Die Bundesregierung bietet gefährdeten Afghaninnen und Afghanen in Pakistan erneut Geld für den Ausstieg aus Aufnahmeprogrammen. Familien, die nicht annehmen, könnten die deutsche Unterstützung in wenigen Tagen verlieren.
Bis Ende des vergangenen Jahres wollte die Bundesregierung die verschiedenen Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghaninnen und Afghanen abgewickelt haben. Acht Monate später ist das noch immer nicht gelungen.
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios bietet das Bundesinnenministerium Betroffenen nun wieder Geld an, wenn sie im Gegenzug das Aufnahmeprogramm verlassen. Das war im vergangenen November schon einmal geschehen.
Das Bundesinnenministerium bestätigt auf Anfrage, dass erneut ein Angebot „für eine operative und finanzielle Unterstützung“ gemacht werde – für eine Rückkehr nach Afghanistan oder Weiterreise in einen Drittstaat. In der Vergangenheit hätten 326 Personen das Angebot angenommen.
Verbindliche und unverbindliche Zusagen
Es geht dabei um Menschen, die Aufnahmezusagen hatten nach der Menschenrechtsliste, dem Überbrückungsprogramm und dem Ortskräfteverfahren. Zusagen nach diesen Programmen gelten als rechtlich nicht verbindlich und können aufgehoben werden.
Die schwarz-rote Koalition will diese Zusagen von Vorgängerregierungen nicht erfüllen. Sie hatte dem Koalitionsvertrag entsprechend entschieden, im Regelfall an der Aufnahme dieser Menschen kein politisches Interesse mehr zu haben.
Zusagen nach dem später aufgelegten Bundesaufnahmeprogramm sind dagegen rechtlich verbindlich – vorausgesetzt es bestehen keine Sicherheitsbedenken gegen die Aufnahme.
E-Mails an zwölf Familien
Seit dem 31. August seien E-Mails mit dem Angebot rausgegangen, so die Hilfsorganisation „Kabul Luftbrücke“ – bislang an zwölf Familien. Es geht dabei um ein „Unterstützungspaket“, das auf drei Monate ausgelegt ist: eine Einmalzahlung sowie Unterkunft, Verpflegung, medizinische und psychosoziale Betreuung für drei Monate in Afghanistan. Die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach der Größe der Familie – 3.000 für alleinstehende Männer, 16.000 Euro für eine größere Familie, so „Kabul Luftbrücke“.
Voraussetzung für die Auszahlung ist ein Ausscheiden aus dem Aufnahmeverfahren. „Ein Wiedereintritt in das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen“, heißt es in der E-Mail, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Die Frist für eine Rückmeldung beträgt fünf Tage. Für alle, die das Angebot ablehnten oder nicht reagierten, werde die bisherige Unterstützung in Pakistan sieben Tage nach Fristablauf beendet.
Das Bundesinnenministerium ließ die Frage, wie viele Personen das Angebot angenommen haben, zunächst unbeantwortet.
Mehr als 500 Personen warten noch
Wie viele Personen genau noch auf eine Bearbeitung ihrer Anträge warten, will das Bundesinnenministerium – anders als in der Vergangenheit – nicht mehr kommunizieren. Zur Begründung verweist es auf eine „dynamische Entwicklung der Zahlen“. Es würden derzeit „mehrere hundert Personen“ in Pakistan unterstützt, deren Zusagen aufgehoben worden sind. Circa 30 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm befänden sich derzeit im Ausreiseverfahren.
Genauere Angaben macht „Kabul Luftbrücke“. Ihr zufolge werden aktuell noch 543 Personen von der Bundesregierung unterstützt, davon 34 in Kabul. Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Programme: 55 Personen von der Menschenrechtsliste, 253 Personen aus dem Überbrückungsprogramm, 27 Personen aus dem Ortskräfteverfahren und 208 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli entschieden, dass die Aufnahmeerklärungen nicht pauschal aufgehoben werden dürfen. Sie müsse die individuellen Belange in jedem Einzelfall berücksichtigen.
In einem offenen Brief fordert „Kabul Luftbrücke“ gemeinsam mit mehreren Juristenvereinigungen Innen- und Außenminister auf, „echte“ Einzelfallentscheidungen zu treffen – und sich nicht darauf zurückzuziehen, individuelle Aspekte im Nebensatz nur zu erwähnen.
„Deutschland verfügt über die Mittel, diese wenigen hundert Menschen aufzunehmen“, heißt es in dem Brief. „Es geht nicht um die Frage, ob Deutschland dazu in der Lage ist – sondern darum, ob Deutschland bereit ist, zu seinem Wort zu stehen.“
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums laufen die Einzelfallprüfungen noch. „Soweit die Prüfung abgeschlossen ist, wurden und werden die Personen benachrichtigt.“

