Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026
  • Nachrichten

    Zwei verletzte Stars: Havertz und Musiala sind „wahrscheinlich raus“

    September 25, 2026

    „Schwerer Wermutstropfen“: Sorgen um verletzten DHB-Spielmacher Juri Knorr

    September 25, 2026

    „Herber Wermutstropfen“: DHB-Spielmacher Juri Knorr verletzt sich in letzter Minute

    September 25, 2026

    Kampf gegen Russlands Raketen: Finnland bittet Musk um Starlink-Hilfe für die Ukraine

    September 25, 2026

    Boxkampf“ bei Klopps Debüt: „Runde für Runde wurden Schläge ausgeteilt

    September 25, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Betrogen – was tun? Die ersten Schritte

    September 25, 2026

    Meta muss Deepfakes löschen: Board kritisiert KI-Regeln

    September 25, 2026

    Google-Mail echt, Supportfall gefälscht

    September 24, 2026

    Dein Flug fällt aus – und Betrüger antworten schneller als die Fluglinie

    September 24, 2026

    Keine 220 Euro fürs Schwarzfahren beschlossen

    September 24, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Berliner Linke entscheidet auf Parteitag über Sondierungen

    September 25, 2026

    Xi bei Trump: Fanfaren, Spalier, Bankett – aber kaum Lösungen

    September 25, 2026

    Entlastung im Bundestag: So schnell soll der Tankrabatt kommen

    September 25, 2026

    Schulen in Singapur: Den Lernerfolg nicht der KI überlassen

    September 25, 2026

    Macron will Ölhafen in Saudi-Arabien militärisch schützen

    September 25, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Aufnahmeprogramme für Afghanen: Erneut Geld für Ausstieg geboten
Politik

Aufnahmeprogramme für Afghanen: Erneut Geld für Ausstieg geboten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 9, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 09.09.2026 • 11:28 Uhr

Die Bundesregierung bietet gefährdeten Afghaninnen und Afghanen in Pakistan erneut Geld für den Ausstieg aus Aufnahmeprogrammen. Familien, die nicht annehmen, könnten die deutsche Unterstützung in wenigen Tagen verlieren.

Claudia Kornmeier

Bis Ende des vergangenen Jahres wollte die Bundesregierung die verschiedenen Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghaninnen und Afghanen abgewickelt haben. Acht Monate später ist das noch immer nicht gelungen.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios bietet das Bundesinnenministerium Betroffenen nun wieder Geld an, wenn sie im Gegenzug das Aufnahmeprogramm verlassen. Das war im vergangenen November schon einmal geschehen.

Das Bundesinnenministerium bestätigt auf Anfrage, dass erneut ein Angebot „für eine operative und finanzielle Unterstützung“ gemacht werde – für eine Rückkehr nach Afghanistan oder Weiterreise in einen Drittstaat. In der Vergangenheit hätten 326 Personen das Angebot angenommen.

Verbindliche und unverbindliche Zusagen

Es geht dabei um Menschen, die Aufnahmezusagen hatten nach der Menschenrechtsliste, dem Überbrückungsprogramm und dem Ortskräfteverfahren. Zusagen nach diesen Programmen gelten als rechtlich nicht verbindlich und können aufgehoben werden.

Die schwarz-rote Koalition will diese Zusagen von Vorgängerregierungen nicht erfüllen. Sie hatte dem Koalitionsvertrag entsprechend entschieden, im Regelfall an der Aufnahme dieser Menschen kein politisches Interesse mehr zu haben.

Zusagen nach dem später aufgelegten Bundesaufnahmeprogramm sind dagegen rechtlich verbindlich – vorausgesetzt es bestehen keine Sicherheitsbedenken gegen die Aufnahme.

E-Mails an zwölf Familien

Seit dem 31. August seien E-Mails mit dem Angebot rausgegangen, so die Hilfsorganisation „Kabul Luftbrücke“ – bislang an zwölf Familien. Es geht dabei um ein „Unterstützungspaket“, das auf drei Monate ausgelegt ist: eine Einmalzahlung sowie Unterkunft, Verpflegung, medizinische und psychosoziale Betreuung für drei Monate in Afghanistan. Die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach der Größe der Familie – 3.000 für alleinstehende Männer, 16.000 Euro für eine größere Familie, so „Kabul Luftbrücke“.

Voraussetzung für die Auszahlung ist ein Ausscheiden aus dem Aufnahmeverfahren. „Ein Wiedereintritt in das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen“, heißt es in der E-Mail, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Die Frist für eine Rückmeldung beträgt fünf Tage. Für alle, die das Angebot ablehnten oder nicht reagierten, werde die bisherige Unterstützung in Pakistan sieben Tage nach Fristablauf beendet.

Das Bundesinnenministerium ließ die Frage, wie viele Personen das Angebot angenommen haben, zunächst unbeantwortet.

Mehr als 500 Personen warten noch

Wie viele Personen genau noch auf eine Bearbeitung ihrer Anträge warten, will das Bundesinnenministerium – anders als in der Vergangenheit – nicht mehr kommunizieren. Zur Begründung verweist es auf eine „dynamische Entwicklung der Zahlen“. Es würden derzeit „mehrere hundert Personen“ in Pakistan unterstützt, deren Zusagen aufgehoben worden sind. Circa 30 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm befänden sich derzeit im Ausreiseverfahren.

Genauere Angaben macht „Kabul Luftbrücke“. Ihr zufolge werden aktuell noch 543 Personen von der Bundesregierung unterstützt, davon 34 in Kabul. Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Programme: 55 Personen von der Menschenrechtsliste, 253 Personen aus dem Überbrückungsprogramm, 27 Personen aus dem Ortskräfteverfahren und 208 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli entschieden, dass die Aufnahmeerklärungen nicht pauschal aufgehoben werden dürfen. Sie müsse die individuellen Belange in jedem Einzelfall berücksichtigen.

In einem offenen Brief fordert „Kabul Luftbrücke“ gemeinsam mit mehreren Juristenvereinigungen Innen- und Außenminister auf, „echte“ Einzelfallentscheidungen zu treffen – und sich nicht darauf zurückzuziehen, individuelle Aspekte im Nebensatz nur zu erwähnen.

„Deutschland verfügt über die Mittel, diese wenigen hundert Menschen aufzunehmen“, heißt es in dem Brief. „Es geht nicht um die Frage, ob Deutschland dazu in der Lage ist – sondern darum, ob Deutschland bereit ist, zu seinem Wort zu stehen.“

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums laufen die Einzelfallprüfungen noch. „Soweit die Prüfung abgeschlossen ist, wurden und werden die Personen benachrichtigt.“

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Berliner Linke entscheidet auf Parteitag über Sondierungen

September 25, 2026

Xi bei Trump: Fanfaren, Spalier, Bankett – aber kaum Lösungen

September 25, 2026

Entlastung im Bundestag: So schnell soll der Tankrabatt kommen

September 25, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 20267 Aufrufe

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.