stabilen Erwerbsbiografien, die deswegen auch höhere Rentenansprüche haben als der Durchschnitt.“ Ein Viertel von ihnen sei auch im Rentenbezug noch weiter erwerbstätig.

Ältere Paare vor einem Schaufenster.

Rente mit 63

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Beschäftigte grundsätzlich – in der Regel 24 Monate – früher in Rente gehen. Die Altersrente für diese „besonders langjährig Versicherten“ wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Das gilt inzwischen nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Aktuell liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten.

Die „Rente mit 63“ ist also derzeit eine „Rente mit 64“. Beitragszahler, die 1964 oder später geboren wurden, können theoretisch mit 65 Jahren in Rente gehen. Rund 30 Prozent aller neuen Renten entfallen auf diese Option. Damit macht sie etwa ein Fünftel der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung aus – Tendenz steigend.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bertelsmann Stiftung, DIW

Was kostet das?

Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte würde die öffentlichen Kassen einer Studie zufolge um 9,5 Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang entlasten. Zudem stünden dem Arbeitsmarkt zusätzlich rund 125.000 Vollzeitkräfte zur Verfügung, errechnete das DIW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Das DIW geht nach eigenen Angaben aufgrund der Erfahrungen vergangener Rentenreformen davon aus, dass Personen ihren Renteneintritt im Schnitt um zehn Monate verschieben würden, falls die „Rente mit 63“ gestrichen würde. Eine Modellrechnung für Rentnerinnen und Rentner des Jahrgangs 1957 – aktuell der jüngste Jahrgang, der vollständig im Ruhestand sei – zeigt demnach, dass die gesetzliche Rentenversicherung um rund 10,4 Milliarden Euro entlastet werden könnte.

Was droht bei einer Beibehaltung der „Rente mit 63“?

Laut dem Präsidenten des DIW, Marcel Fratzscher, käme das einem Ende der angekündigten Rettungsmission für die Rente gleich. „Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, so Marcel Fratzscher in der Rheinischen Post. Die langfristigen Einsparungen von rund zehn Milliarden Euro, die sich aus dem Ende der „Rente mit 63“ ergäben, seien „finanziell das wichtigste Element“ der Reform.

Was ist mit Menschen, die nicht länger arbeiten können?

„Im Zuge der Diskussion um höhere Altersgrenzen darf nicht aus dem Blick geraten, dass zahlreiche Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelsaltersgrenze erwerbstätig sein können.“ So steht es im Abschlussbericht der Rentenkommission. Für Menschen, die in den letzten Jahren vor der Rente mit gesundheitlichen Problemen kämpfen, empfiehlt die Kommission eine Härtefallregelung. Wenn eine individuelle Gesundheitsprüfung ergibt, dass diese Menschen nachweislich nicht mehr in ihrem langjährigen Beruf arbeiten können, sollen sie einen vereinfachten Zugang zu einer Art Schutzrente erhalten. Sie könnten, so schlägt es die Kommission vor, ohne Abschläge zwei Jahre vor der Regelsaltersgrenze diese Rente erhalten. Mit Abschlägen wäre der Rentenzugang weitere drei Jahre vorher möglich.

Voraussetzung in beiden Fällen seien 35 Versicherungsjahre. Auf Neu- und Anpassungsqualifizierungen für diese Menschen solle verzichtet werden. Die Rentenkommission schlägt darüber hinaus vor, Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Das soll helfen, dass Menschen länger erwerbstätig bleiben können. Außerdem sollen Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten, stärker dabei unterstützt werden, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Mit Informationen von Dagmar Pepping, ARD-Hauptstadtstudio

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Dr. Heinrich Krämer
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