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Politik

Bis zu 150 Leistungen: So viel Geld können Familien vom Staat bekommen 

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 27, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Stand: 27.09.2026 • 22:02 Uhr

Eine sechsstellige Summe kosten Kinder ihre Eltern bis zum 18. Geburtstag. Allerdings müssen Eltern das nicht ganz alleine finanzieren. Denn der Staat unterstützt Familien in Deutschland mit zahlreichen Leistungen.

Lilli Hiltscher

Es ist wohl eine der teuersten Anschaffungen im Leben der meisten Eltern: ein Kind. Rund 174.096 Euro geben Eltern bis zum 18. Geburtstag ihres ersten Kindes für eben jenes aus. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2018 – mittlerweile dürften die Ausgaben aufgrund der Inflation in den vergangenen Jahren also noch weiter gestiegen sind. Und das ist längst nicht alles: Hinzu kommen natürlich noch indirekte Kosten – zum Beispiel der Einkommensverlust, weil man weniger arbeitet, um sich stattdessen um die Kinder zu kümmern.

Die gute Nachricht ist aber: Eltern müssen diese Kosten nicht allein schultern. Der Staat unterstützt Familien und zwar mit rund 150 verschiedenen Leistungen. „Diese enorm lange Liste mit in der Tat 150 Leistungen, die das Bundesfamilienministerium vor ein paar Jahren mal aufgestellt hat, enthält wirklich alle staatlichen Leistungen, die Kinder irgendwie betreffen“, erklärt Martin Werding, Professor an der Universität Bochum, im aktuellen Video des ARD-Finanzformats 50k. Neben den klassischen Familienleistungen werden demnach in dieser Liste auch die gesamte Bildungspolitik und beispielsweise zusätzliche Leistungen für einkommensschwache Familien aufgeführt.

Nicht alle Leistungen kommen an

Dass es so viel Unterstützung für Familien gibt, liegt auch daran, dass der Staat Familien braucht. Denn ohne Nachwuchs fehlen künftige Fachkräfte für die Wirtschaft. Damit geraten auch die Sozialsysteme, also zum Beispiel Rente und Pflege, ordentlich ins Wanken, weil sie umlagefinanziert sind. Kinderkriegen ist also im Sinne des Staates – und deshalb unterstützt der Staat die Familiengründung.

Doch nicht immer werden diese staatlichen Unterstützungsleistungen auch abgerufen, erklärt Experte Werding. Das habe unterschiedliche Gründe: „Teilweise, weil die Familien nicht genau wissen, dass sie Anspruch haben oder auch, weil die Antragsverfahren kompliziert sind. Manchmal muss man Tausend Sachen einzeln beantragen. Das machen dann Familien manchmal einfach nicht.“

Unterstützung schon vor der Geburt

Das Problem ist: Schon bei den allseits bekannten, klassischen Leistungen gibt es einige Fallstricke. Aber von vorn: Noch vor der Geburt startet der Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen. Im Normalfall arbeitet eine schwangere Arbeitnehmerin sechs Wochen vor der Geburt nicht mehr und acht Wochen danach auch nicht. In dieser Zeit gilt der Mutterschutz. Je nachdem, welchen Job man macht und wie es der werdenden Mutter in der Schwangerschaft geht, kann es aber auch schon deutlich früher ein Beschäftigungsverbot geben. Außerdem gilt ab Beginn der Schwangerschaft ein besonderer Kündigungsschutz.

In der Mutterschutzzeit gibt es die sogenannten Mutterschaftsleistungen. Dazu gehört etwa das Mutterschaftsgeld. Je nachdem wie man versichert ist, kommt das entweder direkt von der Krankenkasse oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Gesetzlich Versicherte bekommen maximal 13 Euro am Tag. Privat- oder familienversicherte Frauen erhalten eine einmalige Summe von maximal 210 Euro. Wer gesetzlich versichert ist, stellt den Antrag bei der eigenen Krankenkasse – Privat- und Familienversicherte direkt beim Amt für soziale Sicherung.

Wenn eine Arbeitnehmerin im Schnitt mehr als 13 Euro am Tag verdient hat, kommt noch ein Zuschuss vom Arbeitgeber dazu. Der gleicht den Verdienstausfall aus und muss direkt beim Arbeitgeber beantragt werden. Normalerweise kommt man damit am Ende wieder auf sein übliches Nettogehalt – also ungefähr so, als würde man weiterarbeiten.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Ab der Geburt gibt es dann auch das Kindergeld. Das wird gezahlt, unabhängig davon, wie viel man verdient. Seit Januar dieses Jahres sind erhalten Familien 259 Euro pro Kind pro Monat. Bei Gutverdienenden kann es sein, dass der sogenannte Kinderfreibetrag finanziell vorteilhafter ist als das Kindergeld. Dieser Freibetrag ist ein Steuervorteil, durch den Eltern für ihr Kind weniger Einkommensteuer zahlen müssen. Das Finanzamt prüft das automatisch mit der Steuererklärung – einen Antrag darauf müssen Eltern nicht stellen.

Deutlich komplizierter ist das Elterngeld: Elterngeld bekommt ein Elternteil, wenn es nach der Geburt mit dem Kind zu Hause bleibt – allerdings abhängig vom Einkommen. Ab einem zu versteuernden Einkommen der Eltern von 175.000 Euro pro Jahr kriegt man kein Elterngeld. Den Antrag dafür stellt man kurz nach der Geburt bei der lokalen Elterngeldstelle. Allerdings kann schon dieser Antrag ziemlich nervenaufreibend sein: „Nach der Einführung hat man so viele Unterkategorien geschaffen, dass es meiner Meinung nach tatsächlich nicht mehr sonderlich übersichtlich ist“, urteilt Professor Werding im aktuellen 50k-Video.

Veränderungen ab 2027

Beim Elterngeld kommt es nämlich darauf an, welche Variante man beantragt – je nachdem gibt es unterschiedlich viel Geld und das auch unterschiedlich lange. Beim Basiselterngeld kriegt man 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Die 300 Euro erhalten auch Eltern, die vorher gar kein Einkommen hatten. Und bei Zwillingen oder anderen Kleinkindern im Haus gibt es Zuschläge. Das Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes, jedes Elternteil muss mindestens zwei Monate beantragen.

Das ElterngeldPlus funktioniert ähnlich, gilt es allerdings doppelt so lange – dafür gibt es pro Monat nur die Hälfte des Geldes. Man streckt also den gleichen Betrag über einen längeren Zeitraum. Und mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern, die beide in Teilzeit arbeiten, gleichzeitig zwei bis vier Monate zusätzlich ElterngeldPlus bekommen. Man kann allerdings auch noch an anderer Stelle mehr rausholen: So kann etwa durch einen Wechsel von Steuerklasse fünf in Steuerklasse drei mehrere Hundert Euro mehr Elterngeld für ein Elternteil drin sein. Das geht aber nur bei verheirateten Paaren. Und man muss früh genug wechseln – nämlich sieben Monate vor der Geburt.

Gerade beim Elterngeld wird es in Zukunft aber einige Veränderungen geben: Ab Ende 2027 sollen beim Basiselterngeld zum Beispiel nur noch zwölf Monat statt 14 Monate Bezug möglich sein. Außerdem muss jedes Elternteil dann mindestens drei Monate nehmen. Dafür soll der Höchstbetrag aber etwas steigen: Statt 1.800 Euro soll es maximal 1.900 Euro geben.

Vergessene Leistungen

Neben den klassischen Leistungen gibt es auch einige, die immer wieder vergessen werden, etwa das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. „Diese Leistungen sind im Wesentlichen einzeln zu beantragen – etwa Unterstützung bei Schulfahrten, aber auch bei regelmäßigen Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht und Ähnlichem“, erklärt Experte Werding. Gerade das sei allerdings ein Problem – denn damit die Leistungen auch bei den Kindern ankommen, müssen sie einzeln beantragt werden.

„Und weil das so kompliziert ist, kommt es wahrscheinlich bei den Familien oft schon gar nicht an“, kritisiert Werding. Dabei hätten zahlreiche Familien Anspruch – nicht nur Familien, die Sozialhilfe bekommen, sondern auch etwa Familien, die Wohngeld bekommen.

Weitere staatliche Unterstützungsleistungen sind etwa der Kinderzuschlag, Kinderkrankengeld und der Unterhaltsvorschuss – auch sie müssen allerdings alle beantragt werden. „Das heißt, man läuft zu verschiedenen Behörden, macht unter Umständen ständig dieselben Angaben. Und das Ganze auch noch relativ häufig, weil solche Leistungen immer nur befristet gewährt werden“, so Martin Werding im aktuellen 50k-Video.

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